Kostenlose Beratung
+49 7930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
14.05.2025
09:41 Uhr

EU-Gericht zwingt von der Leyen in die Knie: Geheime SMS mit Pfizer-Chef müssen ans Licht

Ein brisantes Urteil des EU-Gerichts erschüttert die ohnehin angeschlagene Glaubwürdigkeit der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Die heimlichen Textnachrichten zwischen ihr und Pfizer-Chef Albert Bourla über milliardenschwere Impfstoff-Deals müssen nun doch offengelegt werden. Ein Triumph für die Transparenz - und eine schallende Ohrfeige für das dubiose Geschäftsgebaren der EU-Spitze.

Verdacht auf Verschleierung bei Impfstoff-Deals erhärtet sich

Die Vorwürfe wiegen schwer: Von der Leyen soll in geheimen Absprachen mit dem Pharmariesen Pfizer Impfstoff-Deals am regulären Bestellverfahren vorbei eingefädelt haben. Das Ergebnis: Die EU zahlte möglicherweise deutlich überhöhte Preise für die Corona-Vakzine. Besonders pikant: Ein Großteil der bestellten Impfdosen verfiel später ungenutzt - bezahlt mit Steuergeldern der EU-Bürger.

EU-Kommission verstrickt sich in Widersprüche

Die fadenscheinigen Ausreden der Kommission, die Textnachrichten seien nicht mehr verfügbar, ließen die Richter nicht gelten. Zu widersprüchlich und ungenau seien die Erklärungsversuche der Behörde gewesen. Eine "New York Times"-Journalistin hatte nachgewiesen, dass die brisanten Nachrichten sehr wohl existierten. Die EU-Kommission konnte nicht einmal plausibel darlegen, ob die Nachrichten gelöscht wurden oder von der Leyens Handy ausgetauscht wurde.

Von der Leyens fragwürdige Rolle bei der Impfstoffbeschaffung

Als die EU Anfang 2021 bei der Impfstoffversorgung ins Hintertreffen geriet, erklärte von der Leyen die Beschaffung kurzerhand zur Chefsache. Was folgte, waren undurchsichtige Direktverhandlungen mit Pfizer-Chef Bourla. Das Resultat: Ein gigantischer Deal über 1,8 Milliarden Impfdosen - zu einem bis heute geheim gehaltenen Preis. Experten schätzen die Kosten auf rund 20 Euro pro Dosis. Durch diese Geheimverhandlungen soll Pfizer praktisch eine Monopolstellung erhalten haben.

Demokratische Kontrolle versus Mauertaktik

Das Urteil des EU-Gerichts ist ein wichtiger Sieg für die demokratische Kontrolle. Die Richter stellten unmissverständlich klar: Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie Spitzenpolitiker mit Steuergeldern in Milliardenhöhe umgehen. Die bisherige Verschleierungstaktik der EU-Kommission zeigt einmal mehr, wie weit sich die Brüsseler Bürokratie von den Grundsätzen der Transparenz und Rechenschaftspflicht entfernt hat.

Ausblick: Weitere juristische Auseinandersetzungen möglich

Ob die Wahrheit ans Licht kommt, bleibt dennoch fraglich. Die EU-Kommission beharrt weiter darauf, die Nachrichten seien unwiederbringlich verloren. Beide Parteien können noch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Eines steht jedoch fest: Der politische Schaden für von der Leyen und die EU-Kommission ist bereits jetzt beträchtlich.

Diese Episode reiht sich nahtlos ein in eine lange Liste fragwürdiger Entscheidungen der aktuellen EU-Führung. Sie zeigt einmal mehr, wie dringend wir eine Rückbesinnung auf die Grundwerte von Transparenz und verantwortungsvollem Umgang mit Steuergeldern benötigen. Die Bürger Europas haben ein Recht darauf zu erfahren, was in den Hinterzimmern der Macht ausgehandelt wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“