
Günthers Staatskanzlei verweigert Unterlassungserklärung – Pressefreiheit vor Gericht

Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther scheint fest entschlossen, seinen umstrittenen Kurs gegen kritische Medien fortzusetzen. Seine Staatskanzlei hat die von dem Nachrichtenportal Nius geforderte Unterlassungserklärung kategorisch abgelehnt. Damit steuert der Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zu, die grundlegende Fragen zur Pressefreiheit in Deutschland aufwerfen dürfte.
Der Auslöser: Günthers fragwürdige Aussagen bei Markus Lanz
Was war geschehen? Bei einem Auftritt in der Talkshow von Markus Lanz hatte der CDU-Politiker „Nius und solche Portale" kurzerhand als „die Feinde von Demokratie" bezeichnet. Eine Aussage, die in einem Rechtsstaat, der sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes beruft, eigentlich undenkbar sein sollte. Doch damit nicht genug: Günther behauptete darüber hinaus, sämtliche Berichte dieses Mediums über ihn seien falsch und „vollkommen faktenfrei".
Der renommierte Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der bereits zahlreiche Fälle im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit erfolgreich vertreten hat, sieht in diesen Äußerungen einen klaren Angriff auf die verfassungsmäßig garantierte Pressefreiheit. Besonders brisant: Günther hatte ausdrücklich betont, seine Aussagen als Ministerpräsident zu tätigen – nicht etwa als Privatperson oder Parteipolitiker.
Neutralitätspflicht mit Füßen getreten?
Genau hier liegt der juristische Sprengstoff des Falles. Regierungsmitglieder sind im Amt zur Neutralität verpflichtet. Sie dürfen sich nicht herabwürdigend über Medien äußern, selbst wenn ihnen deren Berichterstattung nicht gefällt. Diese Grundregel des demokratischen Zusammenlebens scheint dem Landesfürsten aus dem hohen Norden offenbar nicht geläufig zu sein – oder er ignoriert sie bewusst.
Steinhöfel formuliert es deutlich: Im Demokratieverständnis des CDU-Mannes sehe er „tatsächlich einen Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung". Starke Worte, die jedoch angesichts der Faktenlage durchaus berechtigt erscheinen. Denn wer als Amtsträger bestimmte Medien pauschal als „Feinde der Demokratie" brandmarkt und deren Inhalte als grundsätzlich falsch diffamiert, der bewegt sich auf einem schmalen Grat.
Die Staatskanzlei bleibt stur
Die Reaktion aus Kiel fällt erwartungsgemäß aus: Die Staatskanzlei ist der Ansicht, der „geltend gemachte Anspruch" bestehe nicht. Eine Begründung, die an Dürftigkeit kaum zu überbieten ist. Statt den Fehler einzugestehen und die Wogen zu glätten, setzt man offenbar auf Konfrontation. Ein Verhalten, das man sonst eher von trotzigen Kindern kennt als von verantwortungsvollen Staatsdienern.
Günthers fragwürdige Verteidigungsstrategie
In einem Instagram-Statement versuchte der Ministerpräsident, seine Position zu rechtfertigen. Er habe lediglich „eine Lanze für hohe Qualitätsstandards unabhängiger Medien gebrochen" und sich gegen „Fake-News und politische Kampagnen durch sogenannte alternative Medien" positioniert. Eine bemerkenswerte Verdrehung der Tatsachen, wenn man bedenkt, dass er explizit die Meinungsfreiheit für bestimmte Medienangebote infrage gestellt hatte.
Unterstützung erhielt Günther ausgerechnet vom Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte, der vor einer „Zersetzung des politischen Diskurses" warnte. Ein Begriff, der historisch belastet ist und in der deutschen Geschichte von denjenigen verwendet wurde, die selbst alles andere als Demokraten waren. Die Ironie scheint den Herren entgangen zu sein.
Ein Präzedenzfall für die Pressefreiheit
Der Fall Günther könnte zum Lackmustest für den Zustand der Pressefreiheit in Deutschland werden. Darf ein Ministerpräsident ungestraft Medien als „Feinde der Demokratie" bezeichnen? Kann ein Amtsträger pauschal behaupten, alle Berichte eines Mediums seien falsch, ohne dies belegen zu müssen? Diese Fragen werden nun möglicherweise vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig geklärt werden müssen.
Für viele Bürger, die das Vertrauen in die etablierten Medien längst verloren haben und sich zunehmend alternativen Informationsquellen zuwenden, ist dieser Fall symptomatisch für den Zustand der politischen Klasse in Deutschland. Statt sich mit Kritik auseinanderzusetzen, wird der Überbringer der schlechten Nachrichten zum Feind erklärt. Eine Strategie, die in der Geschichte noch nie funktioniert hat – und auch diesmal scheitern dürfte.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die deutsche Justiz noch in der Lage ist, die Grundrechte auch gegen mächtige Politiker durchzusetzen. Für die Pressefreiheit in diesem Land steht einiges auf dem Spiel.
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