
Hessens Innenminister will Ausreisepflichtige per Handy aufspüren – ein überfälliger Schritt?
Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist aber in Deutschland offenbar eine politische Revolution: Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) fordert, dass der Staat künftig Mobiltelefone von ausreisepflichtigen Personen orten darf, um geplante Abschiebungen tatsächlich durchsetzen zu können. Dass ein solcher Vorstoß im Jahr 2026 überhaupt noch als Neuigkeit durchgeht, sagt mehr über den Zustand der deutschen Migrationspolitik aus als jede Statistik.
Das Kernproblem: Wer nicht auffindbar ist, wird nicht abgeschoben
Der häufigste Grund für das Scheitern von Abschiebungen ist so banal wie beschämend: Die betroffenen Personen werden schlicht nicht angetroffen. Am Tag der geplanten Rückführung steht die Polizei vor einer leeren Wohnung. Die Ausreisepflichtigen sind verschwunden – untergetaucht in einem System, das ihnen offenbar alle Möglichkeiten bietet, sich dem Zugriff des Staates zu entziehen. Poseck bringt es auf den Punkt: Die Abschiebehaft sei nur sehr eingeschränkt möglich, weshalb es stets mit erheblichen Unsicherheiten verbunden bleibe, ob eine Person an ihrer Wohnanschrift angetroffen werde.
Was der Minister nun vorschlägt, ist im Grunde nichts weiter als die Anwendung moderner Technologie auf ein altbekanntes Problem. Handyortung und Observation – Instrumente, die bei der Verfolgung schwerer Straftaten längst zum Standardrepertoire gehören – sollen künftig auch eingesetzt werden dürfen, um untergetauchte Ausreisepflichtige aufzuspüren. Poseck plane eine entsprechende Initiative für die nächste Innenministerkonferenz von Bund und Ländern.
Eine Gesetzeslücke, die politisch gewollt war?
Man muss sich die Absurdität der aktuellen Rechtslage vor Augen führen: Das Aufenthaltsgesetz sieht derzeit keinerlei Rechtsgrundlage vor, um Mobiltelefone ausreisepflichtiger Personen zu orten oder diese zu observieren. Der Staat darf also jemanden zur Ausreise verpflichten, verfügt aber nicht über die rechtlichen Mittel, diese Verpflichtung auch durchzusetzen, wenn der Betroffene sich einfach davonmacht. Ein Rechtsstaat, der seine eigenen Bescheide nicht vollstrecken kann – oder will –, untergräbt seine Glaubwürdigkeit in fundamentaler Weise.
Jahrelang haben wechselnde Bundesregierungen dieses Problem sehenden Auges ignoriert. Die Ampelkoalition unter Olaf Scholz hat es trotz vollmundiger Ankündigungen nicht geschafft, hier für Abhilfe zu sorgen. Und auch die neue Große Koalition unter Friedrich Merz lässt bislang keine durchgreifenden Maßnahmen erkennen. Es sind wieder einmal die Länder – in diesem Fall Hessen –, die den Finger in die Wunde legen.
Zehntausende Ausreisepflichtige leben weiter in Deutschland
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. In Deutschland halten sich nach wie vor Hunderttausende ausreisepflichtige Personen auf, von denen ein erheblicher Teil über eine sogenannte Duldung verfügt. Doch selbst bei denjenigen, deren Abschiebung konkret angeordnet ist, scheitert die Umsetzung in einer erschreckenden Häufigkeit. Das mutwillige Untertauchen vor dem Abschiebetermin ist dabei kein Randphänomen, sondern ein systematisches Problem, das den gesamten Rechtsstaat ad absurdum führt.
Poseck fordere, dem „mutwilligen Abtauchen vor einer Abschiebung einen Riegel vorzuschieben". Eine Formulierung, die so selbstverständlich klingt, dass man sich fragt, warum sie überhaupt noch ausgesprochen werden muss. Doch genau das ist das Dilemma der deutschen Migrationspolitik: Was der gesunde Menschenverstand als Selbstverständlichkeit betrachtet, gilt in den Amtsstuben und Parlamenten als politisch heikel.
Wird der Vorstoß Erfolg haben?
Die entscheidende Frage ist, ob Posecks Initiative auf der Innenministerkonferenz tatsächlich Gehör findet – oder ob sie im üblichen Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern versandet. Die Erfahrung lehrt Skepsis. Zu oft wurden in der Vergangenheit vernünftige Vorschläge zur Durchsetzung geltenden Rechts von ideologischen Bedenkenträgern zerredet. Dabei geht es hier nicht um die Einführung eines Überwachungsstaates, sondern um die schlichte Fähigkeit des Staates, seine eigenen Gesetze durchzusetzen.
Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, dass Recht und Gesetz nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch in der Realität Geltung beanspruchen. Wer ausreisepflichtig ist, muss ausreisen. Punkt. Alles andere ist eine Bankrotterklärung des Rechtsstaates – und eine Ohrfeige für jeden, der sich an die Regeln hält.

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