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11.03.2026
21:39 Uhr

BGH-Urteil zu E-Zigaretten: Auch leere Tanks sind für Minderjährige tabu

BGH-Urteil zu E-Zigaretten: Auch leere Tanks sind für Minderjährige tabu

Minze, Melone, Omas Apfelkuchen – die Geschmackswelt der E-Zigaretten liest sich wie die Speisekarte eines hippen Berliner Cafés. Dass hinter den bunten Verpackungen und verführerischen Aromen ein Produkt steckt, das gerade bei Minderjährigen enormen Anklang findet, dürfte niemanden überraschen. Umso wichtiger ist das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe: Auch leere Ersatztanks für E-Zigaretten fallen unter das Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche.

Ein überfälliges Signal aus Karlsruhe

Der Vorsitzende Richter Thomas Koch stellte unmissverständlich klar, dass die ungefüllten Tanks zu den im Jugendschutzgesetz erfassten „Behältnissen" zählen würden. Die Begründung leuchtet ein: Ein leerer E-Zigaretten-Tank könne schlicht nicht anders verwendet werden als zum Konsum von E-Liquids. Es gehe daher auch im unbefüllten Zustand eine Gesundheitsgefahr von ihnen aus. Versandhändler seien folglich verpflichtet sicherzustellen, dass auch diese Produkte nicht in die Hände Minderjähriger gelangten.

Man fragt sich unweigerlich, warum es überhaupt eines höchstrichterlichen Urteils bedurfte, um diese Selbstverständlichkeit festzuschreiben. Dass findige Händler offenbar versuchten, über die Hintertür leerer Tanks das Jugendschutzgesetz zu umgehen, spricht Bände über den moralischen Kompass mancher Marktteilnehmer in dieser boomenden Branche.

Ein Milliardenmarkt mit Schattenseiten

Die Zahlen sind beeindruckend – und beunruhigend zugleich. Der deutsche E-Zigaretten-Markt erzielte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 2,4 Milliarden Euro, ein Wachstum von satten 25 Prozent. Für das laufende Jahr prognostiziert der Branchenverband BfTG ein weiteres Plus von 20 Prozent. Ein Markt, der derart rasant wächst, zieht naturgemäß nicht nur seriöse Akteure an.

Besonders alarmierend: Bei den 14- bis 17-Jährigen greifen bereits 3,9 Prozent zur E-Zigarette. Fast jeder zehnte Jugendliche in dieser Altersgruppe raucht Tabak. Dass das Bundesinstitut für Risikobewertung ausdrücklich vor den Gefahren des Dampfens warnt – der ausgestoßene Dampf enthalte zahlreiche Stoffe, die Herzkreislaufsystem und Lunge schädigen könnten, und beim Erhitzen der Flüssigkeiten entstünden möglicherweise krebserzeugende Substanzen –, scheint die jugendliche Zielgruppe wenig zu beeindrucken. Langzeitstudien fehlen nach wie vor.

Schwarzmarkt als eigentliches Problem

Während die reguläre Branche das Urteil begrüßte und sich zum Jugendschutz bekannte, wies Oliver Pohland vom Verband des eZigarettenhandels auf ein weit gravierenderes Problem hin: den stark wachsenden Schwarzmarkt, der sämtliche Regulierungen schlicht ignoriere. Hier liegt der eigentliche Skandal. Was nützen die strengsten Gesetze, wenn der Staat nicht in der Lage ist, deren Einhaltung durchzusetzen?

Die Altersverifikation im legalen Online-Handel funktioniert über eine zweistufige Kontrolle: Zunächst wird über Dienstleister wie die Schufa die Volljährigkeit des Bestellers geprüft, anschließend kontrolliert der Paketbote bei der Übergabe das Alter. Für beide Schritte zahlen die Händler – ein System, das im regulären Handel durchaus funktionieren dürfte, den Schwarzmarkt aber naturgemäß nicht erreicht.

Jugendschutz braucht mehr als Urteile

Das BGH-Urteil ist richtig und wichtig. Doch es offenbart einmal mehr ein grundsätzliches Dilemma der deutschen Politik: Man reguliert mit deutscher Gründlichkeit den legalen Markt, während der illegale Handel weitgehend unbehelligt bleibt. Es ist dasselbe Muster, das wir in so vielen Bereichen beobachten – ob bei der Migration, der inneren Sicherheit oder eben beim Jugendschutz. Der Staat zeigt sich stark gegenüber den Regelkonformen und schwach gegenüber jenen, die sich ohnehin nicht an Gesetze halten.

Was Deutschland bräuchte, wäre eine konsequente Durchsetzungsstrategie gegen den Schwarzmarkt, verbunden mit empfindlichen Strafen für Verstöße. Stattdessen verliert sich die Politik allzu oft in symbolischen Maßnahmen, während die eigentlichen Probleme ungelöst bleiben. Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen – ein Wert, der in einer Gesellschaft, die sich zunehmend von traditionellen Schutzstrukturen wie der Familie entfernt, wichtiger denn je ist – darf nicht an bürokratischer Trägheit und politischem Desinteresse scheitern.

Immerhin: Aus Karlsruhe kam heute ein klares Signal. Ob die Politik es hört, steht auf einem anderen Blatt.

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