
17 Schüsse auf wehrlosen Polizisten: BGH soll skandalösen Freispruch kippen
Es ist ein Fall, der das Rechtsempfinden eines ganzen Landes erschüttert hat – und der nun in die nächste Instanz geht. Die Staatsanwaltschaft hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, nachdem der 19-jährige Ahmet G., ein türkischstämmiger Doppelstaatsbürger, trotz der brutalen Hinrichtung eines Polizeibeamten vom Vorwurf des Mordes freigesprochen wurde. 17 Schüsse feuerte der junge Mann mit einer entrissenen Dienstwaffe auf den am Boden liegenden Polizisten Simon Bohr ab. Sechs davon töteten den 34-Jährigen. Und das Ergebnis? Ein Freispruch wegen angeblicher Schuldunfähigkeit.
Eine Tat, die sprachlos macht
Die Chronologie des Verbrechens liest sich wie ein Albtraum. Im August 2025 überfiel Ahmet G. zunächst eine Tankstelle in Völklingen mit einem Messer und erbeutete dabei 600 Euro. Auf der anschließenden Flucht traf er auf den Polizeibeamten Simon Bohr – und richtete ihn regelrecht hin. Erst ein weiterer herbeigeeilter Polizist konnte den Schützen in einem Feuergefecht stoppen, wobei er Ahmet G. zweimal traf. Der ermordete Beamte hinterlässt eine Ehefrau und zwei kleine Kinder, die nun ohne ihren Vater aufwachsen müssen.
Richterin Jennifer Klingelhöfer befand am 1. April dieses Jahres, der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen. Statt einer Verurteilung wegen Mordes ordnete sie die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Der bittere Nachsatz: Ahmet G. darf diese verlassen, sobald Gutachter ihn als geheilt und ungefährlich einstufen. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Ein Mann feuert 17 Schüsse auf einen wehrlosen Polizisten, und die Justiz hält es für ausreichend, ihn in eine Psychiatrie zu stecken, aus der er womöglich in wenigen Jahren wieder entlassen wird.
Staatsanwaltschaft kämpft um Gerechtigkeit
Die Anklagebehörde hatte im Prozess eine Jugendstrafe von 13 Jahren sowie die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie gefordert. Mehrere Mordmerkmale seien erfüllt gewesen, hatte der zuständige Oberstaatsanwalt dargelegt. Dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch nicht hinnehmen will, überrascht angesichts der Faktenlage kaum. Die Revision wurde nun offiziell beim BGH eingereicht, wie der Sprecher des Landgerichts Saarbrücken bestätigte. Der Bundesgerichtshof wird das Urteil auf mögliche Rechtsfehler überprüfen.
Die entscheidende Frage lautet: Wurde die Schuldunfähigkeit korrekt festgestellt? Oder hat das Gericht in Saarbrücken einen Rechtsfehler begangen, der zur Aufhebung des Freispruchs führen muss? Es wäre nicht das erste Mal, dass der BGH ein erstinstanzliches Urteil kassiert, weil die Beweiswürdigung zur Schuldfähigkeit fehlerhaft war.
Ein Symptom einer tiefgreifenden Krise
Der Freispruch hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Besonders unter Polizeibeamten machte sich massive Unzufriedenheit mit der Justiz breit – und das zu Recht. Wer soll noch Vertrauen in einen Rechtsstaat haben, der einen Mann, der 17 Mal auf einen am Boden liegenden Beamten schießt, nicht wegen Mordes verurteilt? Die Botschaft, die von solchen Urteilen ausgeht, ist verheerend: Wer sich auf Schuldunfähigkeit berufen kann, dem droht selbst für die brutalsten Verbrechen keine angemessene Strafe.
Dieser Fall reiht sich ein in eine beunruhigende Serie von Gewalttaten, die Deutschland in den vergangenen Jahren erschüttert haben. Messerangriffe, Überfälle, Morde – die Kriminalitätsstatistiken sprechen eine deutliche Sprache. Und immer häufiger stehen am Ende Urteile, die das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung mit Füßen treten. Es ist die Konsequenz einer jahrelangen politischen Fehlsteuerung, einer naiven Migrationspolitik und einer Justiz, die offenbar den Täterschutz über den Opferschutz stellt.
Die Witwe von Simon Bohr und seine beiden Kinder verdienen Gerechtigkeit. Die Kolleginnen und Kollegen des ermordeten Beamten, die jeden Tag ihr Leben riskieren, verdienen das Signal, dass der Staat hinter ihnen steht. Und die deutsche Bevölkerung – das zeigen Umfragen und die öffentliche Empörung überdeutlich – erwartet, dass Recht und Ordnung in diesem Land nicht nur auf dem Papier existieren. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof diesen skandalösen Freispruch aufhebt und den Fall zur Neuverhandlung zurückverweist. Alles andere wäre ein weiterer Sargnagel für das Vertrauen der Bürger in den deutschen Rechtsstaat.
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