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Enteignungs-Stopp aus Berlin-Mitte: Dobrindt stellt sich Rot-Grün-Rot in den Weg

Enteignungs-Stopp aus Berlin-Mitte: Dobrindt stellt sich Rot-Grün-Rot in den Weg
Symbolbild: KI-generiert

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Enteignungspläne eines möglichen Linksbündnisses in Berlin per Bundesgesetz stoppen. In der „Bild“ kündigte er ein „Investitionsschutzgesetz“ an. Es soll Vergesellschaftungen großer Wohnungskonzerne an so hohe Hürden knüpfen, dass das Vorhaben für die Hauptstadt kaum noch bezahlbar wäre.

Mit deutlichen Worten zieht der CSU-Politiker die rote Linie:

„Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.“

160.000 Wohnungen sollen dem Land gehören

Hintergrund ist die Abgeordnetenhauswahl vom 20. September, bei der die Linke laut Medienberichten stärkste Kraft wurde. In ihren Sondierungen haben sich Linke, Grüne und SPD darauf verständigt, private Konzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Rund 160.000 Wohnungen von fünf Unternehmen sollen so in Landesbesitz wandern.

Für die Entschädigung will das Bündnis höchstens 16 Milliarden Euro zahlen. Dazu kommen 100.000 neue Wohnungen und ein Mietendeckel für landeseigene Bestände. Genossenschaften und Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden, sollen Berichten zufolge ausgenommen bleiben.

Die rechtliche Grundlage wäre Artikel 15 des Grundgesetzes. Er erlaubt die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum, allerdings nur gegen eine gesetzlich geregelte Entschädigung. Angewendet wurde der Artikel in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie.

Der Drei-Stufen-Plan des Ministers

Laut „Bild“ setzt Dobrindt an genau dieser Stelle an. Sein Konzept sieht drei Hürden vor:

  • Verkehrswert: Entschädigt wird ausschließlich zum Marktwert, keine politischen Rabattpreise.
  • Gutachten: Ein unabhängiges Wertgutachten ermittelt diesen Wert.
  • Bares Geld: Die Zahlung soll sofort und in Geld erfolgen, nicht über Jahrzehnte gestreckte Schuldscheine.

Dazu kommt ein weiterer Riegel. Der Staat müsste nachweisen, dass eine Enteignung zwingend notwendig ist, dass also Neubau, Förderprogramme und Investitionen bereits vollständig ausgeschöpft sind. Für das Berliner Vorhaben wäre das eine sehr hohe Hürde.

Die 16-Milliarden-Rechnung hält nicht

Am Ende geht es ums Geld. Experten schätzen dem Bericht zufolge, dass eine Vergesellschaftung zum Verkehrswert 50 bis 60 Milliarden Euro an Steuergeldern verschlingen würde. Das ist mehr als das Dreifache dessen, was Rot-Grün-Rot einplant. Und es ist eine Summe, die das hoch verschuldete Berlin nicht aufbringen könnte.

Durch die Enteignung entsteht keine einzige neue Wohnung. Nur der Eigentümer wechselt, die Wohnungsnot bleibt. Kritiker sehen darin teure Symbolpolitik, die private Investoren abschreckt, also genau die Bauherren, die die Hauptstadt dringend bräuchte.

Ein Signal weit über Berlin hinaus

Beim Volksentscheid 2021 hatte eine Mehrheit der Berliner für die Enteignung großer Konzerne gestimmt. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ kritisiert nun sogar, dass die Parteien mit der neuen Schwelle von 10.000 statt 3.000 Wohnungen vom damaligen Beschluss abwichen.

Pikant ist die Lage der SPD. In Berlin sitzt sie mit am Enteignungstisch. Im Bund hat dagegen Bauministerin Verena Hubertz (SPD) Medienberichten zufolge selbst ein schnelles Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum angekündigt. Wie die Sozialdemokraten diesen Widerspruch auflösen wollen, ist offen.

Klar ist aber, was hier auf dem Spiel steht. Bei der Frage, ob ein Bundesland großen Eigentümern ihre Häuser unter Marktwert abnehmen darf, geht es um die Verlässlichkeit des Eigentumsrechts insgesamt. Ein Land, das Eigentum nur nach Kassenlage schützt, verliert das Vertrauen von Investoren und Bürgern. Wer Eigentum schützt, schützt auch die Leistung, mit der es erworben wurde.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Er gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder ist für seine rechtlichen und finanziellen Entscheidungen selbst verantwortlich.

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