
Kontaktschuld in der Kirche: 30 Jahre Ehrenamt – und dann das?

Eine 69-Jährige aus dem Landkreis Oldenburg hat nach eigenen Angaben am Montag ihre Kirche verlassen – nicht aus Glaubenszweifeln, sondern weil sie in ihrer Gemeinde plötzlich als unerwünscht galt. Der Grund liegt laut ihrer Schilderung nicht in ihrem eigenen Handeln: Ihr Lebensgefährte kandidiert für die AfD für den Gemeinderat in Wardenburg. Berichten zufolge nahm der Konflikt Ende Mai seinen Anfang, als die Kandidatur im Dorf bekannt wurde.
Prädikantin, Synodale, Vereinsvorsitzende – und nun draußen
Rund drei Jahrzehnte engagierte sich Marlene P. in der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Wardenburg. Als Prädikantin durfte sie eigenständig Gottesdienste leiten, im Kirchenparlament des Kreises Delmenhorst/Oldenburg-Land saß sie als Synodale. Ihr Herzensprojekt: die Matthäus-Kirche in Hundsmühlen.
Zuletzt führte sie den Förderverein Matthäuskirche, hervorgegangen aus einem 1993 gegründeten Kirchbauverein. Den Vorsitz habe sie abgegeben, nachdem der übrige Vorstand nach ihren Angaben einstimmig angekündigt habe, komplett zurückzutreten, sollte sie bleiben. Ein Vorstand, der lieber kollektiv geht, als eine Frau zu dulden, deren Partner das falsche Parteibuch besitzt.
„Kein Platz für Personen mit AfD-Bezug“
Besonders bitter: P. ist nach eigener Darstellung selbst kein AfD-Mitglied, steht der Partei nicht nahe, kandidiert nicht, ist mit ihrem Lebensgefährten nicht einmal verheiratet. Trotzdem sei sie offener Ablehnung begegnet. Bei einer Aussprache habe eine Gemeindepastorin ihr laut der – bislang nur von der Betroffenen und einem anderen Portal wiedergegebenen – Schilderung sinngemäß erklärt, sie komme nicht darüber hinweg, dass P. mit einem AfD-Kandidaten liiert sei, und an ihrem Haus sowie am Pfarrhaus sei kein Platz für Personen mit AfD-Bezug.
Diese Darstellung stammt allein von P. selbst beziehungsweise aus einem zuvor erschienenen Bericht eines anderen Portals. Die Kirchengemeinde Wardenburg sowie die betroffene Pastorin wurden von unserer Redaktion um eine Stellungnahme gebeten, äußerten sich auf Anfrage jedoch nicht beziehungsweise wollten den Vorgang nicht kommentieren. Ob und in welcher genauen Formulierung die zitierten Sätze so gefallen sind, lässt sich unabhängig nicht bestätigen.
Auch beim „Lebendigen Adventskalender“, den P. mitinitiierte, sei sie nach eigenen Angaben abgeblitzt. Eine kirchliche Mitinitiatorin habe ihr entgegengehalten, im Garten eines AfD-Kandidaten könne man keinen Advent feiern. Zuerst hatte ein anderes Portal über den Fall berichtet.
Nächstenliebe mit Parteibuch-Vorbehalt?
P. erklärte, tief bestürzt zu sein: Der Glaube sei stets Leitlinie ihres Lebens gewesen, die Gemeindearbeit habe sie geprägt. Gegen den Vorwurf, antidemokratischen Kräften zuzuarbeiten, wehrt sie sich – zu ihrem Engagement habe auch die Unterstützung von Migranten gehört.
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Fall – sofern sich die geschilderten Vorgänge so zugetragen haben – ein grundlegendes Problem: Wer eine 69-Jährige für die politische Entscheidung ihres Partners haftbar macht, verabschiedet sich von einem Kernprinzip christlicher wie rechtsstaatlicher Kultur – der individuellen Verantwortung. Kritiker sprechen längst von Kontaktschuld. Für viele Bürger wirkt es wie eine Sippenhaftung im Dorfformat.
Ein Einzelfall – oder ein Muster?
Der Vorgang erinnert an den Fall Martina Müller, die nach mehr als 15 Jahren bei einem diakonischen Träger fristlos entlassen wurde, nachdem sie ihre AfD-Kandidatur nicht zurückzog. Anders als P. war Müller selbst politisch aktiv.
Der Zeitpunkt ist kein Zufall: Am 13. September 2026 wird in Niedersachsen kommunal gewählt – rund 6,5 Millionen Wahlberechtigte entscheiden über Räte und Rathäuser. Kirchenvertreter positionieren sich in diesem Klima zunehmend deutlich gegen die AfD.
Und die Kirchen? Die verlieren rasant an Bindungskraft. Laut EKD-Statistik gehörten Ende 2025 noch rund 17,4 Millionen Menschen einer der 20 Landeskirchen an – ein Rückgang um 3,2 Prozent, etwa 350.000 Austritte in einem einzigen Jahr. Ob politische Ausgrenzung im Ehrenamt diesen Trend bremst, darf man bezweifeln.
Hinweis der Redaktion: Die Schilderungen zum Verhalten der Gemeindepastorin und weiterer Kirchenvertreter beruhen auf den Angaben der Betroffenen sowie einem zuvor erschienenen Bericht eines anderen Portals. Eine Stellungnahme der Kirchengemeinde Wardenburg beziehungsweise der genannten Pastorin lag trotz Anfrage nicht vor. Sollten sich Angaben in diesem Artikel als unzutreffend erweisen, sind wir zur Korrektur bereit.

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