
Corona-Aufarbeitung: Bundestag untersucht das Versagen der Gewaltenteilung während der Pandemie
Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages hat sich erneut mit einem der brisantesten Kapitel der jüngeren deutschen Geschichte befasst: der systematischen Verschiebung der Machtverhältnisse während der Corona-Pandemie. Was sich in den Jahren 2020 bis 2022 abspielte, war nichts weniger als eine schleichende Aushöhlung demokratischer Grundprinzipien – und endlich wird darüber gesprochen.
Maaßen spricht Klartext: „Multiorganversagen" der Demokratie
Der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen fand in der Sitzung am 29. Januar deutliche Worte. Er sprach von einer „tiefgreifenden Verschiebung der Machtverhältnisse" hin zur Exekutive und diagnostizierte ein „systemisches Multiorganversagen der Gewaltenteilung". Exekutive, Legislative, Justiz und Medien hätten ihre jeweiligen Rollen nicht ausreichend wahrgenommen.
Diese Einschätzung dürfte vielen Bürgern aus der Seele sprechen, die während der Pandemie zusehen mussten, wie Grundrechte per Verordnung eingeschränkt wurden, während kritische Stimmen systematisch marginalisiert oder gar diffamiert wurden. Maaßen betonte unmissverständlich: „Gerade in der Krise ist die Kontrolle der Exekutive für die freiheitliche Demokratie essenziell." Opposition und Meinungsfreiheit seien gerade dann „zu schützen, nicht zu bekämpfen".
Die Verfassung als zahnloser Tiger?
Professor Uwe Volkmann, Experte für Öffentliches Recht, lieferte eine ernüchternde Erkenntnis: Die „Steuerungskraft der Verfassung in Krisensituationen" sei begrenzter, als man oft meine. So gut wie alle Grundrechte wurden „ganz erheblich" eingeschränkt, und viele Entscheidungen liefen an den verfassungsmäßig vorgesehenen Formen und Verfahren vorbei.
Was bedeutet das im Klartext? Unser Grundgesetz, das eigentlich als Bollwerk gegen staatliche Übergriffe dienen sollte, erwies sich in der Krise als erschreckend wirkungslos. Die Exekutive regierte per Dekret, während das Parlament zusah – oder schlimmer noch: applaudierte.
Die Schönfärberei der ehemaligen Verantwortlichen
Wenig überraschend fielen die Einschätzungen der ehemaligen Regierungsvertreter deutlich milder aus. Nancy Faeser, damals noch nicht Bundesinnenministerin, lobte das Funktionieren des Sozialstaats und die Leistung der deutschen Wissenschaft. Der Bundestag sei „sehr stark eingebunden" gewesen, behauptete sie.
Diese Darstellung steht in krassem Widerspruch zu den Erfahrungen vieler Abgeordneter, die sich während der Pandemie an den Rand gedrängt fühlten. Die Ministerpräsidentenkonferenzen, deren Beschlüsse laut Thomas de Maizière „zu unverbindlich" waren, entwickelten sich zu einer Art Nebenregierung ohne demokratische Legitimation.
Forderung nach bundesweitem Katastrophenschutzgesetz
De Maizière, selbst ehemaliger Bundesinnenminister, forderte ein bundesweites Katastrophenschutzgesetz mit klaren Zuständigkeiten, Mitwirkungspflichten und Entschädigungsregeln. Mit Verweis auf die Schweiz und Kanada betonte er: „Überall gibt es Regelungen für einen nationalen Katastrophenschutz."
Die Frage bleibt jedoch: Wird ein solches Gesetz die Bürgerrechte stärken oder der Exekutive noch mehr Macht in die Hände spielen? Die Erfahrungen der Pandemie mahnen zur Vorsicht.
Das Datenchaos als Symptom tieferer Probleme
Ein weiteres Thema der Sitzung war die mangelnde Datenverfügbarkeit. Professor Waldhoff bezeichnete dies als „ganz große Baustelle". Das Problem liege auf kommunaler Ebene, „weil die immer auf eigenen Softwaresystemen beharren". Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung müssten hier zurückstecken.
Doch Vorsicht: Zentralisierte Datenstrukturen können auch zur Überwachung missbraucht werden. Die Balance zwischen Effizienz und Freiheit bleibt eine Gratwanderung.
Fazit: Aufarbeitung dringend notwendig
Maaßen brachte es nach der Sitzung auf den Punkt: Während der Pandemie seien viele nicht zu Wort gekommen, Bedenken wurden nicht gehört. Das Robert Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut hätten teilweise mit falschen Informationen gegenüber dem Parlament gearbeitet. „Das müsste man heutzutage wirklich aufarbeiten", forderte er.
Die Corona-Aufarbeitung ist kein Selbstzweck. Sie ist notwendig, um das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wiederherzustellen – ein Vertrauen, das durch die Ereignisse der Pandemiejahre nachhaltig beschädigt wurde. Es bleibt zu hoffen, dass die Enquete-Kommission nicht nur Erkenntnisse sammelt, sondern auch konkrete Konsequenzen einfordert.












