
Ehemaliger Verfassungsrichter fordert Besonnenheit im Umgang mit der AfD
In einer Zeit, in der die politische Debatte in Deutschland zunehmend von Hysterie und gegenseitigen Schuldzuweisungen geprägt ist, meldet sich eine Stimme der Vernunft zu Wort. Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, mahnt zu einem sachlicheren Umgang mit der Alternative für Deutschland – und trifft damit einen Nerv, den viele Bürger längst schmerzlich vermissen.
Die Gefahr der Verfeindlichung von beiden Seiten
Di Fabio spricht in einem Interview mit der "Bild am Sonntag" ein unbequemes Thema an, das in den etablierten Medien allzu oft unter den Teppich gekehrt wird: Die pauschale Gleichsetzung der AfD mit der NSDAP sei nicht nur historisch fragwürdig, sondern trage selbst zur gesellschaftlichen Spaltung bei. Eine bemerkenswerte Feststellung aus dem Munde eines ehemaligen Verfassungshüters.
Natürlich verschweigt der Jurist nicht, dass auch die AfD ihren Teil zur "Verfeindlichung" beitrage – etwa durch ihre Haltung zur Migrationspolitik oder ihre außenpolitischen Positionen. Doch er stellt klar: Wer ein Viertel der deutschen Wählerschaft pauschal als Nazis abstempelt, der betreibt selbst das Geschäft der Spaltung. Eine Erkenntnis, die in den Redaktionsstuben mancher Leitmedien offenbar noch nicht angekommen ist.
Verbotsverfahren: Das Pulver trocken halten
Besonders interessant sind Di Fabios Ausführungen zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. Während sich manche Politiker bereits in Phantasien eines schnellen Verbots ergehen, mahnt der erfahrene Jurist zur Zurückhaltung. Er sei "nicht sicher", ob die Voraussetzungen für ein Verbot derzeit überhaupt gegeben seien. Sein Rat an die politische Klasse:
"Vielleicht sollte man das Pulver lieber trocken halten, weil man es womöglich später noch benötigt."
Diese nüchterne Einschätzung steht in wohltuendem Kontrast zu den aufgeregten Verbotsforderungen, die regelmäßig aus den Reihen der Ampel-Parteien – oder besser gesagt: der ehemaligen Ampel-Parteien – zu vernehmen waren. Di Fabio macht deutlich, dass ein Verbotsverfahren nur dann "erfolgversprechend" und "politisch notwendig" sein könne, wenn sich die Partei tatsächlich weiter radikalisiere und die Verfassungsordnung aktiv untergraben wolle.
Demokratie ist kein Selbstläufer – aber auch kein Papiertiger
Der ehemalige Verfassungsrichter geht noch einen Schritt weiter und spricht ein Szenario an, das viele Politiker lieber verdrängen würden: Was passiert, wenn die AfD in einem Bundesland die absolute Mehrheit erringt? Di Fabio ist hier erfrischend pragmatisch. Man werde ihr dann "die Wahl des Ministerpräsidenten und die Bildung einer Landesregierung nicht verweigern können".
Gleichzeitig betont er, dass das Grundgesetz durchaus Mechanismen bereithalte, um gegen eine Landesregierung vorzugehen, die den verfassungsrechtlichen Rahmen verlasse. Auch eine AfD-Regierung müsste sich an Recht und Gesetz halten – eine Selbstverständlichkeit, die man in der aufgeheizten Debatte offenbar immer wieder betonen muss.
Die Brandmauer als taktisches Instrument
Zur viel diskutierten "Brandmauer" der anderen Parteien gegenüber der AfD äußert sich Di Fabio differenziert. Man solle daran festhalten, "solange es möglich ist und solange es nötig ist". Doch er schließt nicht aus, dass sich die AfD "eines Besseren besinnt" und sich entwickelt. Eine bemerkenswert offene Haltung, die man sich von manchem Berufspolitiker wünschen würde.
Was bleibt als Fazit? Ein ehemaliger Hüter der Verfassung ruft zur Besonnenheit auf – in einer Zeit, in der Besonnenheit zur Mangelware geworden ist. Er warnt davor, den "drohenden Untergang der Demokratie an die Wand zu malen", spricht aber gleichzeitig von einer "ernsten Herausforderung". Diese differenzierte Betrachtung ist genau das, was die politische Debatte in Deutschland so dringend braucht: weniger Schaum vor dem Mund, mehr kühle Analyse. Ob diese Mahnung bei den Verantwortlichen ankommt, darf allerdings bezweifelt werden.

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