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Kettner Edelmetalle
07.01.2026
13:28 Uhr

EU-Grenzsteuer auf CO2 tritt in Kraft: Handelspartner reagieren mit Empörung

EU-Grenzsteuer auf CO2 tritt in Kraft: Handelspartner reagieren mit Empörung

Was die Europäische Union als Meilenstein im Klimaschutz feiert, entpuppt sich für die wichtigsten Handelspartner als protektionistischer Affront. Seit dem 1. Januar greift der sogenannte Carbon Border Adjustment Mechanism – kurz CBAM – und sorgt bereits für diplomatische Verwerfungen. China droht unverhohlen mit Vergeltungsmaßnahmen, Indien sieht seine Stahlexporte in Gefahr, und die Vereinigten Staaten dürften ihren Unmut ebenfalls bald kundtun.

Ein Mechanismus mit fragwürdiger Wirkung

Die Grundidee klingt zunächst einleuchtend: Europäische Hersteller von Stahl, Zement und Strom leiden seit Jahren unter den strengsten Emissionsvorschriften der Welt. Ihre Produkte werden dadurch teurer, während Konkurrenten aus Ländern mit laxeren Umweltauflagen den Markt mit Billigwaren überschwemmen. Der CBAM soll dieses Ungleichgewicht korrigieren, indem er den CO2-Gehalt von Importen besteuert.

Doch was als Wettbewerbsausgleich verkauft wird, ist in Wahrheit nichts anderes als eine versteckte Handelsbarriere. Die EU erhebt sich damit zum Richter über die Klimapolitik anderer Nationen – ein Vorgehen, das man getrost als arrogant bezeichnen darf.

Peking zeigt die Zähne

Das chinesische Handelsministerium ließ keine Zeit verstreichen und bezeichnete die Maßnahme als "unfair" und "diskriminierend". Die Drohung folgte prompt: Man werde "entschlossen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen", um auf unfaire Handelsbeschränkungen zu reagieren. Pikant dabei: China betreibt seit 2021 selbst den weltweit größten Kohlenstoffmarkt. Es geht Peking also nicht um das Prinzip der CO2-Bepreisung, sondern schlicht um die eigene Wettbewerbsfähigkeit.

Merkwürdige Berechnungsgrundlagen

Besonders brisant sind Berichte über fragwürdige Berechnungsmethoden bei den sogenannten Standardemissionswerten. Industrievertreter beklagen, dass die Werte für bestimmte chinesische Stahlproduktionen unrealistisch niedrig angesetzt wurden – teilweise sogar niedriger als für europäische Produktion. Ein Schildbürgerstreich, der den eigentlichen Zweck des Mechanismus ad absurdum führt.

"Inkonsistenzen bei den Standardwerten und Benchmarks würden den Anreiz für sauberere Produktionsprozesse verwässern und hochemmissionsintensive Importe mit unzureichenden CO2-Kosten auf den EU-Markt lassen"

So die vernichtende Kritik eines Branchenvertreters gegenüber Politico.

Indien vor dem Aus?

Während China möglicherweise von den Berechnungsfehlern profitiert, trifft es Indien mit voller Wucht. Der zweitgrößte Stahlproduzent der Welt exportiert beachtliche 66 Prozent seiner Produktion in die Europäische Union. Diese Lieferungen dürften drastisch einbrechen, da indische Stahlwerke überwiegend mit kohlebefeuerten Hochöfen arbeiten – ein Todesurteil unter dem CBAM-Regime.

Die Alternative wäre eine Umstellung auf Elektrolichtbogenöfen, doch solche Investitionen verschlingen Zeit und Kapital. Analysten erwarten daher einen deutlichen Rückgang der indischen Exporte nach Europa.

Der Verbraucher zahlt die Zeche

Was die Brüsseler Bürokraten geflissentlich verschweigen: Am Ende werden die europäischen Verbraucher die Rechnung begleichen müssen. Weniger Wettbewerb bedeutet höhere Preise – eine simple ökonomische Wahrheit, die offenbar keinen Eingang in die Überlegungen der EU-Kommission gefunden hat.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz täte gut daran, diese protektionistische Maßnahme kritisch zu hinterfragen. Denn während sich die EU als Klimavorreiter inszeniert, schadet sie ihrer eigenen Wirtschaft und riskiert einen ausgewachsenen Handelskrieg mit den wichtigsten Partnern. Ob das im Interesse der deutschen Industrie liegt, darf bezweifelt werden.

Gold und andere physische Edelmetalle könnten in diesem Umfeld zunehmender Handelskonflikte und wirtschaftlicher Unsicherheit als bewährter Wertspeicher an Bedeutung gewinnen – eine Überlegung, die angesichts der geopolitischen Spannungen durchaus ihre Berechtigung hat.

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