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25.07.2025
17:45 Uhr

Corona-Willkür vor Gericht: Verwaltungsgerichtshof zerlegt Kretschmanns Verordnungschaos

Die juristische Aufarbeitung des Corona-Regimes nimmt endlich Fahrt auf. Ein mutiger Friseur aus Karlsruhe hat vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen bemerkenswerten Sieg errungen. Das Gericht erklärte die 3. Änderung der Corona-Verordnung vom 23. November 2021 für unwirksam – ein vernichtendes Urteil für die damalige Verordnungswut der grün-schwarzen Landesregierung unter Winfried Kretschmann.

Formelle Schlamperei entlarvt Regierungsversagen

Was das Gericht unter Vorsitz seines Präsidenten Malte Graßhof feststellte, liest sich wie eine Anklage gegen die handwerklichen Fähigkeiten der Landesregierung. Die im "Umlaufverfahren" beschlossene Verordnung sei bereits formell rechtswidrig gewesen, weil Ministerpräsident Kretschmann sie verfassungswidrig nicht umgehend im Original unterschrieben habe. Ein unterzeichnetes Original habe gesichert erst Anfang Dezember vorgelegen – zu einem Zeitpunkt, als die Verordnung bereits seit über einer Woche in Kraft war und Existenzen zerstörte.

Doch damit nicht genug der Peinlichkeiten: Selbst nach der verspäteten Unterschrift blieb die Verordnung bis zum 15. Dezember 2023 unwirksam. Der Grund? Nach dem Entfallen der epidemischen Lage nationaler Tragweite fehlte es an einer hinreichenden Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Auch die korrekte Zitierung der einschlägigen Gesetzesvorschriften hatte man schlichtweg vergessen.

Ein Friseur kämpft gegen staatliche Willkür

Der klagende Friseurbetreiber musste in den Jahren 2021 und 2022 herbe Umsatzeinbußen hinnehmen. Die staatlichen Corona-Regelungen zwangen ihn, Personal abzubauen und eine seiner zwei Filialen zu schließen. Die am 23. November 2021 eingeführten G-Regeln für Friseurbesuche waren der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.

Sein Anwalt David Schneider-Addae-Mensah bringt es auf den Punkt: Die schnelle Abfolge immer neuer "grundrechtsverletzender Vorschriften", teils im Wochentakt, habe nicht nur die Bürger, sondern offenbar auch den Verordnungsgeber selbst überfordert. "Dieser hat augenscheinlich den Überblick verloren", konstatiert der Rechtsanwalt trocken.

Verpasste Chance für grundsätzliche Aufarbeitung

So erfreulich das Urteil für die Corona-Aufarbeitung auch ist – es bleibt ein bitterer Beigeschmack. Das Gericht beschränkte sich auf die formellen Mängel und vermied eine Auseinandersetzung mit der materiellen Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen. Hätten die Richter den Mut gehabt, auch die verfassungsrechtliche Dimension der Grundrechtseingriffe zu prüfen, wäre das Urteil vermutlich noch vernichtender ausgefallen.

Schneider-Addae-Mensah hofft auf weitere "innovative Rechtsprechung aus Mannheim". Diese Hoffnung teilen viele Bürger, die noch immer auf eine umfassende juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit warten. Denn die Frage, ob die massiven Grundrechtseingriffe jemals verhältnismäßig waren, bleibt weiterhin unbeantwortet.

Die Landesregierung schweigt – vorerst

Das Land Baden-Württemberg hat nun einen Monat Zeit, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen. Bisher sei beim Verwaltungsgerichtshof noch kein solches Rechtsmittel eingegangen, heißt es aus Mannheim. Man darf gespannt sein, ob die Landesregierung den Mut aufbringt, ihre handwerklichen Fehler vor dem Bundesverwaltungsgericht verteidigen zu wollen.

Dieses Urteil sollte ein Weckruf sein. Es zeigt eindrücklich, mit welcher Nachlässigkeit und Arroganz die Politik in der Corona-Zeit agierte. Grundrechte wurden im Eilverfahren kassiert, ohne dass man sich auch nur die Mühe machte, die formellen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass dieser dunkle Abschnitt deutscher Rechtsstaatlichkeit vollständig aufgearbeitet wird – nicht nur formell, sondern auch inhaltlich.

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