
BSW zieht vor das Bundesverfassungsgericht: Demokratie oder Bananenrepublik?
Es ist ein Vorgang, der tief blicken lässt und fundamentale Fragen über den Zustand unserer Demokratie aufwirft: Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat am Montag offiziell angekündigt, eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Der Hintergrund ist brisant. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 scheiterte die Partei mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen hauchdünn an der Fünf-Prozent-Hürde – es fehlten gerade einmal 9.529 Stimmen. Ein Wimpernschlag in der Demokratie, der weitreichende Konsequenzen haben könnte.
Wenn das Parlament über seine eigene Legitimität richtet
Besonders pikant ist der bisherige Verlauf des Verfahrens. Der Bundestag hatte den Wahleinspruch des BSW bereits im Dezember zurückgewiesen – auf Empfehlung des eigens einberufenen Wahlprüfungsausschusses. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ausgerechnet jenes Parlament, dessen demokratische Legitimität in Frage steht, entscheidet selbst darüber, ob es rechtmäßig zusammengesetzt ist. Es ist, als würde ein Angeklagter seinen eigenen Freispruch verkünden. Sahra Wagenknecht brachte es auf den Punkt, als sie dieses Prozedere als „Wahlprüfungsverfahren einer Bananenrepublik" bezeichnete. Und so sehr man zum BSW und seiner politischen Ausrichtung stehen mag – in diesem konkreten Punkt hat die Frau nicht ganz Unrecht.
Bereits im August 2025 war ein erster Anlauf vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht nahm die Beschwerde damals nicht zur Entscheidung an und verwies darauf, dass zunächst der vorgesehene Wahlprüfungsweg einzuhalten sei. Nachdem dieser nun abgeschlossen ist und der Bundestag den Einspruch erwartungsgemäß abgeschmettert hat, steht der Weg nach Karlsruhe offen.
Drei Fehlerquellen, die das Ergebnis kippen könnten
Der Rechtsbeistand des BSW, der renommierte Staatsrechtler Christoph Degenhardt, argumentiert, dass „schon geringste Zählfehler" zu einer „massiven Veränderung der Mehrheitsverhältnisse" führen könnten. Das Wahlergebnis müsse daher „über jeden Zweifel erhaben sein". Eine Forderung, die in einer funktionierenden Demokratie eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Konkret macht das BSW drei potenzielle Fehlerquellen geltend: Erstens könnten Stimmen aufgrund der Namensähnlichkeit fälschlicherweise dem „Bündnis Deutschland" zugeordnet worden sein – ein Fehler, der nachweislich im Wahlkreis Warendorf aufgetreten ist. Zweitens habe die Platzierung der Partei am unteren Ende des Stimmzettels dazu geführt, dass Stimmen bei der Auszählung schlicht übersehen wurden. Und drittens könnten Stimmzettel zu Unrecht als ungültig gewertet worden sein, weil keine Erststimme abgegeben wurde – obwohl eine alleinige Zweitstimme nach geltendem Wahlrecht vollkommen zulässig ist.
Experten skeptisch – aber nicht ablehnend
Der Wahlrechtsexperte Joachim Behnke verweist auf die Praxis in den USA, wo in mehreren Bundesstaaten bei besonders knappen Ergebnissen automatisch Neuauszählungen ausgelöst werden – teilweise bereits bei einer Differenz von nur 0,5 Prozent. In Deutschland existiert eine solche Regelung nicht. Gegenüber der Frankfurter Rundschau äußerte Behnke allerdings Zweifel, ob die vom BSW vorgebrachten Fehlerquellen ausreichen würden, um eine Neuauszählung zu erzwingen. Es reiche vermutlich nicht, dass es Anhaltspunkte für systematische Zählfehler gebe, wenn man diese nicht konkret nachweisen könne. Auch die Rechtsprofessorin Sophie Schönberger hält eine Neuauszählung für „extrem unwahrscheinlich".
Politisches Erdbeben mit Ansage?
Sollte das BSW wider Erwarten doch noch über die Fünf-Prozent-Hürde kommen, wäre die politische Sprengkraft enorm. Die ohnehin fragile Große Koalition aus CDU/CSU und SPD unter Bundeskanzler Friedrich Merz würde ihre Mehrheit verlieren. Sämtliche bisherigen Beschlüsse der Regierung – vom umstrittenen 500-Milliarden-Sondervermögen bis hin zu weitreichenden Gesetzesänderungen – wären dann mit einer de facto illegitimen Parlamentsmehrheit gefasst worden. Eine Legitimationskrise von historischem Ausmaß wäre die Folge.
Unabhängig davon, wie man politisch zum BSW steht, offenbart dieser Fall ein strukturelles Problem der deutschen Demokratie. Dass es in einem Land, das sich gerne als Vorreiter demokratischer Werte inszeniert, keinen automatischen Mechanismus für Neuauszählungen bei hauchdünnen Ergebnissen gibt, ist schlicht anachronistisch. Während man in den USA längst verstanden hat, dass Vertrauen in Wahlergebnisse auch durch transparente Überprüfungsmechanismen geschaffen werden muss, verlässt man sich hierzulande auf ein System, in dem der Bundestag über seine eigene Zusammensetzung richtet. Das mag formal korrekt sein. Vertrauensbildend ist es nicht.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Bundesverfassungsgericht den Mut aufbringt, sich dieser unbequemen Frage ernsthaft zu stellen – oder ob Karlsruhe einmal mehr den bequemen Weg wählt. Für das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen dieses Landes wäre eine gründliche und transparente Prüfung jedenfalls dringend geboten. Denn wenn selbst knappste Wahlergebnisse nicht mehr hinterfragt werden dürfen, dann ist der Begriff „Bananenrepublik" vielleicht gar nicht so weit hergeholt, wie mancher es gerne hätte.

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