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Die 1.000-Euro-Freigrenze vor dem Jahreswechsel: Was Gold- und Silberverkäufer bis zum 31. Dezember prüfen sollten

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Ein einziger Euro kann über mehrere Hundert Euro Steuer entscheiden. Wer in diesem Jahr Gold oder Silber vor Ablauf eines Jahres mit Gewinn verkauft hat, zahlt nichts, solange alle Gewinne dieser Art zusammen unter 1.000 Euro bleiben. Ab genau 1.000 Euro wird der gesamte Betrag versteuert. Bis zum 31. Dezember können Sie noch gegensteuern – mit Verlusten, dem richtigen Verkaufszeitpunkt und einem genauen Blick auf Ihre Kaufdaten.

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage 2026 allgemein und ersetzt keine persönliche Steuerberatung.

Warum ein einziger Euro so viel Steuer kosten kann

Die Regel steht in § 23 des Einkommensteuergesetzes. Gewinne aus dem Verkauf von Gold, Silber und anderen Wertgegenständen innerhalb eines Jahres nach dem Kauf bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr zusammen „weniger als 1 000 Euro“ betragen. Auf das Wort „weniger“ kommt es an. Ein Gewinn von 999,99 Euro bleibt unangetastet, bei 1.000 Euro ist der volle Betrag steuerpflichtig. Die Grenze gilt seit 2024, vorher lag sie bei 600 Euro.

Fachleute sprechen deshalb von einer Freigrenze und nicht von einem Freibetrag. Ein Freibetrag wird immer abgezogen, versteuert wird nur der Rest. Eine Freigrenze wirkt dagegen wie eine Stufe. Darunter ist alles frei, darüber wird alles besteuert. Und zwar mit Ihrem persönlichen Steuersatz, nicht mit den pauschalen 25 Prozent Abgeltungsteuer, die bei Aktien und Zinsen anfallen.

Was diese Stufe kostet, zeigt eine einfache Rechnung. Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent werden auf 1.000 Euro Gewinn 350 Euro Steuer fällig, übrig bleiben 650 Euro. Wer mit 999 Euro knapp darunter geblieben wäre, hätte netto 349 Euro mehr. Erst ab rund 1.540 Euro Gewinn bleibt nach Steuern wieder mehr übrig als bei 999 Euro steuerfrei.

Was vom Gewinn übrig bleibt

Gewinne aus Verkäufen innerhalb der Jahresfrist bei 35 % persönlichem Steuersatz

Gesamtgewinn im JahrEinstufungSteuerNetto
980 €Steuerfrei0 €980 €
999,99 € ObergrenzeSteuerfrei0 €999,99 €
1.000 €Voll steuerpflichtig350 €650 €
1.200 €Voll steuerpflichtig420 €780 €
1.540 €Gewinnschwelle539 €1.001 €
2.500 €Voll steuerpflichtig875 €1.625 €

Eigene Beispielrechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ihr tatsächlicher Steuersatz hängt von Ihrem gesamten Einkommen ab.

Wer knapp über der Grenze liegt, verliert mit jedem weiteren Euro Gewinn also einen Teil aller übrigen Gewinne des Jahres. Deshalb lohnt sich der Kassensturz vor dem Jahreswechsel.

Welche Verkäufe zählen und wann die Jahresfrist endet

Die Freigrenze gilt nicht pro Verkauf und nicht pro Metall, sondern für die Summe aller sogenannten privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres. Wer drei Goldmünzen mit je 400 Euro Gewinn verkauft, hat 1.200 Euro Gesamtgewinn – und der ist voll steuerpflichtig. In denselben Topf fallen vor allem vier Arten von Verkäufen.

  • Edelmetalle innerhalb der Frist Goldbarren, Goldmünzen, Silber, Platin und Palladium, die Sie nicht länger als ein Jahr besessen haben.
  • Kryptowährungen Bitcoin, Ether und andere digitale Währungen, die Sie innerhalb eines Jahres wieder verkaufen.
  • Sammlerstücke Kunst, Antiquitäten oder Oldtimer, sofern es keine Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind.
  • Fremdwährungen Guthaben in Dollar, Franken oder anderen Währungen, die Sie innerhalb eines Jahres mit Gewinn zurücktauschen.

Nicht dazu gehören Aktien, Fonds, Zinsen und Dividenden. Für sie gilt die Abgeltungsteuer mit dem Sparer-Pauschbetrag, der ebenfalls 1.000 Euro beträgt. Die beiden Beträge werden oft verwechselt, haben aber nichts miteinander zu tun. Bei Goldpapieren entscheidet die Bauart. Börsengehandelte Goldpapiere mit Lieferanspruch behandelt der Bundesfinanzhof wie echtes Gold. Fondsprodukte ohne diesen Anspruch fallen dagegen unter die Abgeltungsteuer, egal wie lange Sie sie halten.

Ganz heraus fallen Gold und Silber, die Sie länger als ein Jahr besitzen. Der Gewinn daraus ist in voller Höhe steuerfrei und zählt nicht zur Freigrenze. Die Kehrseite ist, dass Verluste aus solchen Beständen steuerlich ebenso wenig zählen.

Für die Frist zählen die Daten von Kauf- und Verkaufsvertrag, nicht der Tag der Lieferung. Wer am 15. Dezember 2025 Gold gekauft hat, kann es ab dem 16. Dezember 2026 steuerfrei verkaufen. Bei Käufen aus dem vergangenen Winter entscheiden also oft wenige Tage darüber, ob überhaupt Steuer anfällt. Wer Gold erbt oder geschenkt bekommt, übernimmt das Kaufdatum des Vorbesitzers. Haben Sie dasselbe Produkt mehrmals gekauft, sollten Sie festhalten, welches Stück aus welchem Kauf stammt. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber zur Spekulationsfrist bei Gold.

Bei Silber kommt eine Besonderheit beim Kauf hinzu. Anlagegold ist von der Mehrwertsteuer befreit, Silbermünzen und Silberbarren sind es nicht. Die gezahlte Mehrwertsteuer erhöht Ihre Kaufkosten, ebenso Aufschläge und Versand. Ein Silbergewinn fällt steuerlich deshalb kleiner aus, als der bloße Vergleich der Silberpreise bei Kauf und Verkauf vermuten lässt.

Silbermünze Maple Leaf mit gut sichtbarem Ahornblatt auf dunklem Schiefer neben einem Taschenrechner
Anders als Anlagegold ist Silber nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Die gezahlte Steuer zählt zu den Kaufkosten und mindert einen späteren Gewinn.

Wie Verluste aus diesem Jahr die Freigrenze retten können

Für Edelmetallkäufer war 2026 bislang ein Jahr mit zwei Gesichtern. Nach einem starken Jahresstart erreichte Gold in den ersten Monaten ein Rekordhoch von gut 4.600 Euro je Unze. Seitdem ging es in Wellen abwärts. Am 6. November lag der Goldpreis bei rund 3.620 Euro und damit knapp unter dem Stand zu Jahresbeginn. Silber hat sich seit seinem Rekordhoch Ende Januar sogar mehr als halbiert und kostet aktuell rund 46 Euro je Unze.

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Wer auf dem Höhepunkt gekauft hat, liegt heute knapp 1.000 Euro je Unze im Minus, Aufschläge nicht eingerechnet. Andere haben zu Jahresbeginn Gewinne mitgenommen, ohne die Jahresfrist abzuwarten. Trifft beides zusammen, gibt es bis zum 31. Dezember Spielraum. Das Gesetz erlaubt nämlich, Gewinne und Verluste dieser Art aus demselben Jahr miteinander zu verrechnen. Erst das Ergebnis wird an der Freigrenze gemessen.

Ein Beispiel zeigt die Wirkung. Ein Anleger hat im Januar Silbermünzen aus dem Herbst 2025 mit 1.800 Euro Gewinn verkauft. Im Frühjahr kaufte er zwei Unzen Gold, die heute deutlich im Minus liegen. Verkauft er sie vor Silvester mit 1.250 Euro Verlust einschließlich aller Kosten, sinkt sein Gesamtgewinn auf 550 Euro. Das liegt unter der Freigrenze, es fällt keine Steuer an. Ohne diesen Schritt hätte er bei 35 Prozent Steuersatz 630 Euro an das Finanzamt gezahlt.

Warten kann hier teuer werden. Läuft die Jahresfrist für das Gold im Frühjahr 2027 ab, ist der Verlust steuerlich wertlos. Mit Lohn, Mieten oder Aktiengewinnen lässt er sich ohnehin nicht verrechnen. Gibt es im Jahr keine passenden Gewinne, wird der Verlust ins Vorjahr zurückgetragen oder für spätere Jahre vorgemerkt, sofern Sie ihn in der Steuererklärung angeben. Einzelheiten erklärt unser Beitrag Verluste aus Edelmetallverkäufen steuerlich nutzen.

Ein solcher Verkauf hat allerdings seinen Preis. Die Spanne zwischen An- und Verkaufspreis kostet Geld, und ein Rückkauf startet eine neue Jahresfrist. Der Steuervorteil muss diese Kosten erst übersteigen. Liegt Ihr Gesamtgewinn ohnehin klar unter 1.000 Euro, bringt ein Verlustverkauf in diesem Jahr nichts. Sinnvoll ist er vor allem, wenn der Gewinn knapp über der Grenze liegt.

Auf den Zeitpunkt und den Eigentümer kommt es an

Weil die Freigrenze je Kalenderjahr gilt, lässt sich ein Gewinn auf zwei Jahre verteilen. Angenommen, eine Position liegt mit 1.600 Euro im Plus und die Jahresfrist läuft noch länger. Verkaufen Sie alles im Dezember, sind 1.600 Euro steuerpflichtig. Verkaufen Sie die Hälfte im Dezember und den Rest im Januar, entstehen zwei Gewinne von je 800 Euro. Beide bleiben steuerfrei, sofern im jeweiligen Jahr nichts hinzukommt.

Oft ist Warten die einfachere Lösung, denn nach Ablauf der Frist ist der Gewinn ohnehin komplett steuerfrei. Wie Sie dann vorgehen, zeigt unser Ratgeber Gold steuerfrei verkaufen. Beim Jahreswechsel kommt ein Detail hinzu. In welchem Jahr ein Gewinn versteuert wird, hängt in der Regel vom Geldeingang ab. Wer am 29. Dezember verkauft und das Geld erst am 5. Januar erhält, erzielt den Gewinn steuerlich womöglich erst 2027. Planen Sie deshalb einen Puffer ein.

Bei Ehepaaren hält sich ein Irrtum hartnäckig. Auch bei gemeinsamer Steuererklärung gibt es keine gemeinsame Freigrenze von 2.000 Euro. Jeder Partner hat seine eigene Grenze von 1.000 Euro, und was der eine nicht ausschöpft, kann der andere nicht nutzen. Erzielt der Ehemann 1.200 Euro Gewinn und die Ehefrau keinen, muss er die vollen 1.200 Euro versteuern. Hätten beide je 600 Euro erzielt, bliebe alles steuerfrei.

Entscheidend ist deshalb, wem das Edelmetall gehört. Das zeigt sich an Rechnung und Zahlung. Wer auf eigenen Namen kauft und vom eigenen Konto bezahlt, kann das später sauber belegen. Eine Übertragung an den Partner kurz vor dem Verkauf gilt als Schenkung, der Partner übernimmt dann Kaufdatum und Kaufkosten. Ob sich das im Einzelfall lohnt, sollten Sie mit einem Steuerberater besprechen.

Hände einer Frau und eines Mannes mit Eheringen am rechten Ringfinger sortieren getrennte Unterlagen auf einem dunklen Holztisch
Bei Ehepaaren wird der Gewinn für jeden Partner getrennt ermittelt. Rechnung und Zahlung zeigen, wem das Gold gehört.

Was die Krypto-Pläne für Gold bedeuten

Während Sie Ihre Jahresbilanz ziehen, wird in Berlin über genau die Regel gestritten, an der auch Ihr Gold hängt. Das Bundesfinanzministerium hat am 30. September einen Entwurf vorgelegt, nach dem Kryptogewinne künftig mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belastet werden, unabhängig von der Haltedauer. Gelten soll das nur für Käufe nach dem 31. Dezember 2026.

Der Zeitplan wackelt. Am 14. Oktober sollte das Bundeskabinett den Entwurf beschließen, dazu kam es nicht. Fachbeobachter halten ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 deshalb für fraglich. Einen Gesetzentwurf der Grünen, der die Haltefrist für Kryptowerte ganz streichen wollte, lehnte der Bundestag am 8. Oktober ab.

Für Edelmetallbesitzer wichtiger ist ein Satz aus dem Petitionsausschuss vom 12. Oktober. Auf Nachfrage des CSU-Abgeordneten Heiko Hain sagte ein Vertreter des Finanzministeriums laut Börse Online, es gebe Vorschläge, die Besteuerung von Spekulationsgewinnen „eher noch Richtung Gold auszuweiten“. Konkrete Pläne für Gold liegen nicht vor. Politiker der Union verteidigen die Haltefrist für Kryptowerte bislang gerade mit der Gleichbehandlung von Gold und Fremdwährungen. Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, einer der lautesten Kritiker der Pläne, hatte die Kritik schon vorher auf den Punkt gebracht.

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Für das Steuerjahr 2026 ändert sich nichts. Kryptogewinne innerhalb der Jahresfrist landen weiter im selben Topf wie Gold und Silber. Den Verfahrensstand ordnet unser Beitrag zur Krypto-Haltefrist 2027 und der Spekulationsfrist bei Gold und Silber ein.

Unsere Einschätzung

Wenn ein Ministeriumsvertreter vor dem Petitionsausschuss laut über eine Ausweitung „Richtung Gold“ nachdenkt, werten wir das als Testballon. Wir halten es für wahrscheinlich, dass die steuerfreie Haltefrist für Gold zur Debatte gestellt wird, sobald die Krypto-Regel steht und der nächste Haushalt neue Lücken zeigt. Für einen Staat, der von Schulden lebt, ist jede steuerfreie Anlage außerhalb des Geldsystems eine entgangene Einnahme. Die Frage muss erlaubt sein, warum ausgerechnet Bürger ins Visier geraten, die langfristig und ohne Kredit vorsorgen. Unser Rat ist deshalb schlicht. Belegen Sie jedes Kaufdatum lückenlos. Sollte es je eine Stichtagsregel geben, entscheidet der Beleg darüber, ob Ihr Bestand nach altem Recht behandelt wird.

Ihre Checkliste bis zum 31. Dezember

Mit diesen fünf Schritten verschaffen Sie sich vor dem Jahreswechsel einen Überblick.

  1. Verkäufe sammeln Listen Sie alle Verkäufe von Gold, Silber, Kryptowährungen, Sammlerstücken und Fremdwährungen aus diesem Jahr auf, jeweils mit Kauf- und Verkaufsdatum.
  2. Haltefristen prüfen Streichen Sie alle Verkäufe, bei denen mehr als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf lag. Sie sind steuerfrei und zählen nicht mit.
  3. Gewinne und Verluste rechnen Ziehen Sie vom Verkaufserlös den Kaufpreis samt Aufschlägen, Versand und Verkaufskosten ab. Liegt die Summe knapp über 1.000 Euro, prüfen Sie Ihre Verlustpositionen.
  4. Zeitpunkt wählen Endet eine Frist bald, lohnt das Warten. Sonst verteilen Sie Verkäufe auf Dezember und Januar und planen einen Puffer für den Geldeingang ein.
  5. Belege sichern Bewahren Sie Rechnungen, Ankaufsbestätigungen und Zahlungsnachweise getrennt nach Ehepartnern auf. Sie brauchen sie für die Steuererklärung und für jede Rückfrage des Finanzamts.

Wer online gekauft hat, findet Rechnungen meist im Kundenkonto des Händlers oder im E-Mail-Postfach. Gängige Anlagemünzen wie Krügerrand, Maple Leaf oder Philharmoniker lassen sich zudem leicht zuordnen und später einfach wieder verkaufen.

Steuerlicher Hinweis

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Rechtslage 2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Wie sich Freigrenze, Haltefrist und Verluste in Ihrem Fall auswirken, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Klären Sie das am besten mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

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Häufige Fragen zur 1.000-Euro-Freigrenze

Ist die 1.000-Euro-Grenze ein Freibetrag?

Nein, es ist eine Freigrenze. Liegt Ihr Gesamtgewinn im Jahr unter 1.000 Euro, bleibt er komplett steuerfrei. Ab 1.000 Euro wird der gesamte Betrag mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert und nicht nur der Teil über der Grenze.

Zählt Gold, das ich länger als ein Jahr besitze, zur Freigrenze?

Nein. Gewinne aus Gold und Silber, die Sie länger als ein Jahr besitzen, sind unabhängig von der Höhe steuerfrei und fließen nicht in die Rechnung ein. Verluste aus solchen Beständen können Sie umgekehrt nicht nutzen.

Werden Gewinne aus Bitcoin und Gold zusammengerechnet?

Ja, wenn beide innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft wurden. Dann bilden sie einen gemeinsamen Gesamtgewinn. Einen Verlust aus Gold können Sie deshalb mit einem Gewinn aus Bitcoin desselben Jahres verrechnen und umgekehrt.

Haben Ehepaare zusammen eine Freigrenze von 2.000 Euro?

Nein. Jeder Partner hat eine eigene Freigrenze von 1.000 Euro, auch bei gemeinsamer Steuererklärung. Einen ungenutzten Rest können Sie nicht auf den Partner übertragen. Maßgeblich ist, wem das verkaufte Edelmetall gehört.

Was gilt, wenn ich im Dezember verkaufe und das Geld erst im Januar kommt?

Für die Jahresfrist zählt das Datum des Verkaufsvertrags. In welchem Jahr der Gewinn versteuert wird, hängt dagegen meist vom Geldeingang ab. Kommt das Geld erst im Januar, kann der Gewinn ins neue Jahr fallen. Planen Sie deshalb einen Puffer ein.

Wird die Spekulationsfrist für Gold 2027 abgeschafft?

Nach aktuellem Stand nicht. Der Entwurf des Finanzministeriums betrifft nur Kryptowährungen und ist noch nicht vom Kabinett beschlossen. Für Gold und Silber gilt die Haltefrist von einem Jahr unverändert. Laut Börse Online erklärte ein Ministeriumsvertreter allerdings, es gebe Vorschläge, die Besteuerung „eher noch Richtung Gold auszuweiten“.

Quellen: Einkommensteuergesetz §§ 11 und 23 (gesetze-im-internet.de) und amtliche Hinweise H 23 EStH; Bundesfinanzhof (Urteile vom 12.05.2015 und 12.04.2021 zu Goldpapieren); Haufe Steuer Office (Freigrenze bei Ehegatten); Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH); Deutscher Bundestag (Abstimmung vom 08.10.2026); Börse Online (Petitionsausschuss, Oktober 2026); kleinstb.de (Verfahrensstand Krypto-Besteuerung, Stand 03.11.2026); Frank Schäffler auf X (05.10.2026); Kettner Edelmetalle (Kursdaten, Stand 06.11.2026).

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