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13.01.2026
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Klöckners Vorstoß: Gehaltsentzug für „unzuverlässige" Mitarbeiter als Angriff auf das freie Mandat?

Klöckners Vorstoß: Gehaltsentzug für „unzuverlässige" Mitarbeiter als Angriff auf das freie Mandat?

Die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sorgt mit einem brisanten Vorstoß für erhebliche Unruhe im politischen Berlin. Die CDU-Politikerin drängt auf eine Änderung des Abgeordnetengesetzes, die es ermöglichen soll, Mitarbeitern von Bundestagsabgeordneten das Gehalt zu entziehen, sofern diese eine sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht bestehen. Was auf den ersten Blick wie eine vernünftige Sicherheitsmaßnahme klingen mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als ein höchst fragwürdiges Instrument, das vor allem eine Partei treffen dürfte: die AfD.

Der Verfassungsschutz als politische Waffe?

Der Kern des Vorhabens ist schnell erklärt: Wer künftig keinen Hausausweis oder keinen Zugang zu den IT-Systemen des Bundestages erhält, soll auch nicht mehr aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden können. Klöckner spricht von einer „Regelungslücke", die geschlossen werden müsse. In einem Schreiben, aus dem der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, am 12. Januar 2026 auf der Plattform X zitierte, heißt es unmissverständlich: „Wer eine Gefahr für das Parlament darstellt, kann nicht faktisch vom Parlament bezahlt werden."

Doch wer entscheidet eigentlich, was eine „Gefahr" darstellt? Die Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt derzeit durch Abfragen in polizeilichen Informationssystemen sowie im Bundeszentralregister. Brisant dabei: In Vorarbeiten zu einem bislang nicht beschlossenen Bundestagspolizeigesetz ist vorgesehen, dass künftig auch Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder der Landesämter herangezogen werden können. Ein Verfassungsschutz wohlgemerkt, der seit Jahren in der Kritik steht, politisch instrumentalisiert zu werden.

Bereits im September 2025 wurden Mitarbeiter ausgesperrt

Die Brisanz des Themas wird deutlich, wenn man einen Blick zurück wirft. Bereits am 17. September 2025 hatte der Bundestag öffentlich gemacht, dass mehreren Mitarbeitern von Abgeordneten Hausausweise und IT-Zugänge verweigert wurden. Die offizielle Begründung: Es gebe „tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Welche Fraktionen betroffen waren, wurde offiziell nicht genannt. Doch aus Kreisen der AfD-Fraktion sickerte durch, dass es sich vorwiegend um deren Mitarbeiter handelte.

Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um hier ein Muster zu erkennen. Die etablierten Parteien, allen voran CDU, SPD und Grüne, haben in den vergangenen Jahren keine Gelegenheit ausgelassen, die AfD mit allen verfügbaren Mitteln zu bekämpfen. Ob Wahlausschlüsse, Beobachtung durch den Verfassungsschutz oder nun der Entzug von Gehältern für Mitarbeiter – die Kreativität kennt offenbar keine Grenzen.

Baumann spricht von „kaltem Parteienverbot"

Der AfD-Politiker Bernd Baumann reagierte entsprechend scharf auf Klöckners Initiative. Auf der Plattform X sprach er von einem „Abwürgen von Mitarbeitergehältern" und einem „beispiellosen Angriff auf das freie Mandat". Noch deutlicher wurde er mit seiner Einschätzung, es handele sich um den Versuch eines „kalten Parteienverbots durch die Hintertür".

Diese Einschätzung ist keineswegs aus der Luft gegriffen. Denn was bedeutet es für einen Abgeordneten, wenn seine Mitarbeiter zwar formal angestellt bleiben können, aber weder Zugang zum Parlamentsgebäude noch zu den notwendigen IT-Systemen erhalten und obendrein nicht mehr bezahlt werden? Die Arbeitsfähigkeit wäre massiv eingeschränkt, das Mandat de facto ausgehöhlt.

Die Frage der Rechtsstaatlichkeit

Besonders bedenklich erscheint, dass die Entscheidung über die „Zuverlässigkeit" eines Mitarbeiters nicht von einem unabhängigen Gericht, sondern von der Bundestagsverwaltung getroffen wird. Eine Verwaltung, die letztlich dem politischen Establishment untersteht. Wer garantiert hier Objektivität? Wer schützt vor politisch motivierten Entscheidungen?

Die Geschichte lehrt uns, dass Demokratien nicht durch spektakuläre Umstürze, sondern durch schleichende Erosion ihrer Grundprinzipien gefährdet werden. Wenn gewählte Volksvertreter in ihrer Arbeit behindert werden können, weil eine Behörde – möglicherweise auf Basis von Verfassungsschutzinformationen – deren Mitarbeiter als „unzuverlässig" einstuft, dann bewegen wir uns auf einem gefährlichen Terrain.

Ein Sturm zieht auf

Die diesjährigen Landtagswahlen könnten zeigen, ob das deutsche Volk diese Entwicklung weiterhin hinnimmt oder ob sich der Wind endgültig dreht. Die Umfragewerte der AfD sprechen eine deutliche Sprache. Immer mehr Bürger haben offenbar genug von einer Politik, die vorgibt, die Demokratie zu schützen, während sie deren Grundprinzipien systematisch untergräbt.

Julia Klöckner und ihre Mitstreiter im Altparteienkartell sollten sich warm anziehen. Denn eines ist gewiss: Das Volk vergisst nicht. Und die Rechnung für diese Art von „Demokratieschutz" wird früher oder später präsentiert werden – an der Wahlurne.

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