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Kettner Edelmetalle
10.02.2026
19:23 Uhr

Gesinnungspolizei statt Verbrechensbekämpfung: Niederbayerische Jugendliche wegen Mitsingen im Visier der Ermittler

Man könnte meinen, in einem Land, das täglich von Messerattacken, Gruppenvergewaltigungen und einer explodierenden Gewaltkriminalität erschüttert wird, hätten die Sicherheitsbehörden Wichtigeres zu tun. Doch weit gefehlt. In Niederbayern ermittelt die Polizei nun gegen eine Gruppe Jugendlicher, die am Rande eines Faschingsumzugs zu Gigi D'Agostinos Partyhit „L'amour toujours" die Parole „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus" mitgesungen haben sollen. Ein Vorgang, der angesichts der eindeutigen Rechtslage nur noch als behördlicher Aktionismus bezeichnet werden kann.

Der Vorfall: Fasching, Verkleidung und ein umgedichteter Refrain

Am vergangenen Samstagabend sollen sich bis zu zehn junge Männer am Bahnhof Fürstenzell im Landkreis Passau versammelt und besagte Parole zum bekannten Partysong angestimmt haben. Die Jugendlichen hatten zuvor offenbar am Faschingsumzug in Fürstenzell teilgenommen und waren als Piloten verkleidet. Anschließend soll es in einer Regionalbahn nach Ruhstorf an der Rott zu weiteren „verbalen Entgleisungen" gekommen sein – was auch immer die Polizei darunter genau versteht. Die Beamten bitten nun die Öffentlichkeit um Foto- und Videoaufnahmen der Vorkommnisse. Man sucht also fieberhaft nach Beweismaterial für etwas, das nach geltendem Recht gar nicht strafbar ist.

Die Rechtslage ist eindeutig – und wird ignoriert

Denn genau hier liegt der eigentliche Skandal. Seit dem deutschlandweit bekannten Vorfall auf der Nordseeinsel Sylt im Frühling 2024, als eine Gruppe von Feiernden denselben Gesang anstimmte und damit einen medialen Tsunami auslöste, haben sich mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte unmissverständlich positioniert: Das Mitsingen dieser Parole stellt keine strafbare Volksverhetzung dar. Die Verfahren in Augsburg, Neubrandenburg und Hannover wurden allesamt eingestellt, weil die Gesänge nach geltender Rechtsprechung durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien und im jeweiligen Kontext keine strafbare Handlung erkennbar gewesen sei.

Noch deutlicher wurde das Amtsgericht Cloppenburg, das ein Verfahren gegen zwei Jugendliche rundweg ablehnte. Das Landgericht Oldenburg bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft als „in der Sache unbegründet" zurück. Klarer kann ein Gericht kaum formulieren. Und dennoch – die niederbayerische Polizei ermittelt munter weiter, als hätte es diese Urteile und Einstellungen nie gegeben.

Wenn der Staat das Singen kriminalisiert

Was sagt es über den Zustand eines Rechtsstaates aus, wenn Sicherheitsbehörden Ermittlungen aufnehmen, obwohl die Rechtslage eindeutig dagegen spricht? Was sagt es über die Prioritätensetzung unserer Polizei, wenn Jugendliche, die auf einem Faschingsumzug einen umgedichteten Partysong grölen, mehr Aufmerksamkeit erhalten als die täglichen Berichte über Gewaltverbrechen an Bahnhöfen, in Zügen und auf offener Straße?

Die Antwort ist so bitter wie offensichtlich: Hier geht es längst nicht mehr um Strafverfolgung im eigentlichen Sinne. Es geht um Einschüchterung. Es geht darum, ein Klima der Angst zu schaffen, in dem jeder, der eine politisch unerwünschte Meinung auch nur andeutet, mit dem vollen Gewicht des Staatsapparates rechnen muss – selbst wenn am Ende kein Richter der Republik eine Verurteilung aussprechen würde.

Die Lehren aus Sylt: Soziale Vernichtung statt juristischer Konsequenzen

Der Sylt-Vorfall von 2024 hat eindrücklich gezeigt, wie dieses Spiel funktioniert. Obwohl die allermeisten Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten eingestellt wurden, verloren mehrere der im Video erkennbaren Personen ihren Arbeitsplatz, nachdem ihre Identitäten in den sozialen Medien verbreitet worden waren. Die juristische Unschuld schützte sie nicht vor der sozialen Hinrichtung. Ein Mechanismus, der an dunkelste Kapitel deutscher Geschichte erinnert – und der offenbar auch in Niederbayern wieder in Gang gesetzt werden soll, wenn die Polizei explizit nach Bildmaterial fragt, auf dem die Jugendlichen identifiziert werden könnten.

Es ist ein Trauerspiel sondergleichen. Während die innere Sicherheit in Deutschland auf einem historischen Tiefpunkt angelangt ist, während Bürger sich in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr sicher fühlen und Bahnmitarbeiter beinahe täglich Opfer von Übergriffen werden, bindet die Polizei wertvolle Ressourcen für die Verfolgung von Faschingssängern. Man fragt sich unwillkürlich: Ist das noch Verhältnismäßigkeit – oder bereits ideologisch motivierte Gesinnungsjustiz?

Ein Symptom einer tiefgreifenden Fehlentwicklung

Dieser Vorfall ist kein Einzelfall, sondern Symptom einer besorgniserregenden Entwicklung, die sich durch das gesamte Land zieht. Von aufgehängten Deutschlandflaggen, die polizeiliche Ermittlungen nach sich ziehen, über übermalte Regenbogentreppen bis hin zu umgedichteten Partyliedern – der deutsche Staat scheint zunehmend mehr Energie darauf zu verwenden, die Meinungsäußerungen seiner eigenen Bürger zu überwachen, als die tatsächlichen Bedrohungen für Leib und Leben zu bekämpfen.

Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hatte versprochen, die Sicherheitslage in Deutschland wieder in den Griff zu bekommen. Doch solange Polizeibehörden ihre knappen Ressourcen für die Verfolgung von Gesängen einsetzen, die nach geltendem Recht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, darf man an der Ernsthaftigkeit dieses Versprechens zweifeln. Was Deutschland braucht, sind keine Ermittlungen gegen singende Jugendliche auf Faschingsumzügen. Was Deutschland braucht, sind Politiker und Behörden, die endlich wieder für die Sicherheit der Bürger arbeiten – und nicht gegen deren Grundrechte. Das ist nicht nur die Meinung unserer Redaktion, sondern entspricht dem Empfinden eines Großteils der deutschen Bevölkerung, die sich von der Politik zunehmend im Stich gelassen fühlt.

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