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Bundeszwang gegen Magdeburg? Merz-Drohung empört Verfassungsrechtler

Bundeszwang gegen Magdeburg? Merz-Drohung empört Verfassungsrechtler
Symbolbild: KI-generiert

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat am Montag im Umgang mit einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt ein schweres verfassungsrechtliches GeschĂŒtz in Stellung gebracht: den sogenannten Bundeszwang. Ein Oldenburger Staatsrechtler nennt das laut dem Bericht einen „EinschĂŒchterungsversuch“. Zwei Tage zuvor hatte die AfD in Magdeburg einen historischen Wahlsieg eingefahren.

Was der Kanzler wirklich gesagt hat

Merz stellte klar, wo aus seiner Sicht die Musik spielt: „In den GrundzĂŒgen wird diese in Berlin entschieden und nicht in Magdeburg“, sagte er mit Blick auf die Einwanderungs- und AuslĂ€nderpolitik. Auch Sachsen-Anhalt sei verpflichtet, sich „bundestreu zu verhalten“.

Übersetzt heißt das: Wer in Magdeburg einen hĂ€rteren Migrationskurs fahren will, bekommt es mit dem Bund zu tun. Der Verweis ist brisant, denn im Werkzeugkasten des Bundes liegt ganz unten ein Instrument, das bislang nie benutzt wurde.

Artikel 37 – das schĂ€rfste Schwert im Bundesstaat

Der Bundeszwang ist in Artikel 37 des Grundgesetzes verankert. Er erlaubt es der Bundesregierung, in die EigenstĂ€ndigkeit eines Bundeslandes einzugreifen, wenn dieses seinen bundesrechtlichen Pflichten nicht nachkommt – allerdings nur mit Zustimmung des Bundesrates.

Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler bestĂ€tigt zwar die ZustĂ€ndigkeitsfrage: „Formaljuristisch ist der Bund fĂŒr die Asyl- und Migrationspolitik zustĂ€ndig.“ Doch er betont den Ausnahmecharakter des Instruments:

„Er ist das letzte Mittel, die Ultima Ratio, um BundeslĂ€nder zur Einhaltung ihrer bundesrechtlichen Pflichten zu zwingen.“

Vorher gebe es mildere Wege, etwa eine Klage des Bundes gegen ein Land vor dem Bundesverfassungsgericht. Angewandt worden sei der Bundeszwang in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie, so der Staatsrechtler. Sein Urteil ĂŒber die Kanzler-Worte fĂ€llt vernichtend aus: Das sei keine juristische Belehrung, sondern ein EinschĂŒchterungsversuch – „die hilflose DrohgebĂ€rde eines schlechten Wahlverlierers“.

Ein Wahlergebnis, das alles verÀndert

Der Zorn im Kanzleramt hat einen Grund. Bei der Landtagswahl am 6. September erreichte die AfD nach vorlĂ€ufigem Ergebnis 43,8 Prozent – der höchste Wert, den eine Partei in Sachsen-Anhalt seit der Wende erzielt hat. Die CDU stĂŒrzte auf 17,2 Prozent ab, ein historisches Tief.

Die Zahlen im Überblick:

  • AfD: 43,8 Prozent, 39 von 83 Mandaten – die absolute Mehrheit knapp verfehlt
  • CDU: 17,2 Prozent nach 37,1 Prozent im Jahr 2021
  • SPD 9,3, GrĂŒne 8,9, Linke 8,6, BSW 5,3 Prozent – die FDP scheiterte an der FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde
  • Wahlbeteiligung: 77,8 Prozent, ein Rekordwert

Wenn Berlin dem WĂ€hler misstraut

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart die Debatte ein tieferes Problem: Statt zu fragen, warum fast jeder zweite WĂ€hler in Sachsen-Anhalt der Regierungspolitik die Quittung erteilt hat, wird ĂŒber juristische Zwangsmittel gegen ein Bundesland nachgedacht. Kritiker sehen darin einen Reflex, der Vertrauen eher zerstört als aufbaut.

Merz war einst mit dem Versprechen einer Migrationswende angetreten. Dass er ausgerechnet dieses Feld nun als Berliner Hoheitsgebiet markiert, dĂŒrfte in Ostdeutschland kaum als Beruhigung ankommen. Die eigentliche Auseinandersetzung beginnt gerade erst.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die EinschÀtzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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