
Flucht aus Sachsen-Anhalt? Bovenschulte erteilt Verbänden eine Abfuhr

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) lehnt die Forderung von vier Migrantenverbänden klar ab, Flüchtlingen wegen einer möglichen AfD-Regierung den Umzug aus Sachsen-Anhalt zu erleichtern. Vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag in Berlin nannte er Sonderregeln für einzelne Bundesländer „völlig verfehlt“. Man müsse „die Kirche im Dorf lassen“.
Das ist bemerkenswert, denn diesmal kommt der Widerspruch nicht von der Union, sondern aus den Reihen der SPD.
Der Brief an Merz und die Länderchefs
Auslöser ist ein offener Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschefs der Länder. Unterschrieben haben ihn die Türkische Gemeinde in Deutschland, die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen, der Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland und das Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (Lamsa).
Die Verbände fordern zusätzlichen Schutz für Minderheiten, falls in Magdeburg eine AfD-geführte Landesregierung kommt. Im Mittelpunkt steht die Wohnsitzauflage. Wer konkret rassistisch, antisemitisch oder rechtsextrem bedroht werde, solle auch in ein anderes Bundesland ziehen dürfen. Formal soll das bundesweit gelten, gemeint ist aber vor allem Sachsen-Anhalt.
Außerdem verlangen die Verbände eine gemeinsame Kommission von Bund und Ländern zum Schutz von Minderheiten. Bedrohte Vereine und Einrichtungen sollen Geld aus einem eigenen Schutzfonds bekommen.
Was die Wohnsitzauflage regelt
Die Regel steht seit dem Integrationsgesetz von 2016 in Paragraf 12a des Aufenthaltsgesetzes. Sie verpflichtet anerkannte Schutzberechtigte, bis zu drei Jahre in einem bestimmten Bundesland oder Ort zu wohnen. Damit sollte nach der Migrationskrise von 2015 verhindert werden, dass sich Neuankömmlinge in wenigen Ballungsräumen sammeln und dortige Kommunen überfordert werden.
„Wir sind ein Bundesstaat“
Bovenschulte hält dagegen, der Rechtsstaat habe längst genug Mittel gegen solche Bedrohungen. Zuständig seien Polizei und Justiz. Er betonte:
„Wir sind in einem Rechtsstaat und wir sind ein Bundesstaat.“
In allen Ländern müssten grundsätzlich dieselben Rechte gelten, egal welche Partei regiere. Ausnahmen seien nur aus zwingenden sachlichen Gründen gerechtfertigt. „Aber die sehe ich in diesem Punkt nicht.“
Damit trifft er den Kern. Ein Recht, das je nach Wahlergebnis anders gilt, würde den Föderalismus beschädigen. Und es würde ein ganzes Bundesland unter Generalverdacht stellen, bevor dort überhaupt eine neue Regierung im Amt ist.
Ein Land im Ausnahmezustand?
Der politische Hintergrund ist allerdings tatsächlich außergewöhnlich. Bei der Landtagswahl im September erreichte die AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund Medienberichten zufolge 43,8 Prozent. Die CDU fiel auf 17,2 Prozent. Für eine absolute Mehrheit reicht das nicht. Siegmund will sich Mitte Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen, laut Berichten fehlen ihm dafür drei Stimmen. Das BSW gilt als entscheidend.
Mit Tobias Rausch hat Sachsen-Anhalt außerdem schon den bundesweit ersten AfD-Landtagspräsidenten.
Fast 44 Prozent der Wähler haben also eine Partei gewählt, vor der etablierte Politik und Verbände seit Jahren warnen. Die Frage, warum das so ist, stellt der Brief nicht. Stattdessen soll das Bundesrecht an ein mögliches Wahlergebnis angepasst werden. Die Bürger in Halle, Magdeburg oder Dessau dürften das kaum als Vertrauensbeweis lesen.
Wer schützt den Föderalismus?
Wird Siegmund gewählt, sitzt erstmals ein AfD-Regierungschef in der Ministerpräsidentenkonferenz. Dann kommen auf Bund und Länder ohnehin schwierige Debatten zu. Bovenschulte gibt eine klare Linie vor: Gleiches Recht für alle, durchgesetzt von Polizei und Gerichte, statt Sonderzonen auf der politischen Landkarte.
Ob sich die anderen Länderchefs dem anschließen, ist offen. Bovenschultes Botschaft ist trotzdem deutlich. Ein Bundesstaat kann seine Regeln nicht jedes Mal neu verhandeln, wenn ihm ein Wahlergebnis nicht gefällt.

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