
Digitale Gewalt als Totschlagargument: Wie die Bundesregierung mit fragwürdigen Zahlen ein Zensurgesetz durchdrücken will
Es ist ein bewährtes Rezept der politischen Klasse: Man nehme einen emotional aufgeladenen Einzelfall, garniere ihn mit alarmierenden Statistiken und serviere das Ganze zur besten Sendezeit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Fertig ist die Legitimationsgrundlage für ein neues Gesetz, das tief in die Meinungsfreiheit eingreifen könnte. Genau dieses Drehbuch scheint Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu verfolgen – und die Öffentlichkeit soll es schlucken, ohne nachzufragen.
Ein Anlass, der keiner ist
Am vergangenen Sonntagabend trat Hubig bei Caren Miosga auf, um für ihr geplantes Gesetz gegen sogenannte „digitale Gewalt" zu werben. Der Zeitpunkt war geschickt gewählt, die Inszenierung professionell. Als Aufhänger diente der medial breit diskutierte Fall um die Moderatorin Collien Fernandes und ihren Ehemann Christian Ulmen. Doch hier beginnt bereits das Problem: Nach aktuellem Kenntnisstand handelte es sich in diesem Fall gerade nicht um Deepfakes. Der Vorfall, der als Begründung für ein verschärftes Deepfake-Gesetz herhalten sollte, trägt die beabsichtigte Argumentation also schlicht nicht.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein Gesetzesvorhaben von erheblicher Tragweite wird mit einem Fall begründet, der für eben dieses Gesetz irrelevant ist. In welcher politischen Realität ist das akzeptabel?
Die Zahl, die alles zusammenhalten soll
Doch nicht nur der Anlass wackelt – auch das statistische Fundament erweist sich bei näherer Betrachtung als bemerkenswert brüchig. Miosga eröffnete ihre Sendung mit der zugespitzten Behauptung, jede fünfte Frau in Deutschland erlebe „digitale Gewalt". Eine Zahl, die sofort Betroffenheit erzeugt. Eine Zahl, die nach Handlungsdruck schreit. Und eine Zahl, die bei genauer Analyse in sich zusammenfällt.
Korrekt müsste es nämlich heißen: Jede fünfte Frau gibt an, innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einzige Erfahrung gemacht zu haben, die unter eine äußerst weit gefasste Definition von „digitaler Gewalt" fällt. Die zugrunde liegende Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag" (LeSuBiA) arbeitet mit einem Gewaltbegriff, der bewusst über den strafrechtlichen Rahmen hinausgeht. Bereits eine einzelne beleidigende Nachricht in einem Chat genügt, um statistisch als „betroffen" erfasst zu werden.
Wenn Beleidigungen und Deepfake-Pornografie in einen Topf geworfen werden
Hier liegt der eigentliche Skandal. Die Studie vermischt grundverschiedene Phänomene zu einer einzigen Sammelkategorie: Von einer einmaligen unangenehmen Kontaktaufnahme über soziale Medien bis hin zu schweren Eingriffen in die Intimsphäre – alles wird unter dem dramatisch klingenden Label „digitale Gewalt" subsumiert. Die Schwelle ist damit so niedrig angesetzt, dass die resultierende Zahl zwangsläufig hoch ausfallen muss. Es ist, als würde man jeden Kratzer am Kotflügel als Verkehrsunfall zählen und dann von einer „Unfallkrise" auf deutschen Straßen sprechen.
Besonders entlarvend: Bei genau jenen Delikten, die im Fall Fernandes im Raum stehen – etwa gefälschte Profile oder Einträge im Namen einer Person –, zeigt die Studie keinen geschlechtsspezifischen Unterschied. Männer und Frauen sind hier nahezu gleichermaßen betroffen. Von der feministisch aufgeladenen Erzählung, die das Gesetzesvorhaben begleitet, bleibt damit wenig übrig.
Die harten Zahlen erzählen eine andere Geschichte
Wer sich von den aufgebauschten Umfragewerten löst und stattdessen die einzige belastbare staatliche Datenquelle heranzieht – das Lagebild des Bundeskriminalamts –, erhält ein deutlich nüchterneres Bild. Für das Jahr 2024 wurden rund 18.000 weibliche Opfer digital begangener Delikte erfasst. Bei über 40 Millionen Frauen in Deutschland. Von einer „flächendeckenden Betroffenheit", wie sie die öffentliche Darstellung suggeriert, kann auf dieser Grundlage beim besten Willen keine Rede sein.
Doch solche Differenzierungen stören natürlich, wenn man ein Gesetz mit maximaler politischer Dringlichkeit durchpeitschen will. Die Methode ist so durchsichtig wie gefährlich: Man bläht Zahlen auf, verschleiert deren tatsächliche Grundlage und nutzt die emotionale Wucht eines prominenten Einzelfalls, um kritische Nachfragen im Keim zu ersticken.
Öffentlich-rechtliche Bühne ohne Gegenrede
Bezeichnend ist auch, was bei Miosga nicht stattfand: eine kritische Auseinandersetzung mit den präsentierten Zahlen. Eine Gegenstimme wurde offenbar gar nicht erst eingeladen. Stattdessen durfte die Justizministerin unwidersprochen ihre Narrative entfalten, während die Moderatorin den emotionalen Rahmen lieferte. Man kennt dieses Muster aus den vergangenen Jahren zur Genüge – der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Verstärker politischer Agenden, finanziert vom Gebührenzahler, der sich zunehmend fragt, wofür er eigentlich bezahlt.
Die Sendung stellte einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der erschreckenden Zahl und schwersten Formen digitaler Übergriffe her. Dass die Statistik in Wahrheit auf einer Sammelkategorie basiert, die auch Bagatellen umfasst, wurde dem Zuschauer elegant verschwiegen. Aus der Unschärfe der Daten entsteht ihre politische Schlagkraft – und genau das ist gewollt.
Ein Gesetz auf Sand gebaut
Was bleibt, ist ein Gesetzesvorhaben, das auf gleich zwei wackligen Säulen steht: einem Anlassfall, der sich als unzutreffend erwiesen hat, und einer Zahlenbasis, deren Aussagekraft bei genauer Betrachtung zerfällt. Dass ausgerechnet die SPD-geführte Justizpolitik hier den Takt vorgibt, überrascht freilich niemanden mehr. Es fügt sich nahtlos in eine politische Kultur ein, die Regulierung und Kontrolle des digitalen Raums als Selbstzweck betreibt – stets unter dem Deckmantel des Opferschutzes, aber mit dem Potenzial, legitime Meinungsäußerungen einzuschränken.
Der deutsche Bürger hat allen Grund, wachsam zu sein. Denn wenn Gesetze auf Grundlage aufgeblähter Statistiken und irreführender Einzelfälle geschaffen werden, dann geht es längst nicht mehr nur um den Schutz vor Deepfakes. Dann geht es um die Frage, wer in diesem Land künftig bestimmt, was im Internet gesagt werden darf – und was nicht. Und diese Frage ist zu wichtig, als dass man sie einer Sonntagabend-Talkshow und einer Justizministerin mit missionarischem Eifer überlassen sollte.
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