
Erbschaftssteuer 2026 – der nächste Griff nach dem Vermögen, sauber verpackt als „Gerechtigkeit“
Die SPD hat wieder ein Lieblingswort entdeckt: Gerechtigkeit. Und wie so oft folgt auf dieses Wort ein Vorschlag, der vor allem eines tut: privates Vermögen politisch verfügbar machen. Der neue Vorstoß zur Reform der Erbschaftssteuer wird als Entlastung der „kleinen Leute“ verkauft – tatsächlich markiert er den nächsten Schritt in einer Entwicklung, in der Eigentum nicht mehr geschützt, sondern begründungspflichtig wird.

Der Kern des Modells ist schnell erklärt: Wer im Laufe seines Lebens weniger als eine Million Euro erbt, soll künftig keine Erbschaftssteuer mehr zahlen. Wer mehr erbt, soll stärker belastet werden. Klingt moderat. Klingt sozial. Klingt nach Augenmaß. Doch wie immer steckt die Sprengkraft nicht im Freibetrag, sondern darüber.
Die Million als Beruhigungspille
Der geplante Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro wirkt auf den ersten Blick großzügig. Das Elternhaus, selbst genutzt, bleibt steuerfrei. Kleine Vermögen werden formal geschont. Genau das ist die politische Funktion dieser Grenze: Beruhigung. Sie soll die breite Mehrheit aus der Debatte heraushalten.
Doch diese Grenze ist kein Schutzwall, sondern ein Türöffner. Denn sobald akzeptiert ist, dass alles oberhalb dieser Marke stärker besteuert werden darf, ist die Richtung klar. Die Frage lautet dann nicht mehr ob, sondern nur noch wie stark und ab wann. Heute eine Million. Morgen 800.000. Übermorgen „angepasst an die Haushaltslage“.
Unternehmen als neues Zielobjekt
Besonders deutlich wird der systemische Charakter des Vorschlags beim Betriebsvermögen. Deutschland war bislang ein Sonderfall, weil Unternehmensnachfolgen steuerlich geschont wurden – nicht aus Großzügigkeit, sondern aus ökonomischer Vernunft. Firmen zahlen keine Steuern, Menschen tun es. Wenn Unternehmen in Erbfällen liquidiert oder belastet werden, verschwinden Arbeitsplätze, Investitionen und Wertschöpfung.
Genau hier setzt der SPD-Vorschlag an: Betriebsvermögen über fünf Millionen Euro soll künftig steuerpflichtig werden, auch wenn der Betrieb fortgeführt wird. Das wird als Angriff auf „Multimillionen- und Milliardenvermögen“ verkauft. In der Praxis trifft es Familienunternehmen, die nicht liquide, sondern substanzreich sind: Maschinen, Immobilien, Vorräte. Werte auf dem Papier – Steuern in bar.
Die Botschaft ist eindeutig: Unternehmertum steht unter Vorbehalt, wenn es erfolgreich ist.
Das alte Narrativ: viel Vermögen = ungerecht
Zur Begründung verweist die SPD darauf, dass in den vergangenen Jahren Hunderte Großvermögen steuerfrei übertragen wurden und dem Staat angeblich Milliarden entgangen seien. Diese Zahlen sind bekannt – und sie werden gezielt genutzt, um moralischen Druck aufzubauen.
Was dabei ausgeblendet wird: Erbschaften sind kein leistungsloses Geschenk des Staates, sondern Vermögen, das bereits versteuert, investiert und riskiert wurde. Wer Erbschaften pauschal als „unverdientes Glück“ darstellt, stellt das Eigentumsprinzip selbst infrage. Das ist keine Steuerdebatte mehr – das ist Gesellschaftspolitik.
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Bildung als moralischer Joker
Besonders durchsichtig ist die Zweckbindung der Mehreinnahmen. Die SPD schlägt vor, zusätzliche Steuereinnahmen in Bildung zu investieren. Schulen, Zukunft, Chancengleichheit. Das funktioniert rhetorisch immer – und ändert nichts am Kernproblem.
Denn ob das Geld tatsächlich dort ankommt, ist offen. Sicher ist nur: Einmal erhöhte Steuern bleiben selten temporär. Sie versickern im Haushalt, stopfen Löcher, finanzieren Strukturen. Bildung dient hier vor allem als moralischer Schutzschild gegen Kritik.
Der eigentliche Paradigmenwechsel
Die gefährlichste Dimension dieses Vorschlags liegt nicht in den konkreten Zahlen, sondern im Denken dahinter. Erbschaften werden nicht mehr als legitime Weitergabe von Eigentum betrachtet, sondern als Umverteilungsmasse. Der Staat positioniert sich nicht mehr als Schiedsrichter, sondern als Mit-Erbe.
Dass die Union noch bremst und auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verweist, ändert daran wenig. Die Richtung ist vorgegeben. Der gesellschaftliche Konsens verschiebt sich. Was gestern unantastbar war, wird heute diskutierbar – und morgen besteuert.
Erben unter Vorbehalt
Der neue SPD-Vorschlag ist kein technisches Update der Erbschaftssteuer. Er ist ein politisches Signal. Eigentum gilt nicht mehr als geschützte Grundlage, sondern als Verfügungsmasse, sobald es eine gewisse Größe erreicht. Wer spart, investiert, aufbaut und weitergeben will, soll künftig erklären, warum er das darf.
Für Bürger, Unternehmer und Vermögensinhaber ist die Botschaft klar: Der Staat denkt mit. Und er will seinen Anteil. Nicht aus Not, sondern aus Prinzip. Wer das erkennt, versteht, warum Vertrauen schwindet – und warum immer mehr Menschen beginnen, ihre Vermögensplanung nicht mehr an Stabilität, sondern an politischem Risiko auszurichten.
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