
Justizskandal in Füssen: Unverhältnismäßige Hausdurchsuchung bei FW-Stadtrat nach AfD-kritischem Post
In einem aufsehenerregenden Fall hat das Landgericht Kempten eine Hausdurchsuchung bei Thomas Scheibel, Stadtrat der Freien Wähler in Füssen, für rechtswidrig erklärt. Der Vorfall wirft ein bezeichnendes Licht auf den zunehmend fragwürdigen Umgang staatlicher Institutionen mit politischer Meinungsäußerung.
Unverhältnismäßiger Polizeieinsatz nach Social-Media-Kritik
Der Ausgangspunkt des Falls erscheint geradezu grotesk: Scheibel hatte im Oktober in den sozialen Medien einen kritischen Beitrag über die AfD verfasst. Daraufhin erschien die Polizei zu einer Hausdurchsuchung - ein Vorgehen, das nun vom Landgericht als völlig überzogen eingestuft wurde.
Hintergründe der Auseinandersetzung
Die Ereignisse nahmen ihren Lauf, als ein AfD-Funktionär sich über einen Lehrer des Gymnasiums Hohenschwangau beschwerte. Der Pädagoge hatte zu einer Demonstration gegen rechts aufgerufen, was der AfD-Vertreter als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot interpretierte.
Das Kultusministerium stellte jedoch klar: Beamte seien zwar zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, müssten aber gleichzeitig aktiv für die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintreten.
Rechtliche Bewertung des Falls
Das Landgericht Kempten begründete seine Entscheidung mit mehreren schwerwiegenden Argumenten:
- Die Hausdurchsuchung stand in keinem angemessenen Verhältnis zur mutmaßlichen Straftat
- Der Beschuldigte hatte unter seinem echten Namen gepostet
- Die zu erwartende Strafe wäre allenfalls eine geringe Geldstrafe gewesen
Kritische Betrachtung der Ereignisse
Der Fall wirft beunruhigende Fragen über die Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen auf. Dass für einen simplen Social-Media-Post eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde, könnte als Versuch gedeutet werden, kritische Stimmen einzuschüchtern. Besonders bedenklich erscheint dabei, dass das Amtsgericht Kempten diese Maßnahme zunächst genehmigte.
Demokratische Grundrechte in Gefahr?
Die ursprüngliche Genehmigung der Hausdurchsuchung durch das Amtsgericht könnte als alarmierendes Signal für den Zustand unserer Demokratie gewertet werden. Dass erst das Landgericht diese überzogene Maßnahme stoppen musste, zeigt, wie wichtig ein funktionierendes System der gegenseitigen Kontrolle staatlicher Institutionen ist.
Während die Ermittlungen wegen des ursprünglichen Beleidigungsvorwurfs noch laufen, hat Scheibel das Urteil mit Erleichterung aufgenommen. Er betonte, dass es erfreulich sei, dass der Versuch gescheitert sei, den Justizapparat für propagandistische Zwecke zu instrumentalisieren.
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