Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
19.12.2025
10:25 Uhr

Bundesverwaltungsgericht hebt Hammerskins-Verbot auf: Formfehler des Innenministeriums rächt sich

Ein bemerkenswertes Urteil erschüttert die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Freitag das im September 2023 vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot der „Hammerskins Deutschland" für nichtig erklärt. Zwei Jahre nach dem vermeintlichen Durchgreifen gegen das rechtsextremistische Netzwerk steht die Behörde mit leeren Händen da – und das ausgerechnet wegen formaler Mängel.

Organisationsstruktur wurde falsch eingeschätzt

Die Richter stellten in ihrer Urteilsbegründung unmissverständlich klar: Es existiere schlichtweg keine übergeordnete bundesweite Vereinigung der Hammerskins in Deutschland. Das Gericht fand vielmehr „deutliche Hinweise für eine weitgehende Autonomie der Chapter", wie die regionalen Ableger des internationalen Netzwerks bezeichnet werden. Ein nationaler Verein, der hätte verboten werden können, sei nicht nachweisbar gewesen.

Die Klagen mehrerer sogenannter regionaler Chapter hatten damit Erfolg. Pikant dabei: Um die eigentlichen Ziele und Aktivitäten der Hammerskins ging es in dem Verfahren überhaupt nicht. Das Bundesinnenministerium hatte seinerzeit argumentiert, die Gruppe richte sich gegen die Verfassung und den Gedanken derkerverständigung. Doch diese inhaltliche Bewertung spielte vor Gericht keine Rolle mehr.

Ein Pyrrhussieg für den Rechtsstaat?

Was sagt es über die Kompetenz unserer Sicherheitsbehörden aus, wenn ein derart prominentes Verbot an formalen Hürden scheitert? Das Bundesinnenministerium hatte damals nicht nur die Hammerskins Deutschland verboten, sondern auch deren regionale Chapter sowie die Teilorganisation „Crew 38". Ein vermeintlich umfassender Schlag gegen die rechtsextreme Szene – der sich nun als juristisches Kartenhaus entpuppt.

Das Gericht betonte zwar ausdrücklich, dass einzelne Chapter von den zuständigen Behörden durchaus verboten werden könnten, sofern entsprechende Gründe vorlägen. Doch dieser Hinweis wirkt wie ein schwacher Trost. Die Landesbehörden müssten nun jeden einzelnen Ableger separat prüfen und gegebenenfalls verbieten – ein bürokratischer Aufwand, der Jahre dauern könnte.

Symptom einer überforderten Verwaltung

Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in eine Serie von Pannen und Fehleinschätzungen deutscher Behörden. Während man sich in Berlin mit ideologischen Projekten beschäftigt und Ressourcen für fragwürdige Initiativen verschwendet, scheitert man an grundlegenden handwerklichen Aufgaben. Die korrekte rechtliche Einordnung einer Organisation sollte eigentlich zum Standardrepertoire eines Innenministeriums gehören.

Die Bürger dürfen sich zu Recht fragen, ob ihre Sicherheit in den Händen einer Verwaltung gut aufgehoben ist, die bei einem derart sensiblen Thema dermaßen dilettantisch vorgeht. Das Urteil aus Leipzig ist nicht nur eine Blamage für das Innenministerium – es ist ein Weckruf für alle, die glauben, der deutsche Staat habe seine Kernaufgaben noch im Griff.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen