Kostenlose Beratung+49 7930-2699
280.000
Kunden
Sicherer
Versand

Spekulationsfrist von Gold

Für die Versteuerung von Gold in Deutschland gilt stets die Spekulationsfrist, die 12 Monate beträgt, als oberstes Kriterium. Nach genau einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf ist der Ertrag aus dem Goldgeschäft Einkommenssteuerbefreit. Sollte Gold innerhalb dieser Zeit verkauft werden, fällt eine Versteuerung nach § 23 EStG an. Zu beachten ist, dass ein Ertrag von bis zu 600 Euro als Pauschbetrag nicht zu versteuern ist.

Dementsprechend kann es sich vor allem bei größeren Beträgen lohnen, die 12 Monate Spekulationsfrist zu überschreiten.

Hinweis: Wir führen keine Steuerberatung durch und können nicht gewährleisten, dass zum aktuellen Zeitpunkt die oben genannten Gesetze und Reglungen gültig sind.

Kostenloses Live-Webinar

Der Great Reset fürs Geldsystem

Was sich bis 2029 an Ihrem Geld ändert und was Sie vorher tun können.

00Tage00Std.00Min.00Sek.
Dominik Kettner
Ihr GastgeberDominik Kettner
  • Peter HahnePeterHahne
  • Ernst WolffErnstWolff
  • Dr. Paul BrandenburgDr.Brandenburg
  • Prof. Dr. Thorsten PolleitProf. Dr.Polleit
  • Michael MrossMichaelMross
  • Stefan von Outdoor ChiemgauOutdoorChiemgau
Jetzt kostenlos Platz sichern100 % kostenlos · Live im Browser, keine Installation

Ähnliche Artikel

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“