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Kettner Edelmetalle
15.04.2026
08:43 Uhr

60.000 Euro Steuergeld für Merkels Frisur: Wenn der Bürger die Schönheitspflege der Altkanzlerin finanziert

Es gibt Nachrichten, bei denen man sich unwillkürlich fragt, ob man noch im richtigen Film sitzt. Während Millionen Deutsche jeden Cent zweimal umdrehen müssen, während Rentner an der Supermarktkasse rechnen, ob der Einkauf noch reicht, und während die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz den Bürgern predigt, man habe „über unsere Verhältnisse gelebt" – da gönnt sich eine gewisse Altkanzlerin auf Kosten eben jener Steuerzahler einen Friseur- und Visagisten-Service, der seinesgleichen sucht.

Über 64.000 Euro seit Juni 2024 – allein für Haare und Make-up

Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht, hat die Bundesregierung seit Juni 2024 exakt 64.677 Euro für die Frisur und das Make-up von Angela Merkel aufgewendet. Allein im Jahr 2025 seien bereits 36.354 Euro angefallen. Man muss sich diese Zahl auf der Zunge zergehen lassen: Über 3.000 Euro monatlich – für Haare und Schminke einer Frau, die seit Ende 2021 kein öffentliches Amt mehr bekleidet. Das entspricht in etwa dem, was ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in Deutschland netto nach Hause trägt. Nur dass dieser dafür arbeiten gehen muss.

Pikant dabei: Für ihren Nachfolger Olaf Scholz seien im selben Zeitraum keinerlei vergleichbare Kosten angefallen. Ob das an einer bescheideneren Lebensführung oder schlicht an der Glatze liegt, sei dahingestellt.

Ein Muster der Maßlosigkeit

Es handelt sich keineswegs um einen Einzelfall. Bereits im August 2023 wurde bekannt, dass die Kosmetik- und Friseurkosten der Altkanzlerin seit ihrem Amtsabtritt den Steuerzahler rund 57.000 Euro gekostet hätten. Allein im Jahr 2022 sollen sich diese Ausgaben auf knapp 40.000 Euro belaufen haben. Man addiere die Summen über die Jahre – und kommt auf einen sechsstelligen Betrag, der ausschließlich der äußerlichen Aufbereitung einer Privatperson dient.

Doch damit nicht genug. Die Gesamtkosten für die Amtsausstattung der beiden ehemaligen Bundeskanzler Merkel und Scholz belaufen sich seit Juli 2024 auf über 2,3 Millionen Euro – wohlgemerkt ohne die Aufwendungen für Büros, Dienstfahrzeuge und Personenschützer. Was diese zusätzlich verschlingen, mag man sich kaum ausmalen.

Ermahnung zur Sparsamkeit – die offenbar verhallte

Bereits 2023 sah sich das Bundeskanzleramt genötigt, die Altkanzlerin wegen ihrer Büroausgaben im Bundestag zur Sparsamkeit zu ermahnen. Das Büro sei zur „Erfüllung nachamtlicher Aufgaben und fortwirkender Verpflichtungen" eingerichtet worden, hieß es damals. Eine Nutzung für private Zwecke oder zur Erzielung zusätzlicher Einkünfte sei ausdrücklich ausgeschlossen. Ob diese Ermahnung Wirkung zeigte, darf angesichts der aktuellen Zahlen bezweifelt werden.

Eine Frage des Anstands

Angela Merkel ist keine mittellose Rentnerin. Ihre Memoiren „Freiheit" dürften ihr Millioneneinnahmen beschert haben. Ihre Pension als ehemalige Bundeskanzlerin ist mehr als üppig. Und dennoch lässt sie sich jeden Monat Friseur und Visagistin vom Steuerzahler finanzieren. In der Schweiz – um nur ein Beispiel zu nennen – wäre ein solches Gebaren undenkbar. Dort bezahlen selbst amtierende Bundesräte ihre Friseurbesuche aus eigener Tasche.

Wer den Bürgern Sparsamkeit predigt, sollte selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Doch in der deutschen Politik scheint eine andere Logik zu gelten: Alle sind gleich – nur manche sind eben gleicher.

Die Frage, die sich jeder steuerzahlende Bürger stellen muss, ist eine grundsätzliche: Warum finanziert ein Staat, der seine Bürger mit immer höheren Abgaben belastet, der ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen auf Pump plant und damit kommende Generationen in die Schuldknechtschaft treibt, einer wohlhabenden Privatperson die Schönheitspflege? Welche „nachamtliche Verpflichtung" erfordert es, dass der deutsche Steuerzahler monatlich Tausende Euro für Lippenstift und Haarspray aufbringt?

Die Stasi-Akten und das politische Erbe

Erst im März 2025 rückte Merkel erneut in den medialen Fokus, als ein Urteil zur Freigabe möglicher Stasi-Akten über die Altkanzlerin verkündet wurde. Der Kläger Marcel Luthe, der sich seit Jahren intensiv mit Stasi-Verstrickungen in der Hauptstadt beschäftigt, hatte bereits im Januar 2022 einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Sein Rechtsanwalt zeigte sich von der Gerichtsentscheidung überrascht und kündigte an, alle verfügbaren Rechtsmittel auszuschöpfen. Es bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse eine mögliche Berufungsverhandlung zutage fördern wird.

Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Eine Altkanzlerin, deren politisches Erbe – von der unkontrollierten Masseneinwanderung über den chaotischen Atomausstieg bis hin zur fatalen Energieabhängigkeit von Russland – Deutschland noch Jahrzehnte beschäftigen wird, lässt sich auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt fürstlich vom Steuerzahler alimentieren. Konrad Adenauer bezahlte seinen Friseur noch aus eigener Tasche und gab dem Lehrjungen eine Mark Trinkgeld. Wohin sind wir nur gekommen?

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