
Cum-Ex-Skandal: Millionenzahlung statt Strafprozess – Wie sich Ex-Banker freikaufen
Es ist ein Vorgang, der jedem rechtschaffenen Steuerzahler die Zornesröte ins Gesicht treiben dürfte: Drei ehemalige Manager der kanadischen Maple Bank haben sich mit einer Geldauflage von insgesamt 2,3 Millionen Euro aus einem drohenden Strafprozess herausgekauft. Das Landgericht Frankfurt stellte die Verfahren ein – obwohl die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben hatte. Man reibt sich die Augen.
374 Millionen Euro unrechtmäßig kassiert – und niemand sitzt richtig ein
Die mittlerweile insolvente Maple Bank gehörte zu den dreistesten Akteuren im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal. Allein dieses Institut soll rund 374 Millionen Euro an unrechtmäßigen Steuererstattungen vom deutschen Fiskus ergaunert haben. Die Masche war so simpel wie perfide: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch im Kreis geschoben, bis die Finanzämter Kapitalertragsteuern erstatteten, die niemals gezahlt worden waren. Ein Großteil dieser Geschäfte lief konzernintern über eigens aufgebaute Handelsstrukturen – was die Konstruktion, so die Ermittler, besonders lukrativ und zugleich besonders offensichtlich machte.
Bereits in einem früheren Verfahren gegen andere Ex-Manager der Maple Bank hatte der Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt von „erheblicher krimineller Energie" gesprochen. Mehrere frühere Führungskräfte wurden verurteilt, darunter der ehemalige Deutschland-Chef des Instituts. Doch nun, bei den drei jüngsten Beschuldigten, reicht offenbar eine Überweisung, um den Rechtsstaat zufriedenzustellen.
2,3 Millionen gegen 374 Millionen – eine groteske Rechnung
Man muss sich diese Zahlen auf der Zunge zergehen lassen. Die Bank kassierte hunderte Millionen Euro auf Kosten des Steuerzahlers. Die drei Beschuldigten zahlen zusammen 2,3 Millionen Euro – und dürfen nach Hause gehen. Das ist, als würde ein Bankräuber nach einem Millionenraub dem Richter ein paar Scheine auf den Tisch legen und dafür einen freundlichen Händedruck erhalten. Für den kleinen Handwerker, der seine Steuererklärung einen Monat zu spät abgibt, kennt das Finanzamt hingegen keine Gnade. Die Zweiklassenjustiz in diesem Land hat längst ein Ausmaß erreicht, das den gesellschaftlichen Zusammenhalt untergräbt.
Scharfe Kritik von der ehemaligen Chefermittlerin
Dass diese Einstellung nicht nur bei normalen Bürgern für Fassungslosigkeit sorgt, zeigt die Reaktion von Anne Brorhilker. Die ehemalige Oberstaatsanwältin, die einst die strafrechtliche Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes maßgeblich vorangetrieben hatte, übte deutliche Kritik. Die Entscheidung überrasche angesichts der immensen Schäden, aber vor allem wegen der belastenden Unterlagen, die vorliegen sollen, so Brorhilker. Es entstehe der Eindruck, dass die Gerichte „zunehmend die Ausdauer – oder den Willen – verlieren", Cum-Ex-Fälle aufzuklären.
Eine vernichtendere Diagnose über den Zustand unserer Justiz kann man kaum formulieren. Und sie trifft einen wunden Punkt: Wenn selbst bei einem der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte die Strafverfolgung an Kapazitätsgrenzen scheitert, was sagt das über die Prioritäten unseres Staates aus?
Zehn Milliarden Euro Schaden – und die Politik schaute jahrelang zu
Der gesamte Cum-Ex-Komplex hat den deutschen Staat nach Schätzungen mindestens zehn Milliarden Euro gekostet. Zehn Milliarden, die in Schulen, Krankenhäuser, Infrastruktur oder die Entlastung der Bürger hätten fließen können. Stattdessen landeten sie in den Taschen von Bankern, Hedgefonds-Managern und ihren juristischen Helfershelfern. Die Politik reagierte erst 2012 mit einer Gesetzesänderung – obwohl die Praktiken seit den frühen 2000er-Jahren bekannt waren. Ein Jahrzehnt des Wegschauens, das den Steuerzahler Milliarden kostete.
Insgesamt sollen laut der Bürgerbewegung Finanzwende über 1.700 Personen an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen sein. Die Maple Bank war 2015 nach Durchsuchungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung zusammengebrochen. Die Finanzaufsicht BaFin schloss das Institut 2016, weil ihm wegen einer Rückstellung für Cum-Ex-Geschäfte die Überschuldung drohte. Kurz darauf wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Ein Systemversagen mit Ansage
Was wir hier beobachten, ist kein Einzelfall, sondern ein Muster. Die deutsche Justiz ist chronisch unterfinanziert, personell ausgedünnt und mit der Komplexität moderner Finanzkriminalität schlicht überfordert. Während der Staat bei der Verfolgung von Steuersündern im Kleinen eine bemerkenswerte Effizienz an den Tag legt, kapituliert er bei den wirklich großen Fischen regelmäßig. Die Forderung Brorhilkers, die Justizminister müssten sicherstellen, dass genügend Kapazitäten für die Verfolgung komplexer Finanzkriminalität vorhanden seien, ist so berechtigt wie sie vermutlich ungehört verhallen wird.
Denn die unbequeme Wahrheit lautet: In einem Land, das seine Bürger mit immer neuen Abgaben, Sondervermögen und Schuldenrekorden belastet, fehlt offenbar der politische Wille, jene zur Rechenschaft zu ziehen, die dem Gemeinwesen den größten Schaden zugefügt haben. Die Botschaft, die von der Frankfurter Entscheidung ausgeht, ist verheerend: Wer genug Geld hat, kann sich in Deutschland aus fast allem freikaufen. Der ehrliche Steuerzahler hingegen bleibt der Dumme – wie so oft.
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