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04.09.2026
12:12 Uhr
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40 Schüsse auf Feiernde: Polizei nennt Aarau-Attentat einen Amoklauf

40 Schüsse auf Feiernde: Polizei nennt Aarau-Attentat einen Amoklauf
Symbolbild: KI-generiert

Eine junge Frau ist tot, sechs Menschen wurden verletzt, zwei liegen weiter im Spital: Nach den tödlichen Schüssen auf Besucher einer Rave-Party im Aarauer Schachen hat die Kantonspolizei Aargau am Mittwoch neue Erkenntnisse präsentiert. Die Ermittler gehen von einem Amoklauf eines Einzeltäters aus. In Untersuchungshaft sitzt ein 43-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Jura.

Vierzig Schüsse aus dem Sturmgewehr

Nach der Rekonstruktion der Behörden fuhr der Mann mit dem Auto zur Schachenstrasse, ging von dort zu Fuss weiter und feuerte rund vierzig Mal mit einem Sturmgewehr in Richtung der Feiernden. Auf dem Rückweg zum Parkplatz soll er zusätzlich mit einer Pistole auf ein wegfahrendes Auto geschossen haben.

Eine 22-jährige Frau starb. Medienberichten zufolge handelt es sich um eine Italienerin, die erst vor wenigen Monaten in die Schweiz gezogen war und im aargauischen Oftringen lebte. Sechs weitere Menschen wurden verletzt.

Polizeikommandant Michael Leupold sagte laut Medienberichten:

«Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit können wir Ihnen sagen, dass der Mann, den wir festgenommen haben, die Person ist, die auf die Besucher dieser Raveparty geschossen hat.»

Achtzig Notrufe – und dann stellt er sich selbst

Nach der Tat verliess der Verdächtige Aarau in Richtung Jura. Bei der Polizei gingen rund achtzig Notrufe und weit über hundert Hinweise ein. Eine Zeugenaussage führte die Fahnder auf ein Fahrzeug mit jurassischem Kennzeichen. Am Ende stellte sich der 43-Jährige selbst bei der Kantonspolizei Jura in Delsberg und gab nach Behördenangaben an, die Tat begangen zu haben.

Im Auto fand die Polizei drei auf ihn registrierte Waffen: eine Pistole und zwei Sturmgewehre vom Typ AK-74, privat erworben. Die Bewilligung dafür sei vor rund zwanzig Jahren von den Behörden des Kantons Jura erteilt worden. Der Mann war früher Truppenkoch in der Schweizer Armee, schied 2013 aus der Wehrpflicht aus und gab damals seine Dienstwaffe zurück. Polizeibekannt war er nicht.

Kein Motiv, kein Extremismus – nur ein «psychisches Leiden»?

Warum ein unbescholtener Mann mittleren Alters auf wildfremde Tanzende schiesst, bleibt offen. Bei der Hausdurchsuchung fanden die Ermittler nach eigenen Angaben keine Hinweise auf einen ideologischen oder extremistischen Hintergrund. Eine persönliche Verbindung nach Aarau ist nicht bekannt.

Der Beschuldigte selbst sprach von einem «psychischen Leiden». Die Staatsanwaltschaft sieht Anhaltspunkte für eine psychische Störung, betont aber, gesicherte Erkenntnisse gebe es bislang nicht. Ermittelt wird unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung und Mordes, jeweils teilweise versucht, mehrfacher Gefährdung des Lebens und Verstössen gegen das Waffengesetz. Hinweise auf Mittäter oder Mitwisser lägen nicht vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die unbequemen Fragen bleiben

Aus Sicht unserer Redaktion legt der Fall zwei Schwachstellen offen, die auch weit über die Schweiz hinaus diskutiert werden müssen: Wie kann eine Person über zwei Jahrzehnte unbemerkt ein privates Arsenal halten – und wie erkennt ein Staat rechtzeitig, wenn ein Mensch innerlich entgleist?

Auffällig ist zudem das Tempo, mit dem in den ersten Stunden ein Motiv herbeigeredet wurde. Nun steht ein Täterprofil im Raum, das in keine der schnellen Erzählungen passt. Für die Angehörigen der Getöteten ändert das nichts. Für die Debatte über innere Sicherheit sollte es eine Mahnung sein: Fakten zuerst, Deutung danach – und danach bitte konsequentes Handeln statt Betroffenheitsrhetorik.

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