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Kettner Edelmetalle
08.04.2026
10:00 Uhr

Ausreisegenehmigung für junge Männer: Der Staat greift tief in die Grundrechte ein

Was in früheren Jahrzehnten als undenkbar gegolten hätte, ist seit dem 1. Januar 2026 bittere Realität: Männer unter 45 Jahren benötigen in Deutschland eine behördliche Genehmigung, wenn sie sich länger als drei Monate im Ausland aufhalten wollen. Kaum jemand hat es bemerkt. Kaum jemand hat protestiert. Und genau das ist das eigentlich Erschreckende an dieser Entwicklung.

Wehrpflicht durch die Hintertür – und niemand schaut hin

Mit dem überarbeiteten Wehrpflichtgesetz, das Anfang dieses Jahres in Kraft trat, wurde nicht nur die verpflichtende Musterung junger Männer wiedereingeführt. Gleichzeitig änderte man – fast beiläufig, möchte man meinen – den Paragraf 3 des Wehrdienstgesetzes. Die Konsequenz: Wer als Mann unter 45 Jahren das Land für mehr als drei Monate verlassen möchte, muss sich dies bei den Karrierecentern der Bundeswehr genehmigen lassen. Man lese diesen Satz ruhig zweimal. In einem Land, das sich als freiheitliche Demokratie versteht, brauchen erwachsene Bürger nun eine Ausreisegenehmigung.

Die historischen Parallelen, die sich hier aufdrängen, sind so offensichtlich, dass man sie kaum aussprechen mag. Ausreisegenehmigungen kennt man aus der DDR, aus Nordkorea, aus autoritären Regimen, die ihre Bürger als Verfügungsmasse des Staates betrachten. Dass ausgerechnet die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2026 einen solchen Mechanismus installiert, sollte jedem freiheitsliebenden Bürger kalte Schauer über den Rücken jagen.

Grundrechte unter dem Deckmantel der Sicherheit

Natürlich wird man argumentieren, die sicherheitspolitische Lage erfordere solche Maßnahmen. Der Ukraine-Krieg tobt weiter, die geopolitischen Spannungen nehmen zu, und die Bundeswehr ist personell in einem desolaten Zustand – ein Zustand, den übrigens jahrzehntelange politische Vernachlässigung erst herbeigeführt hat. Doch rechtfertigt das wirklich einen derart massiven Eingriff in die Freizügigkeit, eines der fundamentalsten Grundrechte unserer Verfassung?

Artikel 11 des Grundgesetzes garantiert die Freizügigkeit aller Deutschen. Artikel 2 schützt die allgemeine Handlungsfreiheit. Beide Rechte werden durch diese Regelung für eine gesamte Bevölkerungsgruppe – nämlich alle Männer unter 45 – empfindlich beschnitten. Und das Perfide daran: Es geschah nahezu geräuschlos. Kein Aufschrei in den Leitmedien, keine Massendemonstrationen, keine parlamentarische Debatte, die diesen Namen verdient hätte.

Wo bleibt der Protest der Gleichstellungsbewegung?

Bemerkenswert ist auch das ohrenbetäubende Schweigen jener Kreise, die sonst bei jeder vermeintlichen Diskriminierung sofort auf die Barrikaden gehen. Dass diese Regelung ausschließlich Männer betrifft, scheint niemanden zu stören. Die gleichen politischen Kräfte, die seit Jahren für Geschlechtergerechtigkeit in Aufsichtsräten und Quotenregelungen kämpfen, finden offenbar nichts dabei, wenn der Staat das Recht auf Bewegungsfreiheit geschlechtsspezifisch einschränkt. Gleichstellung, so scheint es, ist eine Einbahnstraße.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Was heute als sicherheitspolitische Notwendigkeit verkauft wird, könnte morgen als Blaupause für weitere Einschränkungen dienen. Wer einmal akzeptiert, dass der Staat seinen Bürgern vorschreiben darf, ob und wann sie das Land verlassen dürfen, hat eine rote Linie überschritten, die sich nur schwer wieder zurücknehmen lässt. Die Geschichte lehrt uns: Freiheitsrechte, die einmal aufgegeben wurden, kehren selten freiwillig zurück.

Die große Koalition unter Friedrich Merz, die mit dem Versprechen angetreten ist, Verantwortung für Deutschland zu übernehmen, sollte sich fragen, ob diese Art von Verantwortung wirklich dem Geist unseres Grundgesetzes entspricht. Ein starkes Land braucht eine starke Verteidigung – keine Frage. Aber ein wahrhaft starkes Land braucht vor allem freie Bürger, die aus Überzeugung dienen, nicht aus Zwang. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht mag sicherheitspolitisch nachvollziehbar sein. Doch Ausreisegenehmigungen sind ein Instrument, das in einer freiheitlichen Demokratie nichts verloren hat. Punkt.

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