
Grüne im Saarland fordern radikales Vorgehen: Grundrechte für AfD-Politiker sollen entzogen werden
Mit einem beispiellosen Vorstoß sorgen die Grünen im Saarland für Aufsehen: Sie fordern die Anwendung des Artikels 18 des Grundgesetzes, um führenden AfD-Politikern elementare Grundrechte zu entziehen. Ein derartiger Schritt wäre in der Geschichte der Bundesrepublik ein absolutes Novum - noch nie wurde dieser Artikel, der als äußerstes Mittel gilt, tatsächlich angewendet.
Grüne zielen auf demokratische Grundrechte
Der Dringlichkeitsantrag der Saar-Grünen mit dem Titel "Hochstufung der AfD - Endlich handeln!" hat es in sich: Führenden AfD-Politikern sollen fundamentale demokratische Rechte wie das aktive und passive Wahlrecht sowie die Möglichkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter entzogen werden. Als Begründung führen die Grünen an, dass ein Parteienverbotsverfahren politisch schwer durchsetzbar sei und zu lange dauern würde.
Demokratische Grundordnung oder politischer Aktionismus?
Besonders pikant erscheint der Vorstoß vor dem Hintergrund, dass ausgerechnet jene Partei, die sich selbst gerne als Hüterin demokratischer Werte inszeniert, nun zu einem der schärfsten Schwerter im demokratischen Rechtsstaat greifen möchte. Der Landesvorsitzende Volker Morbe geht sogar so weit zu behaupten, dass sich jeder, der sich gegen diese Vorgehensweise stelle, mitschuldig mache.
Verfassungsschutz in der Zwickmühle
Die Debatte wird zusätzlich durch die jüngste Entwicklung beim Bundesamt für Verfassungsschutz befeuert. Kurz vor dem Ende der Amtszeit der ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser wurde die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Nach dem Durchsickern des entsprechenden Gutachtens an die Medien musste der Verfassungsschutz jedoch eine Stillhaltezusage abgeben. Bis zur gerichtlichen Prüfung wird die Partei weiterhin lediglich als Verdachtsfall geführt.
Kritische Stimmen werden laut
Verfassungsrechtler und politische Beobachter sehen den Vorstoß der Saar-Grünen mit großer Skepsis. Die Anwendung des Artikels 18 des Grundgesetzes würde einen schwerwiegenden Eingriff in die demokratische Grundordnung darstellen. Zudem stellt sich die Frage, ob ein solcher Schritt nicht genau jene demokratiefeindlichen Tendenzen befeuern würde, die man eigentlich bekämpfen möchte.
Fazit: Demokratie in der Bewährungsprobe
Der Vorstoß der Saar-Grünen wirft grundlegende Fragen über den Umgang mit politischen Gegnern in einer Demokratie auf. Während die einen darin ein notwendiges Instrument zum Schutz der Demokratie sehen, warnen andere vor einer gefährlichen Aushöhlung demokratischer Grundprinzipien. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob dieser radikale Vorschlag über das Saarland hinaus Unterstützung findet oder als überzogener politischer Aktionismus in die Geschichte eingeht.

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