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Kettner Edelmetalle
24.07.2026
14:52 Uhr

Der Weltjustiz-Wächter im eigenen Netz: Wie ausgerechnet der Ankläger von Putin und Netanjahu vor dem Fall steht

Der Weltjustiz-Wächter im eigenen Netz: Wie ausgerechnet der Ankläger von Putin und Netanjahu vor dem Fall steht

Es ist eine Szene von bitterer Ironie: Jener Mann, der Haftbefehle gegen die mächtigsten Staatenlenker dieser Welt erwirkte, muss nun selbst um seine Existenz zittern. Und er darf noch nicht einmal dabei sein, wenn über sein Schicksal entschieden wird. Karim Khan, 56 Jahre alt, britischer Jurist und seit 2021 Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, wird an diesem Freitag im UN-Hauptquartier in New York fehlen – die Trump-Regierung hat ihm mit Sanktionen kurzerhand die Einreise verweigert.

Ein Präzedenzfall, wie ihn der Gerichtshof noch nie erlebt hat

Zum ersten Mal in der 24-jährigen Geschichte des IStGH stimmen die 125 Vertragsstaaten darüber ab, ob ein amtierender Chefankläger sein Amt verliert. Geheim wird abgestimmt, hinter verschlossenen Türen, so berichtet es Reuters. Für die Abberufung braucht es eine absolute Mehrheit. Die Rechtsgrundlage liefert Artikel 46 des Römischen Statuts. Man könnte fast meinen, hier werde ein Kapitel Weltgeschichte geschrieben – im Verborgenen, versteht sich.

Khan war es, der unter seiner Ägide 2023 den Haftbefehl gegen Russlands Machthaber Wladimir Putin erwirken ließ – wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder. Im November 2024 folgten die Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und dessen früheren Verteidigungsminister Joav Galant, wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Ein Ankläger, der sich mit den Großen dieser Welt anlegt. Und nun soll ausgerechnet er stürzen.

Was Khan zur Last gelegt wird

Die Vorwürfe wiegen schwer: sexuelles Fehlverhalten gegenüber Mitarbeiterinnen. Khan bestreite die Anschuldigungen durchgängig, heißt es. Eine der mutmaßlich Betroffenen, eine seit 2017 am Gerichtshof tätige Juristin und zeitweise Khans Assistentin, äußerte sich vergangene Woche erstmals öffentlich in einem CNN-Interview. Ihre Beschwerde sei echt, so ihre Worte, doch sei sie von Akteuren mit eigenen Interessen instrumentalisiert worden. Ein Satz, der aufhorchen lässt.

Ein Rücktritt würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, weil Vorwürfe und öffentlicher Druck dann ausreichten, um einen unabhängigen Ankläger aus dem Amt zu drängen.

So begründete Khan selbst seine Weigerung zurückzutreten. Und man muss ihm zugestehen: Der Punkt ist nicht von der Hand zu weisen. Denn die Chronologie des Verfahrens ist bemerkenswert verworren.

Ein Verfahren voller Widersprüche

Ein unabhängiges Panel aus drei Richtern kam im März nämlich einstimmig zu dem Schluss, die Feststellungen belegten weder Fehlverhalten noch Pflichtverletzung – und zwar nach dem strengen Maßstab des Beweises jenseits vernünftiger Zweifel. Doch das 21-köpfige Präsidium der Vertragsstaatenversammlung entschied dennoch am 8. Juni, Khan mit sofortiger Wirkung zu suspendieren. Man kam zu dem Schluss, er habe eine schwere Pflichtverletzung begangen. Khan widerspricht. Wer hier wem glaubt, das offenbart mehr über politische Interessen als über juristische Wahrheit.

Der wahre Kern: Ein Gericht unter massivem Druck

Und genau hier wird es hochbrisant. Die Vereinigten Staaten, die den IStGH seit jeher argwöhnisch beäugen, kündigten Anfang Juli eine Kampagne an, die auf nichts weniger als die Zerschlagung der Institution abzielt. Man erinnere sich: Weder die USA noch Russland noch Israel sind Mitglieder dieses Gerichts. Wie praktisch.

Khans Unterstützer verweisen auf die auffällige zeitliche Nähe der Vorwürfe zu den Ermittlungen im Palästina-Verfahren. Die Anschuldigungen wurden im Mai 2024 bekannt – ausgerechnet in jenem Moment, als die Anklagebehörde die Haftbefehlsanträge gegen Netanjahu und Galant vorbereitete. Ein Zusammenhang sei nicht belegt, heißt es vorsichtig. Doch der frühere EU-Außenbeauftragte Josep Borrell wurde deutlicher: Die Trump-Regierung und Netanjahu verfolgten dasselbe Ziel – dass kein internationales Gericht ihre Soldaten oder Verbündeten je belangen könne.

Wenn Recht auf Realpolitik trifft

Wie wenig diese Haftbefehle in der Praxis wert sind, offenbarte sich passenderweise in New York selbst. Bürgermeister Zohran Mamdani räumte ein, die Stadt besitze keinerlei rechtliche Handhabe, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken. Der israelische Regierungschef wird im September ganz ungeniert zur UN-Generaldebatte in New York erwartet. Weltjustiz auf dem Papier, Ohnmacht in der Wirklichkeit.

Medienberichten zufolge neigen die westlichen Staaten mehrheitlich einer Abberufung zu. Die Niederlande, als Sitzstaat des Gerichtshofs, sprachen sich bereits öffentlich dafür aus. Wie die Abstimmung ausgeht, bleibt offen. Doch eines steht fest: Was hier verhandelt wird, ist weit mehr als das Schicksal eines Mannes. Es ist die Frage, ob eine internationale Institution ihre Unabhängigkeit bewahren kann – oder ob am Ende doch immer die Macht der Stärkeren siegt.

Ein Lehrstück über die Grenzen internationaler Institutionen

Für den nüchternen Beobachter offenbart dieser Fall eine unbequeme Wahrheit: Institutionen, die vorgeben, über allem zu stehen, sind am Ende oft nur so stark wie der politische Rückhalt, den man ihnen zugesteht. Wer glaubt, das Weltgeschehen ließe sich durch Papier und Paragraphen dauerhaft ordnen, verkennt die Realität der Machtpolitik. In einer Welt, in der Recht so schnell zum Spielball von Interessen wird, bleibt am Ende vor allem eines gewiss: Beständigkeit findet man selten in Institutionen – sondern eher in realen, greifbaren Werten. Physisches Gold und Silber etwa haben über Jahrtausende hinweg jede politische Erschütterung überdauert, ganz gleich, wer gerade oben und wer unten war.

Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen entsprechend qualifizierten Fachanwalt.

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