
Causa Casinos: Heinz-Christian Strache erneut im Visier der Justiz

Man könnte fast meinen, es gehöre mittlerweile zum festen Jahresrhythmus wie der Wiener Opernball: Der ehemalige österreichische Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache muss sich abermals vor Gericht verantworten. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in der sogenannten Causa Casinos erneut Anklage gegen den einstigen Spitzenpolitiker erhoben. Der Vorwurf wiegt schwer – zumindest auf dem Papier.
Worum es in der Causa Casinos geht
Im Kern dreht sich das Verfahren um die umstrittene Bestellung des FPÖ-nahen Managers Peter Sidlo zum Vorstand der teilstaatlichen Casinos Austria. Strache soll laut Anklage die Nominierung Sidlos aktiv vorangetrieben haben, wobei dessen fachliche Qualifikation keine Rolle gespielt habe. Entscheidend sei vielmehr die parteipolitische Nähe zur FPÖ gewesen. Im Gegenzug, so der Vorwurf, habe sich Strache in seiner damaligen Funktion als Amtsträger bereit gezeigt, sich im Sinne des Glücksspielkonzerns Novomatic beeinflussen zu lassen – etwa durch entsprechende Regierungsvorlagen, sein Stimmverhalten im Ministerrat oder durch Verhandlungen im Rahmen der allgemeinen Regierungspolitik.
Novomatic, ein international tätiger österreichischer Glücksspielriese, war zum damaligen Zeitpunkt an den Casinos Austria beteiligt. Neben Strache wurden auch Verantwortliche des Unternehmens angeklagt. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahre Haft – ein Umstand, der Straches Verteidigung zu einer bemerkenswerten Einordnung veranlasste.
Die Verteidigung schießt scharf zurück
Strache selbst hüllt sich in Schweigen. Auf Medienanfragen reagierte er lediglich mit einer Stellungnahme seiner Rechtsanwältin Gunilla Prohart. Und die hat es in sich. Die Juristin wies sämtliche Vorwürfe entschieden zurück und fand dabei Worte, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen: Einen 186-seitigen Strafantrag für ein Delikt, das eine geringere Strafdrohung als qualifiziertes Schwarzfischen habe, habe sie noch nie gesehen. Eine Formulierung, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss. 186 Seiten – für ein Vergehen, das weniger wiegt als illegales Angeln?
Noch brisanter ist allerdings der Hinweis der Anwältin, dass die WKStA das Verfahren ursprünglich habe einstellen wollen und es lediglich aufgrund einer Weisung weitergeführt habe. Wäre ein unabhängiger Bundesstaatsanwalt im Amt, so Prohart, wäre gegen ihren Mandanten längst kein Verfahren mehr anhängig. Diese Aussage wirft fundamentale Fragen auf: Wird hier Recht gesprochen – oder Politik mit den Mitteln der Justiz betrieben?
Ein Muster, das nachdenklich stimmt
Es ist ein Phänomen, das man nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland mit wachsender Sorge beobachten kann: Konservative und rechte Politiker geraten auffällig häufig ins Fadenkreuz der Justiz. Während linke Netzwerke und grüne Skandale oft erstaunlich geräuschlos unter den Teppich gekehrt werden, scheint der Verfolgungseifer bei politisch unliebsamen Akteuren keine Grenzen zu kennen. Man denke nur an die zahlreichen Verfahren gegen AfD-Politiker in Deutschland, die sich in einem permanenten Zustand juristischer Belagerung befinden.
Strache, einst einer der erfolgreichsten rechtspopulistischen Politiker Europas, wurde bereits durch die berüchtigte Ibiza-Affäre 2019 politisch kaltgestellt. Seitdem reiht sich ein Verfahren an das nächste. Seine Anwältin prognostiziert zwar einen Freispruch am Ende zahlreicher Verhandlungstage, doch der eigentliche Schaden ist längst angerichtet. Denn selbst wenn Strache freigesprochen werden sollte – die Verteidigungskosten bleiben an ihm hängen. Ein Umstand, der in einem Rechtsstaat eigentlich nicht hinnehmbar sein sollte.
Die Kosten der Verteidigung als stille Strafe
Genau hier liegt das eigentliche Problem. Wer sich gegen die Staatsgewalt verteidigen muss, zahlt – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – einen hohen Preis. Nicht nur finanziell, sondern auch persönlich und beruflich. Es ist eine Methode, die man als „Lawfare" bezeichnet: die Instrumentalisierung des Rechts als politische Waffe. Ob die Anklage gegen Strache tatsächlich auf soliden Beweisen fußt oder ob hier ein politisch motiviertes Schauspiel aufgeführt wird, werden die kommenden Verhandlungstage zeigen müssen.
Ob es zu einer gemeinsamen Hauptverhandlung mit anderen anhängigen Verfahren kommen wird, ist derzeit noch offen. Fest steht jedoch: Heinz-Christian Strache bleibt ein Dauergast vor Gericht. Und die Frage, ob die österreichische Justiz hier wirklich unabhängig agiert oder ob politische Interessen die Feder führen, wird mit jedem neuen Verfahren drängender.
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