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05.07.2025
14:05 Uhr

AfD-Ausschlussverfahren: Wenn die eigene Partei zur Gesinnungspolizei wird

Die Alternative für Deutschland zeigt einmal mehr, dass sie sich dem Druck des politischen Establishments beugt. Das nordrhein-westfälische Landesschiedsgericht der AfD hat den Parteiausschluss des Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich beschlossen. Der Grund? Eine unbequeme Wortwahl in den sozialen Medien, die dem Landesvorstand unter Martin Vincentz offenbar zu heiß wurde.

Der Fall Helferich: Ein Lehrstück in vorauseilendem Gehorsam

Was war geschehen? Im Dezember 2023 hatte sich Helferich in den sozialen Medien zu Wort gemeldet und dabei eine Formulierung verwendet, die nun zu seinem Verhängnis werden soll. Er habe deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund als "Viecher" bezeichnet und deren Ausweisung gefordert, so der Vorwurf. Eine zugegeben derbe Wortwahl – aber reicht das für einen Parteiausschluss?

Der Dortmunder Abgeordnete selbst spricht von einem "rechtsfehlerhaften" Verfahren. Seine Beweisanträge und Befangenheitsanträge seien schlichtweg abgelehnt worden. Man könnte meinen, hier werde mit zweierlei Maß gemessen. Während in anderen Parteien selbst schwerwiegende Verfehlungen oft folgenlos bleiben, scheint die AfD besonders streng mit ihren eigenen Mitgliedern ins Gericht zu gehen – zumindest wenn es darum geht, dem medialen Druck nachzugeben.

Die Vorgeschichte: Ein unbequemer Politiker

Helferich ist kein unbeschriebenes Blatt. Bereits in der Vergangenheit sorgte er für Kontroversen, als Chatnachrichten publik wurden, in denen er sich angeblich als "freundliches Gesicht des NS" bezeichnet haben soll. Seine Erklärung dazu? Er habe lediglich eine Formulierung eines linken Kritikers aufgegriffen und sich darüber lustig gemacht. Eine Erklärung, die durchaus plausibel klingt, wenn man bedenkt, wie oft politische Gegner mit absurden Vorwürfen um sich werfen.

Der 2021 über die Landesliste in den Bundestag eingezogene Politiker war zunächst nicht Teil der AfD-Fraktion, gehört ihr aber seit der vorgezogenen Wahl im Februar wieder an. Ein Umstand, der zeigt, dass seine Parteifreunde durchaus bereit waren, ihm eine zweite Chance zu geben – bis jetzt.

Ein Präzedenzfall mit Folgen

Was hier geschieht, ist mehr als nur ein innerparteilicher Konflikt. Es ist ein Lehrstück darüber, wie selbst eine Partei, die sich als Alternative zum politischen Establishment versteht, dem Konformitätsdruck nachgibt. Während die Kriminalität in Deutschland neue Rekordwerte erreicht und Messerangriffe durch Migranten zur traurigen Normalität geworden sind, beschäftigt sich die AfD-Führung damit, eigene Mitglieder für unbequeme Äußerungen zu maßregeln.

Die Ironie dabei? Genau jene Probleme, die Helferich – wenn auch in drastischen Worten – angesprochen hat, sind real und werden von einem Großteil der deutschen Bevölkerung als bedrohlich wahrgenommen. Statt diese berechtigten Sorgen aufzugreifen und konstruktive Lösungen anzubieten, verfängt sich die Partei in Grabenkämpfen und Ausschlussverfahren.

Der juristische Weg: Noch ist nichts entschieden

Helferich hat bereits angekündigt, gegen den Beschluss vorzugehen. Er sei zuversichtlich, "spätestens von einem ordentlichen Gericht zurück in die AfD gesendet" zu werden. Tatsächlich ist der Beschluss des Landesschiedsgerichts noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von 14 Tagen kann Einspruch beim Bundesschiedsgericht der Partei eingelegt werden. Sollte auch dieses den Ausschluss bestätigen, bliebe noch der Gang vor ein Zivilgericht.

Die Erfolgsaussichten? Durchaus vorhanden. Wenn Helferichs Darstellung stimmt und tatsächlich grundlegende Verfahrensrechte missachtet wurden, könnte ein ordentliches Gericht zu einem anderen Urteil kommen. Die deutsche Rechtsprechung kennt durchaus Fälle, in denen Parteiausschlüsse wegen Verfahrensfehlern aufgehoben wurden.

Was bleibt: Ein bitterer Nachgeschmack

Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens hinterlässt der Fall einen bitteren Nachgeschmack. Eine Partei, die angetreten ist, um die verkrusteten Strukturen des politischen Establishments aufzubrechen, agiert selbst wie eine Gesinnungspolizei. Statt die drängenden Probleme unseres Landes anzugehen – von der ausufernden Kriminalität über die gescheiterte Migrationspolitik bis hin zur wirtschaftlichen Misere unter der Großen Koalition – beschäftigt man sich mit internen Säuberungen.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz mag versprochen haben, keine neuen Schulden zu machen. Doch mit ihrem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und der im Grundgesetz verankerten Klimaneutralität bis 2045 treibt sie die Verschuldung in astronomische Höhen. Währenddessen zerreibt sich die einzige nennenswerte Oppositionspartei in Grabenkämpfen.

Es bleibt zu hoffen, dass die AfD zur Besinnung kommt und sich wieder auf ihre eigentliche Aufgabe konzentriert: Eine echte Alternative zur herrschenden Politik zu bieten. Denn eines ist sicher – mit vorauseilendem Gehorsam und innerparteilichen Säuberungen wird man weder das Vertrauen der Wähler gewinnen noch die drängenden Probleme unseres Landes lösen.

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