
BUND scheitert mit Klage gegen Wiederhochfahren von Reaktor Garching II
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der Umweltschutzorganisation BUND gegen das Wiederhochfahren des Forschungsreaktors Garching II abgewiesen. Eine Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen, wie das Gericht am Mittwoch in München mitteilte. Der BUND hat jedoch noch die Möglichkeit, sich juristisch gegen diese Nichtzulassung zu wehren. Die detaillierte Urteilsbegründung soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.
Hintergrund des Rechtsstreits
Der Forschungsreaktor im Norden Münchens wird mit hoch angereichertem Uran betrieben. Der Wissenschaftliche Direktor des FRM II, Christian Pfleiderer, erklärte nach der Gerichtsentscheidung: „Damit kann diese für Wissenschaft und Medizin weltweit einzigartige Anlage weiter betrieben werden.“
Der Kernpunkt des Rechtsstreits war eine Auflage in der Betriebsgenehmigung der Forschungsneutronenquelle von 2003. Diese sah vor, dass der FRM II auf einen Brennstoff mit einer Anreicherung von höchstens 50 Prozent des spaltbaren Uran-235 umrüstet, „sobald der neue Brennstoff entwickelt, qualifiziert und industriell verfügbar ist“. Dies sei bislang technisch und wissenschaftlich nicht der Fall gewesen.
Technische Entwicklungen und Zukunftsaussichten
Inzwischen sei jedoch ein Verfahren entwickelt worden, das sogar einen kompletten Umstieg auf niedrig angereichertes Uran-235 ermöglicht. Dieser Weg werde nun mit Nachdruck vorangetrieben, und im kommenden Jahr solle der Genehmigungsantrag für die Umrüstung vorgelegt werden. Derzeit befindet sich der FRM II den Betreibern zufolge in einer Wartungspause, da der Zentralkanal, eine wesentliche Komponente im Reaktorbecken, ersetzt werden muss.
Kritik an der deutschen Energiepolitik
Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wirft ein Schlaglicht auf die deutsche Energiepolitik und den Umgang mit nuklearer Forschung. Während die Bundesregierung unter der Führung der Grünen weiterhin auf den vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie drängt, zeigt dieser Fall, dass es noch immer erhebliche Abhängigkeiten und technische Herausforderungen gibt, die nicht einfach durch ideologische Vorgaben gelöst werden können.
Es scheint, als ob die deutsche Politik sich in einem Spannungsfeld zwischen umweltpolitischen Zielen und wissenschaftlich-technischen Realitäten befindet. Die Tatsache, dass der Forschungsreaktor Garching II trotz der Auflagen weiter betrieben werden kann, verdeutlicht die Komplexität der Energiepolitik und die Notwendigkeit, pragmatische Lösungen zu finden, die sowohl den wissenschaftlichen Fortschritt als auch die Sicherheitsanforderungen berücksichtigen.
Fazit
Der gescheiterte Klageversuch des BUND zeigt, dass die deutsche Justiz in diesem Fall die wissenschaftlichen Bedürfnisse über die umweltpolitischen Bedenken gestellt hat. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob der BUND weitere juristische Schritte einleiten wird. Klar ist jedoch, dass die Diskussion um die Nutzung von Kernenergie und deren Alternativen in Deutschland noch lange nicht abgeschlossen ist.

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