
Cum-Ex-Urteil rechtskräftig: Sheridan-Fondschef muss hinter Gitter!

Das Verfahren ist vorbei: Günter G., der frühere Geschäftsführer der Luxemburger Fondsgesellschaft Sheridan, muss ins Gefängnis. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Revision als unbegründet verworfen, wie das Gericht am Montag mitteilte (Aktenzeichen 1 StR 305/26). Damit ist eines der langwierigsten Cum-Ex-Urteile rechtskräftig.
Das Landgericht Bonn hatte den Manager im November 2025 Medienberichten zufolge zu drei Jahren und neun Monaten Haft wegen schwerer Steuerhinterziehung verurteilt. Bis dahin hatte die Verhandlung rund zwei Jahre gedauert, mit 61 Prozesstagen. Außerdem ordnete das Gericht demnach an, 1,5 Millionen Euro aus den Gewinnen einzuziehen. G. hatte stets seine Unschuld beteuert, seine Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
So lief das Milliarden-Karussell
Nach den Feststellungen der Justiz legte G. als Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften der Sheridan-Gruppe zusammen mit weiteren Beteiligten Teilfonds auf. Ein Mittäter verkaufte die Anteile an wohlhabende Privatanleger. Das Geld floss weiter an eine Gesellschaft auf Malta beziehungsweise in Irland, die sogenannte Malta- oder Irland-Struktur. Zusätzlich bekamen mehrere US-Pensionsfonds das Kapital.
Im Jahr 2011 handelten die Beteiligten mit diesem Geld deutsche Aktien rund um den Dividendenstichtag, sowohl im Kassa- als auch im Termingeschäft. Das Prinzip ist bekannt: Papiere wechselten mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch so schnell den Besitzer, dass der Fiskus am Ende Kapitalertragsteuer zurückzahlte, die nie jemand gezahlt hatte. Unterm Strich zahlte also der Steuerzahler.
460 Millionen Euro im Visier
Als Leerkäufer traten angebliche US-Pensionsfonds auf. Unter Berufung auf Doppelbesteuerungsabkommen verlangten sie beim Bundeszentralamt für Steuern mit unrichtigen Steuerbescheinigungen mehr als 460 Millionen Euro an Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zurück. Wie berichtet wird, scheiterte der Großteil dieser Versuche. Für eine Verurteilung reichte es den Richtern trotzdem.
Ein Netzwerk mit bekanntem Strippenzieher
Medienberichten zufolge vertrieb die Schweizer Bank Sarasin die Sheridan-Fonds. Erdacht habe sie der Steueranwalt Hanno Berger, der inzwischen mehrfach verurteilt ist. Bis zu 90 Prozent der Summen seien als Kredite von Banken gekommen. Berger gilt als Schlüsselfigur des Skandals. Im Mai 2026 legte das Landgericht Bonn seine Gesamtstrafe auf zehn Jahre fest. Das ist laut Berichten die bislang höchste Haftstrafe im gesamten Cum-Ex-Komplex.
Warum schaute der Staat so lange zu?
Der Schaden für die Allgemeinheit ist gewaltig. Allein in Deutschland soll Cum-Ex nach Schätzungen rund zehn Milliarden Euro gekostet haben. Wirksam geschlossen wurde die Lücke erst 2012, nach Jahren voller Warnungen. Die Taten selbst liegen bald 15 Jahre zurück, und erst jetzt steht ein Urteil fest. Kann ein Rechtsstaat bei diesem Tempo wirklich abschrecken?
Kritiker bezweifeln das schon lange. Die frühere Kölner Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker gab 2024 ihren Posten auf. Medienberichten zufolge bemängelte sie, Finanzkriminalität werde in Deutschland nicht ausreichend verfolgt. Bürger, die ihre Steuern pünktlich zahlen, finden das bitter: Der Staat fordert von ihnen jeden Cent, hat aber jahrelang zugesehen, wie seine Kasse geplündert wurde.
Was Anleger daraus lernen können
Der Fall zeigt außerdem, wie riskant komplizierte Finanzprodukte sein können. Dazu zählen Fonds über Luxemburg, Malta und Irland, auf Kredit finanziert und gut verpackt. Viele vermögende Anleger setzten auf das Ansehen von Banken und Fondsgesellschaften und wussten am Ende kaum, worin ihr Geld steckte.
Physisches Gold und Silber sind dagegen einfach zu verstehen. Wer Barren oder Münzen besitzt, hängt nicht von Bescheinigungen, Briefkastenfirmen oder dem Versprechen eines Vertragspartners ab. Als Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio können Edelmetalle deshalb helfen, Vermögen dauerhaft zu sichern.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt unsere eigene Meinung und die uns vorliegenden Informationen wieder. Bitte informieren Sie sich selbst und holen Sie im Zweifel fachkundigen Rat ein. Für Ihre Anlageentscheidungen sind Sie selbst verantwortlich.
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