
Justizskandal im Fall Maddie: Mutmaßlicher Kindermörder darf Deutschland verlassen
Was für ein verheerendes Signal sendet die deutsche Justiz hier aus? Der Mann, den die Staatsanwaltschaft Braunschweig als Hauptverdächtigen im Fall der verschwundenen Madeleine McCann führt, dürfe sich künftig frei im Ausland niederlassen. Das Oberlandesgericht Celle habe eine entsprechende Wohnsitzauflage gekippt - mit der lapidaren Begründung, es fehle die gesetzliche Grundlage.
Christian B., ein mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestrafter Mann, der gerade erst eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung abgesessen hat, könne sich nun theoretisch in jedem beliebigen Land niederlassen. Die elektronische Fußfessel bleibe ihm zwar erhalten, doch was nützt diese Maßnahme, wenn der Verdächtige sich beispielsweise in ein Land ohne funktionierendes Rechtshilfesystem absetzt?
Ein Schlag ins Gesicht der Opfer
Besonders pikant: Ein Gerichtsgutachter attestierte B. eine hohe Rückfallgefahr für weitere Straftaten. Dennoch sehe sich die Justiz außerstande, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen. Stattdessen lebe der Mann nach Berichten des "Spiegel" als Obdachloser in Kiel - bewacht von Polizisten rund um die Uhr. Die Kosten für diesen Personenschutz trägt selbstverständlich der Steuerzahler.
Die kleine Madeleine verschwand am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz. Ihre Eltern aßen zu diesem Zeitpunkt in einem nahegelegenen Restaurant. Trotz jahrelanger internationaler Fahndung fehle von dem Mädchen bis heute jede Spur. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stufe B. seit 2020 als Hauptverdächtigen ein, eine Anklage sei jedoch bis heute nicht erfolgt.
Versagen auf ganzer Linie
Was hier geschehe, sei symptomatisch für den Zustand unseres Rechtssystems. Während die Behörden bei harmlosen Bürgern, die ihre GEZ-Gebühren nicht zahlen oder falsch parken, mit aller Härte durchgreifen, versage der Staat bei der Kontrolle gefährlicher Straftäter vollständig. Die Begründung des Gerichts, es fehle eine gesetzliche Grundlage für ein Ausreiseverbot, wirke wie blanker Hohn.
Besonders absurd: Das Gericht räume selbst ein, dass durchaus ein "zeitweiliges Ausreiseverbot" oder ein "Niederlassungsverbot in bestimmten Regionen" möglich wäre. Warum wurde dies dann nicht angeordnet? Die Antwort liegt auf der Hand: Unsere Justiz ist mehr mit dem Schutz von Täterrechten als mit dem Schutz potenzieller Opfer beschäftigt.
Die Rechnung zahlt der Bürger
Die Situation spitze sich weiter zu: B. musste bereits mehrfach umziehen, weil sein Aufenthaltsort publik wurde und es zu "Unruhe und Drohungen" kam. Verständlich, dass Bürger nicht tatenlos zusehen wollen, wenn ein mutmaßlicher Kindermörder in ihrer Nachbarschaft untergebracht wird. Doch anstatt endlich durchzugreifen, quartiere man den Mann auf Staatskosten in Hotels ein und stelle ihm Personenschutz zur Verfügung.
Diese Entwicklung reihe sich nahtlos ein in die Serie von Justizskandalen der letzten Jahre. Während die Kriminalität in Deutschland Rekordwerte erreiche und Messerangriffe zur traurigen Normalität geworden seien, beschäftige sich unsere Justiz lieber mit Gendersternchen in Gerichtsurteilen als mit effektivem Opferschutz. Es brauche dringend Politiker, die wieder für Deutschland und nicht gegen die Sicherheitsinteressen der eigenen Bevölkerung regieren - eine Meinung, die mittlerweile ein Großteil des deutschen Volkes teile.
Der Fall B. zeige einmal mehr: Unser Rechtssystem benötige dringend eine Generalüberholung. Wenn selbst bei einem Mann mit hoher Rückfallgefahr, der als Hauptverdächtiger in einem der bekanntesten Vermisstenfälle der Welt gilt, keine wirksamen Schutzmaßnahmen möglich seien, dann läuft etwas gewaltig schief in diesem Land.
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