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29.07.2026
21:58 Uhr

Gesinnungsprüfung im Rathaus: Warum eine Bürgermeisterkandidatur in Niedersachsen plötzlich zur Genehmigungssache wird

Gesinnungsprüfung im Rathaus: Warum eine Bürgermeisterkandidatur in Niedersachsen plötzlich zur Genehmigungssache wird

In Nörten-Hardenberg, einem beschaulichen Flecken im Süden Niedersachsens, hat sich in dieser Woche ein Vorgang abgespielt, der eigentlich vollkommen unspektakulär sein müsste – und der genau deshalb so viel über den Zustand der politischen Kultur in diesem Land verrät. Eine Bürgerin will Bürgermeisterin werden. Sie erfüllt die Voraussetzungen. Der Wahlausschuss lässt sie zu. Ende der Geschichte? Weit gefehlt. Denn zuvor musste erst geprüft werden, ob die Frau die Verfassung auch wirklich lieb genug hat.

Erst der Verdacht, dann die Prüfung, dann – nichts

Reinhild Goes, Kandidatin der AfD, war zunächst nicht zugelassen worden. Der Wahlausschuss der Gemeinde beschloss, ihre Verfassungstreue einer Untersuchung zu unterziehen. Der Landkreis Northeim übernahm diese Aufgabe und kam zu einem bemerkenswert schlichten Ergebnis: Es lägen keine hinreichenden Erkenntnisse vor, die auf eine mangelnde Verfassungstreue schließen ließen. Am Mittwochnachmittag stimmten dann alle fünf stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums einstimmig für die Zulassung.

Man halte sich das vor Augen: Eine Kandidatin muss ihre Unbedenklichkeit behördlich bescheinigt bekommen, bevor sie überhaupt vor die Wähler treten darf. Nicht der Bürger entscheidet also zuerst, sondern ein Ausschuss. Und wenn dieser Ausschuss zu dem Schluss kommt, dass er nichts gefunden hat, dann gilt das offenbar schon als Gnadenakt.

Die Empörung der Vermummten

Für Farbe im Saal sorgten rund zwanzig bis dreißig Aktivisten aus der linken Szene, die eigens aus Göttingen angereist waren – ausgestattet mit FFP2-Masken, obwohl die Pandemie längst abgehakt ist. Schon vorab hatte man in internen Chatgruppen angekündigt, die Plätze im Sitzungssaal zu „besetzen“, um zu verhindern, dass die AfD „Druck“ auf das Gremium ausüben könne. Der Vorgang hat eine erlesene Ironie: Man reist an, um Druck zu machen, damit niemand Druck macht.

Die Sitzung selbst dauerte kaum länger als ein Kaffeeaufguss. Eine Vertreterin der Kommunalaufsicht trug den Sachstand vor, dann wurde abgestimmt. Als das Ergebnis feststand, brach Unmut los.

„Mager, wirklich mager“, rief eine Frau aus dem Publikum – und ein anderer Aktivist fand für die fünf Ausschussmitglieder nur die Formel: „Danke ey, fünf alte weiße Männer!“

Da haben wir es also: Die Argumentation reduziert sich auf Hautfarbe, Geschlecht und Lebensalter. Wer glaubte, die identitätspolitische Sortierung von Menschen nach angeborenen Merkmalen sei ein Randphänomen akademischer Seminare, durfte in einem niedersächsischen Rathaussaal das Gegenteil erleben. Es sei ergänzt, dass es genau diese Denkschule ist, die ansonsten pausenlos vor Ausgrenzung warnt.

Der obligatorische Griff in die Geschichtskiste

Ein aufgebrachter älterer Herr rief den Ausschussmitgliedern beim Verlassen des Rathauses zu, sie sollten sich einmal mit dem 12. März 1933 befassen. An jenem Tag hatte die NSDAP – wenige Wochen nach der Machtübernahme und unter dem Druck der SA – in mehreren deutschen Ländern bei Kommunalwahlen massive Stimmengewinne erzielt. Es waren die letzten formal-demokratischen Wahlen vor der endgültigen Etablierung der Diktatur.

Der Vergleich ist wohlfeil, und er verkennt das Offensichtliche: 1933 wurde die Opposition mit Terror von der Straße und mit Verwaltungsakten aus den Parlamenten gedrängt. Wer heute vermummt in Sitzungssäle einzieht, um die Zulassung einer politischen Mitbewerberin zu verhindern, steht historisch gesehen nicht auf der Seite, die er sich selbst zuschreibt. Diese Feststellung ist unbequem – aber sie ist präzise.

Der eigentliche Skandal liegt im System

Denn die Zulassung in Nörten-Hardenberg ist die Ausnahme, nicht die Regel. Ebenfalls zugelassen wurde am späten Abend Adrian Maxhuni in der Samtgemeinde Bersenbrück – dort lagen der Verwaltung nach eigenen Angaben durchaus Zweifel an der Verfassungstreue vor, sie wurden jedoch als nicht schwerwiegend genug bewertet. Vier Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen, eine Enthaltung. Demokratie als Ermessensentscheidung.

Andere Bewerber hatten weniger Glück. Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, der für das Landratsamt in Friesland kandidieren wollte, wurde nicht zugelassen. Ebenso der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe, der das Landratsamt in Lüneburg anstrebte. Bothe erklärte, er sei empört, werde die Wahl anfechten und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um sie für ungültig erklären zu lassen. In Herzberg am Harz wurde zudem der Göttinger AfD-Kreisvorsitzende Justin Vogel ausgeschlossen – obwohl er selbst innerparteilich als gemäßigt gilt.

Wenn Ausschüsse zu Gesinnungsgerichten werden

Bislang war es die Aufgabe kommunaler Wahlausschüsse, formale Voraussetzungen zu prüfen: Wohnsitz, Wählbarkeit, Fristen, Unterschriften. Nun soll offenbar zusätzlich die politische Gesinnung durchleuchtet werden. Das ist kein juristisches Detail, sondern ein Paradigmenwechsel. Denn ein Verwaltungsakt, der auf Verdachtsmomenten und behördlichen Einschätzungen beruht, entzieht dem Wähler die Entscheidung – ohne dass ein Gericht in einem geordneten Verfahren geurteilt hätte. Das Willkürverbot gehört zu den Grundpfeilern jeder rechtsstaatlichen Ordnung; wer es aufweicht, um lästige Konkurrenz vom Wahlzettel zu tilgen, sägt an dem Ast, auf dem er selbst sitzt.

Man muss keine Sympathie für eine bestimmte Partei hegen, um dieses Verfahren für hochproblematisch zu halten. Die entscheidende Frage lautet nämlich nicht, wen es heute trifft, sondern wen es morgen treffen kann. Eine Republik, in der Behörden vorsortieren, welche Namen der Bürger noch ankreuzen darf, hat das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Souverän beschädigt. Und dieses Unbehagen ist längst kein Randgedanke einer Redaktion mehr, sondern die Empfindung eines erheblichen Teils der deutschen Bevölkerung – jener Menschen, die den Eindruck nicht loswerden, dass in Deutschland zunehmend gegen und nicht für das eigene Land regiert wird.

Ein Nachmittag, der mehr erzählt als jede Sonntagsrede

Am Ende verließen die Kandidatin und die Ausschussmitglieder zügig den Saal, die angereisten Aktivisten mussten unverrichteter Dinge die Heimreise antreten. Ein kleiner Sieg für ein selbstverständliches Recht. Doch dass ein solcher Vorgang überhaupt als Sieg empfunden wird, ist der eigentliche Befund. Wer über den Erhalt der Demokratie sprechen möchte, sollte bei der Frage beginnen, wer eigentlich darüber bestimmt, wer gewählt werden darf. Die Antwort in einem funktionierenden Gemeinwesen kann nur eine sein: der Wähler. Niemand sonst.

Hinweis: Der vorliegende Beitrag stellt eine journalistische Einordnung und die Meinung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen dar. Er beinhaltet ausdrücklich keine Rechtsberatung. Für die Beurteilung wahl-, kommunal- oder verfassungsrechtlicher Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt; eine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Textes getroffen werden, wird nicht übernommen.

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