
Asylzahlen fallen â doch fast jeder Zweite bekommt jetzt Schutzstatus

Weniger AntrĂ€ge, mehr Anerkennungen: Nach Angaben der Bundesregierung lag die bereinigte Schutzquote des Bundesamts fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (Bamf) im ersten Halbjahr 2026 bei 47,4 Prozent. Im Gesamtjahr 2025 waren es noch 37,5 Prozent. Die Zahlen stammen aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Gleichzeitig brechen die Antragszahlen ein: 39.646 ErstantrĂ€ge im ersten Halbjahr â nach 72.818 im Vorjahreszeitraum. Ein RĂŒckgang um rund 46 Prozent.
Was die âbereinigte" Quote verschweigt
Wichtig fĂŒr das VerstĂ€ndnis: Bei der bereinigten Schutzquote werden formelle Entscheidungen herausgerechnet, bei denen der Asylantrag inhaltlich gar nicht geprĂŒft wird. Auch Verfahren, fĂŒr die nach den Dublin-Regeln eigentlich ein anderer EU-Staat zustĂ€ndig wĂ€re, tauchen hier nicht auf.
Die Quote misst also nicht, wie viele Ankommende bleiben dĂŒrfen â sondern wie das Bamf dort entscheidet, wo es ĂŒberhaupt selbst entscheidet. Ein Detail, das in der öffentlichen Debatte gern untergeht.
Afghanistan dominiert â und der EuGH hat mitentschieden
Hauptherkunftsland war im ersten Halbjahr Afghanistan. Die bereinigte Schutzquote fĂŒr afghanische Antragsteller lag laut Bundesregierung bei 89,3 Prozent, fĂŒr Menschen aus dem Iran bei 42,2 Prozent.
Ein zentraler Treiber ist ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs vom Oktober 2024. Die Luxemburger Richter stellten fest, dass Frauen aus dem seit 2021 wieder von den islamistischen Taliban beherrschten Land grundsĂ€tzlich einen Schutzanspruch haben. Ergebnis: Bei knapp 95 Prozent der Entscheidungen ĂŒber Afghaninnen wurde ein Schutzstatus erteilt.
Der zweite groĂe Faktor ist der Familienschutz. In 21.195 FĂ€llen wurde auf dieser Grundlage ein Status vergeben â 45,6 Prozent aller positiven Entscheidungen, Abschiebungsverbote eingerechnet. Die Zahl der Schutzsuchenden aus Syrien sank nach dem Machtwechsel in Damaskus deutlich.
Drei Strafanzeigen in zweieinhalb Jahren
Besonders aufschlussreich ist, was die Bundesregierung zur Durchsetzung der eigenen Regeln mitteilt. Seit Februar 2024 gilt eine Strafvorschrift gegen unrichtige oder unvollstĂ€ndige Angaben im Asylverfahren. Zahl der Strafanzeigen des Bamf seit Inkrafttreten: drei. Eine davon wurde wegen GeringfĂŒgigkeit eingestellt.
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara BĂŒnger, kritisierte:
âViele dieser MaĂnahmen erweisen sich in der Praxis als wenig hilfreich"
Aus Sicht unserer Redaktion lĂ€sst sich dieselbe Zahl auch anders lesen: als Beleg dafĂŒr, wie zurĂŒckhaltend der deutsche Staat seine eigenen Gesetze anwendet.
61 Prozent ohne Ausweis â und das Handy bleibt meist aus
61,3 Prozent der Antragsteller legten weder Pass noch Personalausweis noch Passersatzpapiere vor. Besonders hoch war der Anteil bei Personen, die nach eigenen Angaben aus Somalia, Algerien, Guinea oder Eritrea stammen.
Die Möglichkeit, Handydaten zur IdentitĂ€tsprĂŒfung auszulesen, nutzt das Bamf nach eigenen Angaben selten: bei 3,5 Prozent der Erstantragsteller ohne Papiere. 853 GerĂ€te wurden ausgelesen â freigegeben und ausgewertet wurden am Ende nur 263 Berichte.
Bemerkenswert auch: 3.290 Asylsuchende kamen im Halbjahr aus visumfreien LĂ€ndern wie Georgien, Moldau oder Venezuela. Und 6.962 ErstantrĂ€ge â 17,6 Prozent aller ErstantrĂ€ge â entfielen auf Kinder von GeflĂŒchteten, die bereits in Deutschland geboren wurden.
Die Debatte um Grenzkontrollen greift damit zu kurz. Wer ĂŒber Migration streitet, muss auch ĂŒber Verfahren, IdentitĂ€tsprĂŒfung und die Nachfolgegeneration im System sprechen. Beides gehört auf den Tisch â offen, mit Zahlen, ohne Beschönigung.
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