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06.02.2026
10:35 Uhr

Gericht stellt klar: Fristlose Kündigung wegen Gender-Verweigerung war rechtswidrig

Gericht stellt klar: Fristlose Kündigung wegen Gender-Verweigerung war rechtswidrig

Ein bemerkenswertes Urteil aus Hamburg sorgt für Aufsehen in der aufgeheizten Debatte um die Gendersprache in deutschen Behörden. Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat die fristlose Kündigung einer Chemikerin durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für rechtswidrig erklärt. Die Mitarbeiterin hatte sich geweigert, eine Strahlenschutzanweisung vollständig zu gendern – und wurde dafür kurzerhand vor die Tür gesetzt.

Der Fall: Wenn Sprachideologie über Fachkompetenz gestellt wird

Was war geschehen? Die Chemikerin sollte in einem Dokument eine Konkretisierung einarbeiten und dabei die umstrittene Gendersprache verwenden. Sie weigerte sich – mit der nachvollziehbaren Begründung, dass gegenderte Sprache nicht mehr für alle verständlich sei. Eine Position, die übrigens von einem Großteil der deutschen Bevölkerung geteilt wird, wie zahlreiche Umfragen immer wieder belegen.

Das Bundesamt reagierte mit der Härte eines ideologisch getriebenen Apparats: Erst Abmahnungen, dann die fristlose Entlassung. Man fragt sich unwillkürlich, ob in deutschen Behörden mittlerweile die korrekte Verwendung von Sternchen und Doppelpunkten wichtiger ist als fachliche Kompetenz und sachgerechte Arbeit.

Das Urteil: Ein Sieg mit bitterem Beigeschmack

Bereits das Arbeitsgericht hatte zugunsten der Gekündigten entschieden und das Bundesamt aufgefordert, sowohl die Abmahnungen als auch die Entlassung zurückzunehmen. Doch statt Einsicht zu zeigen, legte die Behörde Berufung ein – offenbar war man fest entschlossen, ein Exempel zu statuieren.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil. Die Begründung allerdings dürfte Gender-Kritiker nur bedingt zufriedenstellen: Das Problem sei gewesen, dass die inhaltliche Anpassung der Strahlenschutzanweisung gar nicht in den Aufgabenbereich der Mitarbeiterin gefallen sei. Deshalb habe der Arbeitgeber sie auch nicht entsprechend anweisen dürfen.

„Ein Urteil für gesunden Menschenverstand"

So kommentierte Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache, die Entscheidung. Der Verein hatte die Klage finanziell unterstützt.

Die bittere Wahrheit hinter dem Urteil

Doch hier liegt der Haken: Das Gericht stellte gleichzeitig klar, dass Behörden grundsätzlich durchaus befugt seien, ihre Mitarbeiter zum Gendern zu verpflichten – sofern dies in deren Aufgabenbereich fällt. Mit anderen Worten: Die Gendersprache als solche wurde nicht in Frage gestellt, lediglich die formale Zuständigkeit war das Problem.

Dies zeigt einmal mehr, wie tief die ideologische Durchdringung unserer Institutionen bereits fortgeschritten ist. Während die große Koalition unter Friedrich Merz sich traditionellen Werten verschrieben hat, arbeiten in den Behörden offenbar noch immer die Kräfte, die Deutschland mit sprachlichen Experimenten überziehen wollen – koste es, was es wolle.

Wie geht es weiter?

Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich. Allerdings könnte das Bundesamt Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht erheben. Ob die Behörde diesen Weg beschreiten wird, bleibt abzuwarten. Die Gekündigte selbst zeigte sich erfreut, wollte sich aber erst nach Vorliegen des vollständig abgefassten und rechtskräftigen Urteils näher äußern.

Dieser Fall sollte allen Deutschen eine Warnung sein: Die Genderideologie ist längst keine harmlose Marotte mehr, sondern ein Instrument der Machtausübung, das Menschen ihre berufliche Existenz kosten kann. Es ist höchste Zeit, dass die Politik diesem Treiben ein Ende setzt und die deutsche Sprache vor weiterer Verstümmelung schützt.

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