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26.10.2026
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Kein Urteil, keine Gnade: EU verlängert Sanktionen gegen Jacques Baud

Kein Urteil, keine Gnade: EU verlängert Sanktionen gegen Jacques Baud
Symbolbild: KI-generiert

Brüssel legt nach. Der Rat der Europäischen Union hat die Sanktionen gegen den früheren Schweizer Oberst Jacques Baud bis zum 9. Oktober 2027 verlängert. Grundlage ist ein Ratsbeschluss vom 8. Oktober, über den zuerst das Westschweizer Portal L'Impertinent berichtete. Das Brisante: Bauds Klage gegen die Listung ist noch gar nicht entschieden.

Festgesetzt ohne Anklage

Der 71-Jährige steht seit Dezember 2025 auf der EU-Sanktionsliste. Die Vorwürfe: Er verbreite prorussische Propaganda und Verschwörungstheorien. Die Folgen sind drastisch. Sein Vermögen ist eingefroren, Reisen sind ihm untersagt.

Weil Baud in Brüssel lebt, sitzt er Medienberichten zufolge dort praktisch fest. Ohne Zugriff auf seine Konten, ohne Einkommen und ohne legalen Weg in seine Heimat. Die Schweiz hat dieses Sanktionsregime gegen russische „hybride Bedrohungen“ nämlich nicht übernommen. Für einen Mann, der laut Berichten für den Schweizer Nachrichtendienst, die UNO und die NATO gearbeitet hat, ist das ein bemerkenswerter Absturz.

Die Ukraine fehlt, die VorwĂĽrfe bleiben

Baud bestreitet alles. Im März 2026 zog er vor das Gericht der Europäischen Union. Er klagt gegen seine Aufnahme auf die Liste und sieht seine Meinungsfreiheit verletzt.

Pikant ist ein Detail der neuen Begründung: Die Ukraine wird darin nicht mehr ausdrücklich erwähnt. An den konkreten Vorwürfen gegen Baud hat sich jedoch nichts geändert. Beobachter dürften sich fragen, wie belastbar ein Fundament ist, an dem man nachträglich herumschraubt.

Das Instrument selbst ist jung. Die EU schuf das Sanktionsregime gegen russische Destabilisierung im Oktober 2024. Ursprünglich zielten solche „restriktiven Maßnahmen“ auf Funktionäre autoritärer Staaten. Seit dem 17. Sanktionspaket vom Mai 2025 treffen sie zunehmend Journalisten, Analysten und Publizisten. Darunter ist auch der in Berlin lebende Journalist Hüseyin Doğru.

Juristen schlagen Alarm

Die Kritik kommt längst nicht nur vom politischen Rand. Ein Rechtsgutachten, an dem eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof beteiligt war, kam bereits im Oktober 2025 zu dem Schluss, das Regime sei mit der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar. Auch in Fachbeiträgen von Verfassungsrechtlern ist von einer bedenklichen Fehlentwicklung die Rede.

Der Kern des Problems ist schnell erzählt: Es gibt keine Anklage, keine Anhörung, kein Urteil. Die Entscheidung fällt ein Ministergremium. Den Rechtsweg muss sich der Betroffene erst erkämpfen, während seine Existenz bereits eingefroren ist. Wer Meinungsfreiheit ernst nimmt, weiß: Sie schützt gerade auch unbequeme, ja sogar falsche Thesen.

Auch Berlin macht keine gute Figur

Die Bundesregierung hat der Listung zugestimmt, denn Sanktionen erfordern Einstimmigkeit. Medienberichten zufolge begründete das Auswärtige Amt dies gegenüber dem Bundestag mit angeblich regelmäßigen Auftritten Bauds im russischen Fernsehen und Radio. Ein solcher Hinweis findet sich laut den Berichten im maßgeblichen EU-Rechtstext jedoch nicht. Auf Nachfrage verwies das Ministerium lediglich darauf, dass Sanktionen gerichtlich überprüfbar seien.

Ein Präzedenzfall für Europa

Der Fall Baud wirft eine unbequeme Frage auf: Wer entscheidet in Europa künftig, welche Meinung noch erlaubt ist? Brüssel verteidigt sich mit dem Kampf gegen Desinformation. Doch ein Rechtsstaat setzt sich mit Argumenten und vor unabhängigen Gerichten durch, nicht per Verwaltungsakt.

Solange die Luxemburger Richter schweigen, schafft der Rat Fakten. Und zwar mit einem Zeithorizont, der für einen 71-Jährigen alles andere als eine Formalie ist.

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