
Bürgergeld wird zur „Grundsicherung": Merz-Regierung verschärft Sanktionen – doch reicht das wirklich?
Das Bundeskabinett hat einen Beschluss gefasst, der aufhorchen lässt: Das umstrittene Bürgergeld soll abgeschafft und durch eine neue „Grundsicherung" ersetzt werden. Die Große Koalition unter Kanzler Friedrich Merz verspricht dabei härtere Gangart gegen Arbeitsverweigerer und Pflichtverletzer. Aus dem Kanzleramt tönt es selbstbewusst: „Die Grundsicherung wird schärfer, als Hartz IV je war." Doch ist das mehr als bloße Symbolpolitik?
Verschärfte Sanktionen: Was sich konkret ändern soll
Die geplanten Änderungen haben es durchaus in sich. Wer künftig seinen Pflichten nicht nachkommt – sei es durch fehlende Bewerbungen oder den Abbruch von Fortbildungsmaßnahmen – muss mit empfindlichen Kürzungen rechnen. Statt der bisherigen mageren zehn Prozent sollen nun satte dreißig Prozent der Leistungen für drei Monate gestrichen werden. Ein deutliches Signal, möchte man meinen.
Noch drastischer wird es bei wiederholtem Fernbleiben von Terminen beim Jobcenter. Hier droht sogar die vollständige Streichung sämtlicher Leistungen – einschließlich der Mietzahlungen. Allerdings, und hier beginnt bereits das Kleingedruckte, muss zuvor eine „Gelegenheit zur persönlichen Anhörung" erfolgen. Ist der Betroffene nicht erreichbar, entfällt der Anspruch automatisch.
Arbeitsverweigerung im Fokus
Besonders interessant ist die neue Regelung zur Arbeitsverweigerung. Künftig soll bereits das bewusste Blockieren im Bewerbungsgespräch ausreichen, um eine Leistungsverweigerung festzustellen. Wer also absichtlich einen schlechten Eindruck macht, um eine Stelle nicht zu bekommen, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Miete bleibt in diesem Fall jedoch weiterhin gesichert – ein Zugeständnis, das Kritiker bereits als Schlupfloch identifizieren.
Von Hartz IV über Bürgergeld zur Grundsicherung: Eine Umbenennung mit System?
Man könnte fast den Überblick verlieren bei den zahlreichen Namensänderungen dieser Sozialleistung. Erst hieß es Hartz IV, dann wurde es unter der Ampel-Regierung zum Bürgergeld aufgehübscht, und nun soll es Grundsicherung heißen. Die Frage drängt sich auf: Handelt es sich hier um echte Reformen oder lediglich um kosmetische Eingriffe, die dem Wähler Handlungsfähigkeit vorgaukeln sollen?
Die Skepsis ist durchaus berechtigt. Denn die Erfahrung lehrt, dass zwischen Ankündigung und Umsetzung in der deutschen Sozialpolitik oft Welten liegen. Die Durchsetzung solcher Sanktionen ist in der Praxis häufig so komplex, dass sie in der Breite scheitern muss. Ähnlich wie bei den vollmundigen Abschiebungsversprechen, die regelmäßig an bürokratischen Hürden und politischem Unwillen zerschellen.
Kritische Stimmen werden lauter
Die geplanten Einsparungen durch die Reform wirken bei genauerer Betrachtung geradezu lächerlich. Bei Gesamtausgaben von über 51 Milliarden Euro für das Bürgergeld erscheinen die prognostizierten Einsparungen wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Nicht einmal ein Prozent der Gesamtkosten soll eingespart werden – das ist keine Reform, das ist Augenwischerei.
Die eigentliche Frage, die sich der hart arbeitende Steuerzahler stellen muss, lautet: Warum soll er weiterhin Menschen alimentieren, die arbeiten könnten, aber schlicht nicht wollen? Der Sozialstaat, so wie wir ihn kennen, wird nicht an zu geringen Sozialleistungen scheitern, sondern daran, dass notwendige Kürzungen immer wieder aufgeschoben werden.
Der Zeitplan steht
Der Gesetzentwurf soll im Januar in den Bundestag eingebracht werden. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli vorgesehen. Ob die Reform dann tatsächlich die versprochene Wirkung entfaltet oder ob sie – wie so viele Ankündigungen dieser Regierung – im Dickicht der Bürokratie versandet, bleibt abzuwarten. Die Deutschen haben jedenfalls allen Grund, skeptisch zu sein.
Was Deutschland wirklich bräuchte, wäre eine grundlegende Reform des Sozialstaats, die Leistung wieder belohnt und Faulheit nicht länger subventioniert. Ob die Große Koalition dazu den Mut aufbringt, darf bezweifelt werden.
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