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Kettner Edelmetalle

Was ist Anlagegold? Warum Goldkauf mehrwertsteuerfrei ist – und Silber nicht

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Wer physisches Gold kauft, zahlt in Deutschland keine Mehrwertsteuer. Wer Silber, Platin oder Palladium kauft, in der Regel schon. Der Unterschied ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer präzisen gesetzlichen Definition: Nur was als Anlagegold gilt, ist beim Kauf umsatzsteuerbefreit. Dieser Ratgeber erklärt, welche Kriterien darüber entscheiden, warum ausgerechnet Gold anders behandelt wird als die übrigen Edelmetalle und was das für Ihren Einstieg praktisch bedeutet.

Gestapelte Goldbarren und Goldmünzen auf dunklem Untergrund im warmen Licht
Goldbarren und klassische Anlagemünzen: Beim Kauf fällt in Deutschland keine Mehrwertsteuer an, sofern die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind.

Was ist Anlagegold? Die gesetzliche Definition

Anlagegold ist kein Marketingbegriff, sondern ein rechtlich definierter Terminus. Grundlage ist eine EU-weite Sonderregelung für Anlagegold, die heute in den Artikeln 344 und 345 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie verankert ist und in Deutschland über den Paragrafen 25c des Umsatzsteuergesetzes (§ 25c UStG) umgesetzt wurde. Der Gesetzgeber behandelt Anlagegold damit nicht wie ein gewöhnliches Konsumgut, sondern näher an einer Finanzanlage, ähnlich wie Devisen oder Wertpapiere. Genau daraus leitet sich die Befreiung von der Mehrwertsteuer ab.

Die Definition unterscheidet zwei Formen von Anlagegold: Barren und Plättchen auf der einen Seite, Münzen auf der anderen. Für beide gelten unterschiedliche Kriterien, weil Barren nach ihrem reinen Metallwert gehandelt werden, Münzen dagegen zusätzlich einen Nennwert und eine Prägegeschichte mitbringen. Entscheidend ist: Erfüllt ein Produkt die jeweiligen Bedingungen, ist der Kauf umsatzsteuerfrei. Erfüllt es sie nicht, gilt der reguläre Mehrwertsteuersatz.

Die Steuerbefreiung ist auch historisch interessant. Sie geht auf eine unionsweite Vorgabe zur Sonderregelung für Anlagegold zurück, die in Deutschland mit dem Steuerbereinigungsgesetz 1999 in Form des § 25c UStG umgesetzt wurde und seit dem 1. Januar 2000 gilt. Seither ist die Befreiung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich geregelt. Der gemeinsame Binnenmarkt sollte damit verhindern, dass Anleger ihr Gold gezielt in dem Land kaufen, das gerade die günstigste Steuer bietet.

Die Kriterien für Goldbarren: Feingehalt 995

Bei Barren ist die Regel vergleichsweise schlank. Ein Goldbarren gilt als Anlagegold, wenn er zwei Bedingungen erfüllt:

  • Er hat einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel (995/1000, also 99,5 Prozent reines Gold).
  • Er weist ein am Goldmarkt übliches, handelbares Gewicht auf, das von den Edelmetallmärkten akzeptiert wird.

Das betrifft praktisch alle marktüblichen Barrengewichte, vom 1-Gramm-Barren bis zum großen Kilobarren. Die gängigen Anlagebarren namhafter Prägestätten und Scheideanstalten haben in der Regel einen Feingehalt von 999,9 (also 24 Karat) und liegen damit deutlich über der geforderten Schwelle. Der Wert 995 ist die gesetzliche Untergrenze, nicht der Marktstandard.

Feiner Goldbarren mit Prägung als Sinnbild für den geforderten Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel
Der Feingehalt entscheidet mit: Anlagebarren müssen mindestens 995/1000 aufweisen, marktübliche Produkte liegen meist bei 999,9.

Wichtig ist die Abgrenzung: Goldschmuck fällt nie unter Anlagegold, unabhängig vom Feingehalt. Auch ein Ring aus hochkarätigem Gold wird beim Kauf mit der vollen Mehrwertsteuer belegt, weil er als Gebrauchsgegenstand und nicht als reine Wertanlage eingestuft wird. Wer den Steuervorteil nutzen möchte, braucht also einen anerkannten Anlagebarren, kein Schmuckstück.

Die Kriterien für Goldmünzen: strenger als bei Barren

Bei Münzen ist der Katalog umfangreicher. Eine Goldmünze gilt nur dann als steuerfreies Anlagegold, wenn sie alle der folgenden Bedingungen zugleich erfüllt:

  1. Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel (900/1000, also 90 Prozent Gold).
  2. Die Münze wurde nach dem Jahr 1800 geprägt.
  3. Sie ist oder war im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel.
  4. Ihr Verkaufspreis übersteigt den reinen Goldwert (Offenmarktwert des Goldgehalts) um nicht mehr als 80 Prozent.

Der Grund für die niedrigere Feingehalts-Schwelle bei Münzen liegt in der Prägetradition: Viele klassische Anlagemünzen sind mit einer Kupferlegierung robuster gemacht, damit sie im Umlauf nicht so leicht verkratzen. Der Krügerrand etwa hat einen Feingehalt von 916,7 (22 Karat) und liegt damit unter den 995, die für Barren gelten, erfüllt aber die 900er-Grenze für Münzen mühelos. Andere Klassiker wie Maple Leaf oder Wiener Philharmoniker bestehen aus Feingold mit 999,9.

Das dritte Kriterium, das gesetzliche Zahlungsmittel, ist der Grund, warum viele Anlagemünzen einen aufgeprägten Nennwert tragen, obwohl dieser weit unter ihrem Metallwert liegt. Der Nennwert ist der formale Nachweis, dass es sich um Geld und nicht um ein Sammelobjekt handelt.

Das BMF-Verzeichnis: die praktische Abkürzung

In der Praxis müssen Sie diese vier Punkte nicht bei jeder Münze einzeln nachrechnen. Die Europäische Kommission veröffentlicht dazu jährlich im Amtsblatt der EU eine Liste der Goldmünzen, die die Kriterien für die Steuerbefreiung als Anlagegold erfüllen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) übernimmt diese Liste per Schreiben für die Anwendung in Deutschland. Grundlage ist die jährliche Meldung der Mitgliedstaaten, welche Münzen die Voraussetzungen erfüllen.

Die Logik dahinter ist einfach:

  • Ist eine Münze mit passendem Ausgabeland und Nennwert im Verzeichnis gelistet, gilt sie als Anlagegold, der Kauf ist steuerfrei.
  • Steht sie nicht auf der Liste, kann sie trotzdem befreit sein, sofern sie die vier gesetzlichen Kriterien nachweislich erfüllt. Das Verzeichnis ist also keine abschließende Verbotsliste, sondern eine praktische Positivliste.

Die Liste wird jedes Jahr aktualisiert und gilt jeweils für das folgende Kalenderjahr. Für Anleger heißt das konkret: Die gängigen Bullionmünzen bekannter Prägestätten sind Jahr für Jahr enthalten. Wer klassische Anlagemünzen kauft, muss sich um die Steuerfrage in aller Regel keine Gedanken machen, denn seriöse Händler weisen Anlagegold ohnehin ohne Mehrwertsteuer aus.

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Warum Silber, Platin und Palladium anders behandelt werden

Hier liegt der eigentliche Kern des Themas. Die Steuerbefreiung gilt ausdrücklich nur für Gold. Der Kauf von Silber, Platin und Palladium unterliegt in Deutschland grundsätzlich der regulären Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

Der Grund ist eine politische und steuersystematische Entscheidung: Gold hat historisch eine besondere Rolle als Währungsmetall und Wertspeicher gespielt, weshalb der EU-Gesetzgeber es steuerlich näher an ein Finanzprodukt gerückt hat. Die anderen Edelmetalle werden dagegen stärker als klassische Industrie- und Verbrauchsrohstoffe eingeordnet, denn Silber, Platin und Palladium haben erhebliche technische Verwendungen, etwa in der Elektronik, in Katalysatoren und in der Fotovoltaik.

Für Sie als Käufer bedeutet das einen spürbaren Preisunterschied gleich beim Einstieg. Ein Gold-Krügerrand ist rein steuerlich sofort um jene 19 Prozent günstiger als eine vergleichbar besteuerte Silbermünze. Bei Silber müssen Sie diesen Aufschlag über die spätere Preisentwicklung erst wieder verdienen, bevor Sie in die Gewinnzone kommen.

Goldmünze und Silbermünzen im Kontrast als Sinnbild für die unterschiedliche steuerliche Behandlung
Steuerlicher Startvorteil: Gold ist beim Kauf mehrwertsteuerfrei, Silber, Platin und Palladium unterliegen in der Regel 19 Prozent Umsatzsteuer.

Differenzbesteuerung: die Ausnahme bei Silbermünzen

Es gibt eine wichtige Milderung. Bei bestimmten Silbermünzen können Händler die sogenannte Differenzbesteuerung anwenden. Dabei wird die Umsatzsteuer nicht auf den vollen Kaufpreis erhoben, sondern nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Händlers und dem Verkaufspreis (die Handelsspanne). Das senkt die effektive Steuerlast gegenüber der vollen 19-Prozent-Regelbesteuerung, hebt sie aber nicht vollständig auf.

Die Differenzbesteuerung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und betrifft überwiegend Münzen, nicht Barren. Für Gold spielt sie ohnehin keine Rolle, weil Anlagegold bereits vollständig mehrwertsteuerfrei ist.

Zollfreilager als weitere Möglichkeit

Eine dritte Variante ist die Lagerung im Zollfreilager. Wer Silber, Platin oder Palladium dort einlagert, kann die beim Kauf anfallende Mehrwertsteuer zunächst legal vermeiden, solange die Ware das Lager nicht verlässt. Bei einer physischen Entnahme wird die Steuer allerdings nachträglich fällig. Auch hier gilt: Für Anlagegold bringt das Zollfreilager keinen Steuervorteil, weil beim Goldkauf ohnehin keine Mehrwertsteuer anfällt.

Anlagegold im Vergleich: der Überblick

Die folgende Übersicht fasst die steuerliche Ausgangslage beim Kauf zusammen. Sie ersetzt keine Steuerberatung, macht die Unterschiede aber greifbar.

Mehrwertsteuer beim Kauf physischer Edelmetalle in Deutschland
Edelmetall Mehrwertsteuer beim Kauf Besonderheit
Gold (Anlagegold) 0 Prozent (steuerfrei) Barren ab 995/1000, Münzen ab 900/1000 nach Kriterienkatalog
Silber 19 Prozent (Regel) Bei bestimmten Münzen Differenzbesteuerung möglich
Platin 19 Prozent Steueraufschub über Zollfreilager möglich
Palladium 19 Prozent Steueraufschub über Zollfreilager möglich

Auf einen Blick

  • Goldbarren: mindestens 995/1000 Feingehalt, marktübliches Gewicht.
  • Goldmünzen: mindestens 900/1000, nach 1800 geprägt, gesetzliches Zahlungsmittel, maximal 80 Prozent über dem Goldwert.
  • BMF-Verzeichnis: jährliche Positivliste der befreiten Münzen als praktische Orientierung.
  • Andere Edelmetalle: Silber, Platin und Palladium mit 19 Prozent beim Kauf, teils Differenzbesteuerung oder Zollfreilager.

Der Kaufvorteil ist nur die halbe Geschichte

Die Mehrwertsteuerbefreiung betrifft ausschließlich den Kauf. Davon getrennt zu betrachten ist die Besteuerung beim Verkauf. Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold gelten als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG). Nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr sind solche Veräußerungsgewinne steuerfrei, unabhängig von der Höhe.

Interessant ist, dass diese Haltefrist-Regel für alle vier Edelmetalle gleichermaßen gilt: Auch Silber, Platin und Palladium sind nach einem Jahr beim Verkauf steuerfrei. Den entscheidenden Unterschied macht also die Mehrwertsteuer beim Einstieg, und genau dort steht Anlagegold allein da. Wer die Details zur Haltefrist vertiefen möchte, findet dazu einen eigenen Ratgeber zur Spekulationsfrist beim Goldverkauf.

Ein Hinweis zur Einordnung: Physisches Gold wirft keine laufenden Erträge wie Zinsen oder Dividenden ab. Es fällt daher weder unter die Abgeltungssteuer noch entsteht eine laufende Einkommensteuer allein durch den Besitz. Das unterscheidet die physische Anlage strukturell von Wertpapieren wie Goldminen-Aktien oder manchen Gold-Zertifikaten.

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Worauf Sie beim Kauf achten sollten

Aus der Definition ergeben sich einige praktische Hinweise für den Einstieg:

  • Anlagegold statt Sammlermünzen: Numismatische Raritäten und historische Sammlerstücke, deren Preis den reinen Goldwert um mehr als 80 Prozent übersteigt, fallen aus der Befreiung heraus und können mit Mehrwertsteuer belegt sein.
  • Kein Schmuck: Goldschmuck ist unabhängig vom Feingehalt immer mehrwertsteuerpflichtig.
  • Ausweisung prüfen: Seriöse Händler weisen Anlagegold klar ohne Mehrwertsteuer aus. Bei Silber sollte erkennbar sein, ob Regel- oder Differenzbesteuerung gilt.
  • Marktübliche Produkte: Klassische Bullionbarren und die im BMF-Verzeichnis gelisteten Münzen ersparen Ihnen die Einzelprüfung der Kriterien.

Wer physisch startet, wählt in der Praxis zwischen zwei Wegen: Goldbarren punkten mit einem geringen Aufschlag auf den reinen Materialwert, während Goldmünzen zusätzlich einen Nennwert, eine hohe Wiederverkäuflichkeit und oft eine bekannte Prägung mitbringen. Für Einsteiger, die den Silberanteil im Portfolio abwägen, lohnt der Blick auf die steuerliche Seite bei Silber.

Als Orientierung: Kettner Edelmetalle ist als reiner Online-Händler auf physische Edelmetalle spezialisiert und weist Anlagegold entsprechend mehrwertsteuerfrei aus. Für die konkrete steuerliche Behandlung Ihres Einzelfalls bleibt eine Steuerberatung die verlässlichste Auskunft, dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information.

Häufige Fragen zu Anlagegold und Mehrwertsteuer

Ist der Kauf von Gold wirklich komplett mehrwertsteuerfrei?

Der Kauf von Anlagegold ist in Deutschland und in der gesamten EU von der Mehrwertsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass das Gold die gesetzlichen Kriterien erfüllt: Barren mit mindestens 995/1000 Feingehalt und marktüblichem Gewicht sowie Goldmünzen mit mindestens 900/1000, die nach 1800 geprägt wurden, gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und deren Preis den reinen Goldwert um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt. Goldschmuck und reine Sammlerstücke fallen nicht darunter.

Warum zahle ich bei Silber Mehrwertsteuer, bei Gold aber nicht?

Der EU-Gesetzgeber hat Anlagegold steuerlich näher an eine Finanzanlage gerückt, weil Gold historisch als Währungs- und Wertspeichermetall gilt. Silber, Platin und Palladium werden stärker als Industrie- und Verbrauchsrohstoffe eingeordnet und unterliegen deshalb beim Kauf grundsätzlich der regulären Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

Was bedeutet Feingehalt 995 genau?

Der Feingehalt gibt den Anteil an reinem Gold an. 995/1000 bedeutet 99,5 Prozent reines Gold. Das ist die gesetzliche Untergrenze für Goldbarren, damit sie als Anlagegold gelten. Die meisten marktüblichen Anlagebarren liegen mit 999,9 (24 Karat) sogar deutlich darüber. Bei Goldmünzen liegt die Untergrenze niedriger, nämlich bei 900/1000.

Woher weiß ich, ob eine Goldmünze steuerfrei ist?

Am einfachsten über die jährliche Liste der befreiten Goldmünzen. Sie wird von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht und vom Bundesfinanzministerium für Deutschland übernommen. Ist die Münze mit passendem Ausgabeland und Nennwert dort gelistet, gilt sie als Anlagegold. Auch nicht gelistete Münzen können befreit sein, wenn sie die gesetzlichen Kriterien nachweislich erfüllen. Gängige Bullionmünzen sind praktisch immer enthalten.

Gilt die Steuerbefreiung auch beim späteren Verkauf?

Die Mehrwertsteuerbefreiung betrifft nur den Kauf. Beim Verkauf zählt eine andere Regel: Gewinne aus dem Verkauf physischen Goldes sind nach einer Haltefrist von mindestens einem Jahr als privates Veräußerungsgeschäft steuerfrei. Diese Haltefrist gilt für alle vier Edelmetalle. Der Mehrwertsteuervorteil beim Kauf ist dagegen ein Alleinstellungsmerkmal von Anlagegold.

Fällt bei Goldschmuck auch keine Mehrwertsteuer an?

Doch. Goldschmuck ist unabhängig vom Feingehalt immer mehrwertsteuerpflichtig, weil er als Gebrauchsgegenstand und nicht als reine Wertanlage eingestuft wird. Nur anerkannte Anlagebarren und qualifizierte Anlagemünzen fallen unter die Befreiung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Steuerliche Regelungen können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 25c UStG und § 23 EStG. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine Steuerberatung.

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