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14.08.2026
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Brüssel rügt Berlin: 48.000 Geldautomaten vor dem Zwangsumbau

Brüssel rügt Berlin: 48.000 Geldautomaten vor dem Zwangsumbau
Symbolbild: KI-generiert

Deutschlands Geldautomaten sollen barrierefrei werden – doch ein Jahr nach dem Stichtag hakt es gewaltig. Die EU-Kommission hat die Bundesregierung im März 2026 wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Barrierefreiheitsrichtlinie gerügt. Und die Bundesbank zählte Ende 2025 nur noch rund 48.000 Automaten im Land.

Sprachausgabe, Kopfhörerbuchse, ertastbare Tasten

Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in nationales Recht gießt. Seit dem 28. Juni 2025 dürfen Banken und Sparkassen nur noch Geräte neu aufstellen, die blinde, gehörlose oder mobilitätseingeschränkte Kunden ohne fremde Hilfe bedienen können.

Konkret heißt das: Sprachausgabe, ein Anschluss für eigene Kopfhörer – damit bei der PIN-Eingabe nicht der halbe Vorraum mithört –, kontrastreiche und ertastbare Tasten sowie Signale, die mit Hörgeräten und Cochlea-Implantaten harmonieren. Wer langsamer tippt, darf sich mehr Zeit nehmen.

Seit dem 16. Juli 2026 gilt zusätzlich eine Klarstellung: Kein Automat darf sich erst dann bedienen lassen, wenn zuvor eine rein optisch erkennbare Schaltfläche gedrückt wurde. Eine blinde Kundin soll die Sprachausgabe nicht erst suchen müssen.

Der Bestandsschutz reicht bis 2040

Freiwillig kam diese Nachbesserung nicht. Die EU-Kommission erhöhte im März 2026 den Druck, weil die Richtlinie aus ihrer Sicht noch immer nicht vollständig umgesetzt sei. Bessert Berlin nicht nach, droht der Gang zum Europäischen Gerichtshof.

Der eigentliche Haken steckt aber in den Übergangsfristen. Altgeräte dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer laufen, längstens 15 Jahre nach Inbetriebnahme. Erst 2040 muss jeder Automat die Anforderungen erfüllen. Behindertenverbände halten das für viel zu lang.

„Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße ohne Folgen bleiben“, sagte Christiane Möller, Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands.

Einen individuellen Anspruch auf Nachrüstung gibt es nicht. Wer an seiner Filiale scheitert, kann das melden – klagen kann er nicht. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg, eine gemeinsame Einrichtung aller 16 Bundesländer. Bis zum Frühjahr gingen dort fast 700 Hinweise ein, überwiegend zu Onlineshops und Apps. Der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 Euro, öffentlich dokumentierte Einzelfälle sind bislang nicht bekannt.

Das Netz schrumpft – und die Sprengerbanden kommen

Während Brüssel Standards verordnet, verschwindet die Infrastruktur. 2018 gab es laut Bundesbank noch rund 59.000 Geldautomaten, Ende 2025 waren es etwa 48.000 – erneut drei Prozent weniger als im Vorjahr. Formal leben 95,7 Prozent der Bevölkerung in einer Gemeinde mit Automat oder Bankschalter. Doch der Anteil derer, die den Weg zum Bargeld als schwierig empfinden, kletterte von sechs auf 15 Prozent.

Berlin steht mit rund 2500 Geräten gut da – was Kriminelle anzieht: Während Automatensprengungen bundesweit 2024 um ein Viertel zurückgingen, stiegen sie in der Hauptstadt von 24 auf 44 Fälle.

Bargeld im Supermarkt? Noch lange nicht

Parallel kursiert die Meldung, Supermärkte müssten künftig Bargeld auch ohne Einkauf auszahlen. Das trifft so nicht zu. Die EU-Zahlungsdiensteregeln PSD3 und PSR, im Mai 2026 im Trilog final verhandelt, erlauben Händlern eine Auszahlung bis 150 Euro mit Karte und PIN – eine Pflicht enthalten sie nicht. Veröffentlicht sind die Texte noch nicht, danach läuft eine Übergangsfrist von rund 21 Monaten. Vor 2028 ändert sich an der Kasse wenig.

Bargeld bleibt gelebte Freiheit – anonym, krisenfest, unabhängig von Serverausfällen. Wer sein Vermögen langfristig gegen Inflation und politische Experimente absichern will, ergänzt es traditionell um physische Edelmetalle.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Er gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.

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