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Kettner Edelmetalle
19.02.2026
15:51 Uhr

Karlsruhe segnet Mietpreisbremse ab – Eigentumsrechte unter der Planierraupe des Staates

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen – und Millionen von Immobilieneigentümern dürften sich fühlen, als hätte man ihnen den Boden unter den Füßen weggezogen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Richter in Karlsruhe sehen in der bis 2025 geltenden Verlängerung der Regelung keinen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie. Was für Mieter wie eine frohe Botschaft klingen mag, ist bei nüchterner Betrachtung ein weiterer Sargnagel für die Vertragsfreiheit und die Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft.

Ein Instrument, das Symptome behandelt – und die Krankheit verschlimmert

Eine vermietende Gesellschaft hatte gegen die im Jahr 2020 beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse geklagt und argumentiert, die Regelung sei in ihrer fortgeschriebenen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zahlreiche Ökonomen, Stiftungen und Branchenverbände teilten diese Einschätzung seit Jahren. Die Ludwig-Erhard-Stiftung wies bereits 2019 darauf hin, dass die Mietpreisbremse gegen mindestens drei fundamentale Prinzipien der Marktwirtschaft verstoße: den Schutz des Privateigentums, die Vertragsfreiheit und die freie Preisbildung im Wettbewerb.

Doch Karlsruhe sah das anders. Der mit der Begrenzung des Mietpreises verbundene Eingriff sei weiterhin gerechtfertigt, so die Richter. Man fragt sich unwillkürlich: Wie weit darf der Staat in die Eigentumsrechte seiner Bürger eingreifen, bevor es zu viel wird? Offenbar sehr weit.

Die Mietpreisbremse – eine Erfolgsgeschichte? Mitnichten.

Die Mietpreisbremse existiert seit 2015 und wurde seither mehrfach verlängert. Nachdem sie Ende 2025 ausgelaufen war, beschloss der Gesetzgeber prompt, sie bis Ende 2029 fortzuführen. Über diese jüngste Verlängerung hatte das Gericht allerdings nicht zu entscheiden – das dürfte nur eine Frage der Zeit sein.

In Regionen, die von den jeweiligen Landesregierungen als Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt" ausgewiesen werden, darf die Miete bei Neuvermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Klingt sozial. Klingt gerecht. Doch die Realität zeichnet ein gänzlich anderes Bild.

Das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat nachgewiesen, dass die Mieten nach Einführung einer Mietpreisbremse tatsächlich kurzfristig um bis zu fünf Prozent gedämpft werden können – bei bestimmten Wohnungstypen sogar um bis zu neun Prozent. Dieser Effekt verpufft jedoch bereits nach etwa einem Jahr nahezu vollständig. Besonders entlarvend: Die stärksten Dämpfungseffekte wurden ausgerechnet in höherpreisigen Wohnlagen beobachtet. Das ursprüngliche politische Ziel – sozial und wirtschaftlich schwächere Mieter zu entlasten – wurde also verfehlt. Ein Instrument, das nicht einmal das leistet, wofür es geschaffen wurde.

Brandbeschleuniger statt Feuerlöscher

Was die Befürworter der Mietpreisbremse geflissentlich ignorieren: Staatliche Eingriffe in die Preisbildung führen bei Marktteilnehmern zu massiver Verunsicherung. Investoren zögern, wenn unklar ist, welche zusätzlichen Regulierungen künftig folgen könnten. Fehlende Planungssicherheit mindert die Investitionsbereitschaft – und damit den dringend benötigten Wohnungsneubau.

„Während einer Wohnungsbaukrise die Mietpreisbremse zu verlängern oder gar zu verschärfen wäre wie ein Brandbeschleuniger für die Verhinderung von Wohnungsbau."

So formulierte es der Justiziar Franco Höfling bereits 2024 – noch vor der neuerlichen Verlängerung. Treffender kann man das Dilemma kaum auf den Punkt bringen. Deutschland leidet unter einem strukturellen Wohnraummangel, der durch Überregulierung, erdrückende Bauvorschriften und eine durch ideologische Vorgaben geplagte Baubranche verursacht wird. Die Mietpreisbremse behandelt lediglich die Symptome dieser Misere, während sie gleichzeitig die Ursachen verschärft.

Wer jedes Jahr Großstädte ins Land holt, braucht sich über fehlende Wohnungen nicht zu wundern

Was in der gesamten Debatte um die Mietpreisbremse sträflich vernachlässigt wird, ist die Frage nach den eigentlichen Ursachen des Wohnungsmangels. Deutschland hat in den vergangenen Jahren eine Zuwanderung erlebt, die in ihrer Dimension beispiellos ist. Jährlich strömen Hunderttausende Menschen ins Land – und alle brauchen ein Dach über dem Kopf. Statt dieses offensichtliche Problem beim Namen zu nennen, greift die Politik lieber zum planwirtschaftlichen Instrumentenkasten und deckelt Mieten. Das ist ungefähr so sinnvoll, wie bei einem Wasserrohrbruch den Wasserzähler abzukleben.

Die Linke will noch mehr – natürlich

Von links kommen derweil noch weitergehende Forderungen, die jeden marktwirtschaftlich denkenden Menschen erschaudern lassen müssten. Die Linke forderte 2024 einen bundesweiten Mieterhöhungsstopp für sechs Jahre. Angeblich „überhöhte" Mieten will die Partei gleich gesetzlich absenken lassen. Der Mietenanstieg soll – ob im Bestand oder bei Neuvermietungen – maximal auf die Verbraucherpreisentwicklung begrenzt werden. Man fühlt sich unweigerlich an die Wohnungspolitik der DDR erinnert, deren Ergebnis bekanntlich „Ruinen schaffen ohne Waffen" war.

Niedrige Mieteinnahmen bedeuten in der Praxis nichts anderes als Notverwaltung ohne Investitionen. Der Bestand verfällt, Neubauten werden nicht errichtet, und am Ende stehen alle schlechter da – Mieter wie Vermieter. Es ist ein ökonomisches Grundgesetz, das sich nicht durch politischen Willen außer Kraft setzen lässt: Wenn sich mit Wohnungen kein Geld mehr verdienen lässt, wird auch niemand welche bauen.

Friedrich Merz und die Union – Ludwig Erhard würde sich im Grabe umdrehen

Besonders bitter ist die Tatsache, dass all dies unter einer Regierung geschieht, die sich das Erbe Ludwig Erhards auf die Fahnen schreibt. Die neue Große Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz, der im Wahlkampf noch marktwirtschaftliche Reformen versprach, setzt die planwirtschaftliche Mietenpolitik ihrer Vorgänger nahtlos fort. Statt den Wohnungsmarkt durch Deregulierung, Bürokratieabbau und steuerliche Anreize für den Neubau zu beleben, wird weiter an der Preisschraube gedreht.

Das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für Infrastruktur, das die neue Regierung aufgelegt hat, wird die Inflation weiter anheizen und kommende Generationen mit Schulden belasten – während gleichzeitig die eigentlichen Probleme des Wohnungsmarktes ungelöst bleiben. Ludwig Erhard, der Vater der sozialen Marktwirtschaft, würde angesichts dieser Politik wohl kaum wiederzuerkennen sein in der Partei, die seinen Namen so gerne im Munde führt.

Eigentumsgarantie – nur noch eine Fassade?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirft eine fundamentale Frage auf: Was ist die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes noch wert, wenn der Staat nach Belieben in die Preisgestaltung eingreifen darf? Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert das Eigentum – doch diese Garantie scheint zunehmend zur bloßen Fassade zu verkommen. Eigentümer sind längst zu Mietern beim Staat degradiert, deren Verfügungsgewalt über ihr Eigentum der Willkür politischer Entscheidungen unterworfen ist.

Für Bürger, die ihr hart erarbeitetes Vermögen in Immobilien angelegt haben, ist diese Entwicklung ein Alarmsignal. Wer kann noch darauf vertrauen, dass der Staat die Eigentumsrechte seiner Bürger respektiert, wenn selbst das höchste deutsche Gericht derartige Eingriffe absegnet? In Zeiten, in denen politische Eingriffe in Eigentumsrechte zunehmen und die Planungssicherheit für Investoren schwindet, gewinnen physische Edelmetalle wie Gold und Silber als Instrument der Vermögenssicherung weiter an Bedeutung. Sie unterliegen keiner staatlichen Preisregulierung und bieten einen bewährten Schutz gegen die schleichende Entwertung von Vermögenswerten durch politische Willkür.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jede Anlageentscheidung sollte auf Basis eigener Recherche und gegebenenfalls nach Rücksprache mit einem qualifizierten Finanzberater getroffen werden. Für Verluste, die aus Anlageentscheidungen resultieren, die auf Grundlage dieses Artikels getroffen wurden, übernehmen wir keinerlei Haftung.

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