
Folgen der FTI-Insolvenz: Wenn die Reise doppelt und dreifach kostet
Die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI hat vielen Urlaubern böse Überraschungen beschert. Ein besonders drastisches Beispiel erlebte ein Paar aus Nordrhein-Westfalen, das mitten im Ägypten-Urlaub von der Pleite überrascht wurde. Die Konsequenzen waren nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig.
Ein unerwarteter Zettel an der Hoteltür
Für Ewa Winkler und Robert Maczkus begann der Albtraum mit einem Zettel an der Hoteltür. Nach einem langen Tag am Strand fanden sie eine Notiz, die sie zu einem Gespräch an die Rezeption einlud. Der Betreff: "Bezüglich Ihrer Unterkunftszahlung".
Obwohl das Paar aus Oberhausen den Ägypten-Urlaub bereits vollständig über FTI bezahlt hatte, wurden sie plötzlich aufgefordert, erneut zu zahlen. Der Hotelmanager bestand darauf, dass die Zahlung sofort erfolgen müsse, andernfalls drohte der Rauswurf. Um den Urlaub nicht zu verderben, zahlten Winkler und Maczkus erneut.
Das Dilemma der doppelten Abbuchung
Doch damit endeten die Probleme nicht. Bei der Zahlung mit der Girocard gab Robert Maczkus seinen PIN-Code zweimal ein, da die erste Transaktion scheinbar fehlgeschlagen war. Später stellte sich heraus, dass beide Zahlungen vom Konto abgebucht wurden. Für dieselbe Hotelbuchung zahlte das Paar somit insgesamt dreimal.
Seit Wochen versuchen sie nun, ihr Geld zurückzubekommen. Gespräche mit ihrer Bank und einem Anwalt brachten bisher wenig Hoffnung. Eine der Zahlungen könnte jedoch rückerstattet werden.
Hoffnung für Pauschalreisende
Jurist Gilbert Häfner machte im ARD-Mittagsmagazin den Betroffenen Hoffnung. Wer über FTI eine Pauschalreise gebucht habe, bekomme sein Geld zurück, erklärte Häfner. Der Reisesicherungsfonds, der 2021 nach der Pleite von Thomas Cook ins Leben gerufen wurde, sorge dafür. Dieser gelte jedoch nur für Pauschalreisen, die mindestens zwei Reiseleistungen umfassen, wie Flug und Hotel.
Dies trifft auch auf die Buchung von Winkler und Maczkus zu. FTI teilte mit, dass nur wenige Gäste zu erneuten Zahlungen im Hotel aufgefordert worden seien. Der Deutsche Reisesicherungsfonds DRSF habe unverzüglich Kostenübernahmeerklärungen an die Hotelpartner gesandt. Mussten dennoch Zahlungen geleistet werden, würden diese vollständig vom DRSF erstattet. Derzeit arbeite man daran, diese Rückerstattungen zu organisieren.
Der Frust sitzt tief
Robert Maczkus ist frustriert. Seine Freundin arbeitet als Verkäuferin im Einzelhandel, er ist Maschinenbautechniker. "Das Geld habe ich nicht an einem Wochenende verdient. Bis ich das zusammengespart habe, brauche ich zwei Monate oder länger", sagt der Oberhausener. Dennoch bleibt die Hoffnung, dass zumindest eine der drei Zahlungen rückerstattet wird.
Die Insolvenz von FTI hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, sich gegen solche Fälle abzusichern. Der Reisesicherungsfonds bietet hier eine gewisse Sicherheit, doch bleibt der Ärger und der Aufwand für die Betroffenen enorm.
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