Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
12.12.2025
22:44 Uhr

Drei Euro pro Paket: EU greift endlich gegen chinesische Billigflut durch

Es war längst überfällig, und nun ist es beschlossene Sache: Die EU-Finanzminister haben sich auf eine pauschale Einfuhrgebühr von drei Euro für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro geeinigt. Ab Juli 2026 soll diese Regelung in Kraft treten – ein Schritt, der vor allem die chinesischen Billigplattformen Temu und Shein ins Visier nimmt. Der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure sprach von einem „großen Erfolg für die Europäische Union". Doch ist das wirklich der große Wurf, oder nur ein Tropfen auf den heißen Stein?

Eine Paketflut biblischen Ausmaßes

Die Zahlen sind schlichtweg erschütternd. Im Jahr 2024 schwemmten sage und schreibe 4,6 Milliarden Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro auf den europäischen Markt. Das entspricht mehr als 145 Paketen pro Sekunde – eine logistische Lawine, die unsere Zollbehörden längst an ihre Grenzen gebracht hat. Und woher stammt dieser Tsunami an Billigware? Zu 91 Prozent aus China.

Während deutsche Einzelhändler in den Innenstädten um ihre Existenz kämpfen, Steuern zahlen und Arbeitsplätze schaffen, untergraben chinesische Plattformen mit Dumpingpreisen und fragwürdiger Produktqualität systematisch den fairen Wettbewerb. Die bisherige Zollbefreiung für Kleinsendungen war nichts anderes als ein Freibrief für diese Praktiken.

Frankreich macht Druck – Deutschland zögert wie gewohnt

Ursprünglich sollte die Zollbefreiung erst 2028 fallen. Dass es nun schneller geht, ist vor allem dem Druck aus Paris zu verdanken. Frankreich steht derzeit auf besonderem Kriegsfuß mit dem Online-Händler Shein – nicht nur wegen unlauteren Wettbewerbs, sondern auch wegen des Verkaufs von kinderpornographischen Sexpuppen und Waffen. Ein Skandal, der die Dringlichkeit des Handelns unterstreicht.

EU-Handelskommissar Maros Sefcovic hatte in einem Schreiben an die Finanzminister unmissverständlich klargestellt: Der ursprünglich geplante Zeitrahmen sei „mit der Dringlichkeit der Situation unvereinbar". Diese „Wettbewerbsverzerrung" müsse „unverzüglich beseitigt" werden. Recht hat er.

Die Details der neuen Regelung

Die Gebührenstruktur ist bewusst einfach gehalten, um die ohnehin überlasteten Zollbehörden nicht weiter zu strapazieren. Pro versandter Ware unter einem Wert von 150 Euro werden drei Euro fällig. Enthält ein Paket mehrere Exemplare desselben Produkts, bleibt es bei drei Euro. Für jedes weitere unterschiedliche Produkt im selben Paket werden jedoch erneut drei Euro berechnet.

Eine pragmatische Lösung, die zumindest einen Anfang markiert. Doch ob drei Euro ausreichen, um die Flut an Billigimporten einzudämmen, darf bezweifelt werden. Wer bei Temu ein T-Shirt für 2,99 Euro bestellt, wird sich von drei Euro Zusatzkosten kaum abschrecken lassen.

Ein überfälliger Schritt – aber reicht das?

Die neue Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung, keine Frage. Doch sie offenbart auch die jahrelange Untätigkeit der europäischen Politik. Während China seine Exportoffensive systematisch vorantrieb, schaute Brüssel zu lange tatenlos zu. Die heimische Wirtschaft, insbesondere der stationäre Einzelhandel, wurde im Stich gelassen.

Es bleibt zu hoffen, dass dies nur der Anfang einer konsequenteren Handelspolitik ist. Europa muss seine wirtschaftlichen Interessen endlich entschlossener verteidigen – nicht nur mit symbolischen Gebühren, sondern mit einer umfassenden Strategie gegen unfaire Handelspraktiken. Die deutschen Verbraucher mögen sich über billige Schnäppchen freuen, doch der Preis dafür ist hoch: Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und letztlich unsere wirtschaftliche Souveränität.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen