
Konten gesperrt, Grenzen dicht: Brüssel verlängert Bann gegen Ex-Oberst

Ein weiteres Jahr ohne Konto, ohne Rente und ohne Ausreise: Der Rat der EU hat am 8. Oktober 2026 die Sanktionen gegen den Schweizer Militäranalysten Jacques Baud bis zum 9. Oktober 2027 verlängert. Ein Gerichtsurteil gibt es nicht, und Bauds Klage gegen die Maßnahmen läuft noch.
Gefangen in Brüssel
Baud stammt aus Genf und war Oberst im Generalstab der Schweizer Armee. Er arbeitete als strategischer Analyst beim Nachrichtendienst, ist Fachmann für Terrorismusbekämpfung und war lange für UN und NATO tätig. Seit dem 15. Dezember 2025 steht er auf der Brüsseler Sanktionsliste gegen „hybride Bedrohungen“ aus Russland.
Die Folgen gehen an die Existenz. Sein Vermögen ist eingefroren. Niemand in der EU darf ihm Geld oder wirtschaftliche Mittel zukommen lassen. Seine Kreditkarten funktionieren nicht mehr. Baud selbst sagt, eigentlich dürfe ihm niemand mehr ein Brot verkaufen. Weil er in Brüssel lebt, gilt das Reise- und Transitverbot für ihn doppelt: Er kann die EU nicht verlassen, also auch nicht in seine Heimat reisen.
Belgische Behörden erlaubten ihm zeitweise einen begrenzten Zugriff auf seine Konten, zuerst von März bis Juni 2026 und dann wieder ab Anfang Oktober. Die Sperren greifen aber immer wieder. Sie treffen sogar seine Schweizer Konten und seine Rente, obwohl die Schweiz dieses Sanktionsregime nie übernommen hat. Schon im Februar wurde berichtet, die UBS habe seine Konten gesperrt.
Was die EU ihm vorwirft
Im Amtsblatt der EU heißt es, Baud trete regelmäßig in prorussischen Fernseh- und Radiosendungen auf. Er sei ein „Sprachrohr für prorussische Propaganda“ und verbreite Verschwörungstheorien. Als Beispiel nennt die EU, er stelle es so dar, als habe die Ukraine die russische Invasion selbst herbeigeführt, um in die NATO zu kommen. Berichten zufolge enthält die Begründung keinen Nachweis für Geld aus Moskau oder eine feste Verbindung zum russischen Staat. Kritiker sagen deshalb, hier werde eine Meinung bestraft.
Bei der Verlängerung hat der Rat die Begründung umformuliert. Die Ukraine wird nicht mehr ausdrücklich genannt. Jetzt heißt es, Baud unterstütze Handlungen, die „die Demokratie untergraben“ und die Sicherheit eines Drittlandes bedrohten. Die konkreten Vorwürfe sind laut Berichten dieselben geblieben. Neue Worte, alte Akte.
Strafe ohne Prozess?
Baud ist kein Einzelfall. Seit dem 17. Sanktionspaket vom Mai 2025 trifft dieses Instrument immer häufiger Journalisten, Analysten und Publizisten. Ursprünglich war es für Machthaber autoritärer Staaten gedacht. Auf derselben Liste stehen auch die deutschen Staatsbürger Alina Lipp und Hüseyin Doğru. Damit ist das Thema längst auch eines für Berlin.
Die frühere EuGH-Richterin Ninon Colneric und die Völkerrechtlerin Alina Miron kamen schon im Oktober 2025 in einem Rechtsgutachten zu einem klaren Ergebnis. Das Regime in seiner jetzigen Form verstoße gegen die EU-Grundrechtecharta, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats. Auf dem Fachportal Verfassungsblog wird die Praxis ebenfalls scharf kritisiert.
Ein Problem wiegt besonders schwer. EU-Gerichte haben schon mehrfach Listungen aufgehoben, weil die Beweise nicht ausreichten. Laut Kritikern ändert der Rat dann oft nur die Formulierung ein wenig und verlängert die Sanktionen einfach. Für den Betroffenen ist die Strafe damit schon vollstreckt, bevor ein Richter überhaupt urteilt. Baud hat im März 2026 vor dem Gericht der EU geklagt und beruft sich auf die Meinungsfreiheit.
Eine Warnung an alle
In der Schweiz setzen sich bisher nur wenige Politiker für ihren Landsmann ein, etwa SVP-Nationalrat Franz Grüter. Bern wirkt eher zurückhaltend. Kritiker halten es außerdem für bemerkenswert, dass neutrale Staaten wie Österreich und Irland die Maßnahmen mittragen.
Der Fall zeigt auch etwas, das viele Sparer kennen sollten: Wer sein ganzes Vermögen auf Konten und Depots hält, ist darauf angewiesen, dass Banken und Behörden mitspielen. Ein Federstrich in Brüssel reicht, und das Geld ist nicht mehr erreichbar. Viele Bürger setzen deshalb zusätzlich auf physische Werte wie Gold und Silber, die sie selbst verwahren können.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser sollte selbst recherchieren und ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich.
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