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27.10.2026
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Keine Freiheit für Zschäpe: NSU-Terroristin bleibt bis 2035 in Haft!

Keine Freiheit für Zschäpe: NSU-Terroristin bleibt bis 2035 in Haft!
Symbolbild: KI-generiert

Beate Zschäpe hat mit ihrem Antrag auf vorzeitige Freilassung keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht München hat am Montag entschieden, dass die verurteilte Rechtsterroristin mindestens 24 Jahre ihrer lebenslangen Freiheitsstrafe absitzen muss. Weil sie seit November 2011 im Gefängnis sitzt, kommt sie frühestens 2035 frei.

Die heute 51-Jährige hatte darauf gesetzt, nach 15 Jahren Haft auf Bewährung entlassen zu werden. Daraus wird nichts. Eine endgültige Rechnung ist der Beschluss für die Justiz aber auch nicht.

Ein Jahr weniger, als die Ankläger wollten

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Mindesthaftzeit von 25 Jahren gefordert. Das Gericht blieb ein Jahr darunter. Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel hatte bei einer Anhörung Ende August dagegen auf höchstens 20 Jahre plädiert. Für den Termin war seine Mandantin eigens aus der Justizvollzugsanstalt Chemnitz nach München gebracht worden.

Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Beide Seiten können Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Grasel sagte der Deutschen Presse-Agentur am Abend jedoch, eine Beschwerde sei derzeit nicht geplant.

Das späte Geständnis

Dass das Gericht unter der Forderung der Anklage blieb, liegt an einer bemerkenswerten Kehrtwende. Im NSU-Prozess hatte Zschäpe zwar zugegeben, von den Banküberfällen ihrer Komplizen gewusst und die letzte Fluchtwohnung des Trios in Zwickau angezündet zu haben. Von den Morden habe sie aber jeweils erst danach erfahren, hatte sie damals behauptet.

Davon ist inzwischen keine Rede mehr. Nach Angaben des Gerichts hat Zschäpe eingeräumt, spätestens nach dem ersten Mord von weiteren Mordplänen gewusst zu haben. Das OLG wertete das so:

„Sie hat sich damit grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt und auch Beteiligungshandlungen an den Morden eingeräumt.“

Außerdem habe sie Scham darüber geäußert, das Leben unschuldiger und willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder schwer beschädigt zu haben. Das Gericht geht davon aus, dass sie sich vom nationalsozialistischen Gedankengut gelöst hat. Ihr Verhalten in der Haft gebe „keine Anhaltspunkte für ein Fortbestehen der rechtsextremistischen Einstellung“. Sie habe nun eine realistische Chance, noch zu Lebzeiten freizukommen.

Warum die Reue nicht reicht

Auch ihre tadellose Führung im Gefängnis, ihre persönliche Entwicklung seit dem Urteil und die Belastungen der langen Haft rechnete das Gericht ihr an. Gegen die außergewöhnlich hohe Schuld kamen diese Punkte aber nicht an. Die Strafe weiter zur Bewährung auszusetzen, lehnte das OLG deshalb ab.

Rechtlich ist das schlüssig. Wer zu lebenslanger Haft verurteilt wird, kann normalerweise nach 15 Jahren auf Bewährung hoffen. Das gilt aber nicht, wenn das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt, wie das OLG München es 2018 getan hatte. Damals wurde Zschäpe nach einem Prozess von mehr als fünf Jahren als Mittäterin der NSU-Mordserie verurteilt.

Eine Blutspur durch die Republik

Zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ gehörten Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Ab dem Jahr 2000 ermordete die Zelle zehn Menschen, fünf davon in Bayern, ohne entdeckt zu werden. Neun Opfer waren Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft, das zehnte eine deutsche Polizistin. Bei zwei Bombenanschlägen von Mundlos und Böhnhardt in Köln wurden Dutzende Menschen verletzt.

Bis heute schmerzt, wie lange das Trio unentdeckt blieb. Mehrere Untersuchungsausschüsse haben schwere Pannen bei Polizei und Verfassungsschutz aufgezeigt. Die Ermittler suchten die Täter jahrelang im Umfeld der Opfer, obwohl sie dort nicht zu finden waren. Erst im November 2011 flog die Zelle auf: Mundlos und Böhnhardt wurden tot aufgefunden, Zschäpe stellte sich wenige Tage später der Polizei.

Nach Ansicht unserer Redaktion ist das Urteil vor allem eines: ein Signal, dass der Rechtsstaat seine Härte nicht wegen später Reue aufgibt. Für die Angehörigen der Opfer bleibt die Frage, warum der Staat sie damals so lange im Stich ließ.

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