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Kettner Edelmetalle
23.12.2025
19:56 Uhr

Kanzleramt unterliegt vor Gericht: Merz muss Anzeigen gegen Bürger offenlegen

Eine bemerkenswerte Niederlage für das höchste Regierungsamt der Republik: Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Bundeskanzler Friedrich Merz nicht länger im Verborgenen halten darf, gegen welche Bürger er wegen vermeintlicher Beleidigungen vorgehen lässt. Das Kanzleramt muss nun Auskunft darüber erteilen, welche Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren nach dem umstrittenen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches führen – jenem Sonderparagrafen, der Politikern einen besonderen Schutz vor Kritik einräumt.

Ein Paragraf, der Kritiker mundtot machen soll?

Der Paragraf 188 StGB gewährt Personen des politischen Lebens einen erweiterten strafrechtlichen Schutz vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Was auf dem Papier wie ein legitimer Schutz vor Hetze klingen mag, entpuppt sich in der Praxis zunehmend als Instrument zur Einschüchterung kritischer Bürger. Allein wegen Beleidigung drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder empfindliche Geldstrafen. Die Kritik an diesem Sonderparagrafen wächst seit Jahren – zu Recht, wie viele Beobachter meinen.

Besonders pikant: Nach den im Verfahren genannten Zahlen nehmen Justiz und Polizei monatlich in rund 20 bis 30 Fällen Kontakt mit dem Kanzleramt auf. Dabei wird geprüft, ob der betroffene Politiker einen Strafantrag stellt oder der Strafverfolgung widerspricht. Merz verzichtet zwar offiziell auf eigene Strafanträge – widerspricht den Ermittlungen jedoch auch nicht. Ein rhetorischer Taschenspielertrick, der es ihm ermöglicht, sich die Hände in Unschuld zu waschen, während die Staatsanwaltschaften fleißig gegen einfache Bürger ermitteln.

Das Gericht stärkt die Pressefreiheit

Die Richter der 27. Kammer erteilten den Ausflüchten des Kanzleramts eine klare Absage. Die Bundesregierung hatte die Auskunft mit allerlei juristischen Winkelzügen verweigern wollen: Eine Offenlegung beeinträchtige die Strafrechtspflege, liege außerhalb der eigenen Zuständigkeit und stelle eine unzulässige „Ausforschung" dar. Zudem fehle es an Eilbedürftigkeit, da es keine öffentliche Debatte zum Thema gebe. Keines dieser Argumente überzeugte das Gericht.

„Denn es ist Sache der Presse, selbst zu beurteilen, welche Informationen für sie vonnöten sind, um ein bestimmtes Thema zum Zweck einer möglichen Berichterstattung im Recherchewege aufzubereiten."

So formulierten es die Richter unmissverständlich. Einzelne Informationen könnten auch dann relevant sein, wenn sie selbst nicht publikationswürdig seien, weil sie Anhaltspunkte für weitere Recherchen lieferten. Eine Ohrfeige für das Kanzleramt, das offenbar hoffte, die Dimension seiner Anzeigenflut im Dunkeln halten zu können.

Vom Hoffnungsträger zur Enttäuschung

Friedrich Merz, einst als konservativer Erneuerer der CDU gefeiert, entpuppt sich zunehmend als Kanzler, der mit harter Hand gegen kritische Stimmen aus dem eigenen Volk vorgeht. Während echte Probleme wie die galoppierende Kriminalität, die unkontrollierte Migration und der wirtschaftliche Niedergang Deutschlands ungelöst bleiben, scheint der Regierungschef genügend Zeit zu finden, um Bürger wegen unbequemer Meinungsäußerungen verfolgen zu lassen.

Man erinnere sich: Dieser Mann versprach vor der Wahl, keine neuen Schulden zu machen. Stattdessen plant seine Regierung nun ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen, das kommende Generationen mit Zinszahlungen belasten wird. Er versprach eine härtere Migrationspolitik – und lieferte Kontinuität. Er versprach wirtschaftliche Erneuerung – und beschert uns weitere Bürokratie. Und nun zeigt sich: Wer diese Diskrepanz zwischen Versprechen und Realität öffentlich kritisiert, muss offenbar mit dem langen Arm des Gesetzes rechnen.

Was kommt als Nächstes?

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Das Kanzleramt kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen – und wird dies vermutlich auch tun. Doch selbst wenn die Regierung in die nächste Instanz geht, ist das Signal eindeutig: Die Justiz lässt sich nicht zum willfährigen Werkzeug einer Politik machen, die Kritik am liebsten im Keim ersticken würde.

Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf zu erfahren, in welchem Ausmaß ihr Kanzler gegen sie vorgeht. Sie haben ein Recht darauf zu wissen, ob hier systematisch Einschüchterung betrieben wird. Und sie haben ein Recht darauf, ihre Meinung frei zu äußern – auch wenn diese Meinung den Mächtigen nicht gefällt. Das ist keine Beleidigung, das ist Demokratie. Oder zumindest das, was davon noch übrig ist.

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