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Kettner Edelmetalle
15.04.2026
04:51 Uhr

Landgericht Berlin zerlegt Correctiv-Recherche: „Aus der Luft gegriffen" und „unwahr"

Es war die Geschichte, die im Januar 2024 Hunderttausende auf die Straßen trieb, die eine beispiellose Hysterie entfachte und als politische Waffe gegen die größte Oppositionspartei instrumentalisiert wurde. Die Rede ist von der sogenannten „Geheimplan"-Recherche des Portals Correctiv über ein Treffen in Potsdam, bei dem angeblich „Deportationspläne" für deutsche Staatsbürger geschmiedet worden seien. Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin vor – und sie liest sich wie ein journalistisches Todesurteil für das selbsternannte „Recherchezentrum".

Das Gericht spricht Klartext

Bereits im März hatte die AfD-Politikerin Gerrit Huy vor dem Landgericht Berlin gegen Correctiv gewonnen. Das Gericht untersagte der Redaktion zentralste Behauptungen ihrer Berichterstattung über das Potsdamer Treffen. Doch erst die nun veröffentlichte Urteilsbegründung offenbart das ganze Ausmaß der journalistischen Katastrophe, die Correctiv angerichtet hat.

Die Richter wählten dabei Formulierungen, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen. Weite Teile der Correctiv-Geschichte seien schlicht „unwahr" und „aus der Luft gegriffen". Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein deutsches Gericht bescheinigt einem Portal, das sich als Hüter der Wahrheit und als „Faktenchecker" der Nation geriert, dass es Unwahrheiten verbreitet hat – und zwar nicht in Nebensächlichkeiten, sondern in den absoluten Kernaussagen seiner wohl folgenreichsten Veröffentlichung.

Die Kernlügen im Einzelnen

Besonders brisant ist die gerichtliche Feststellung zur angeblichen Forderung des Aktivisten Martin Sellner. Correctiv hatte suggeriert, Sellner habe im Rahmen seines Remigrationskonzeptes eine „Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland" angestrebt. Das Gericht stellte unmissverständlich klar: Diese Behauptung sei unwahr. Sellner habe in seinem Vortrag weder den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft noch die Ausweisung oder Abschiebung deutscher Staatsbürger gefordert. Dies sei – wohlgemerkt – unstrittig, also nicht einmal von Correctiv selbst bestritten worden.

Pikant dabei: Correctiv versuchte sich mit dem Argument herauszuwinden, die Darstellung sei gar keine Tatsachenbehauptung, sondern lediglich eine Meinungsäußerung gewesen. Ein rhetorischer Taschenspielertrick, den das Gericht nicht durchgehen ließ. Selbst als Meinungsäußerung wäre die Unterstellung „aus der Luft gegriffen", da ihr „wegen des abweichenden tatsächlichen Geschehensverlaufs jeder tatsächliche Anhalt fehlte". Mit anderen Worten: Correctiv hat nicht nur falsch berichtet, sondern konnte seine Falschbehauptungen nicht einmal als zulässige Wertung retten.

Der angebliche „Masterplan" – eine Erfindung

Ebenso vernichtend fiel das Urteil zur Correctiv-Wertung aus, wonach in Potsdam ein „Masterplan" geschmiedet worden sei, der darauf abziele, die Artikel 3, 16 und 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen. Das Gericht untersagte auch diese Darstellung konkret. Die Begründung ist entlarvend: Die Tatsachengrundlage für eine solche Wertung fehle völlig. Nichts, aber auch gar nichts von dem, was in Potsdam tatsächlich gesagt wurde, erlaube diese Einordnung. Man fragt sich unwillkürlich: Auf welcher Grundlage hat Correctiv dann eigentlich berichtet?

Auch die persönlichen Angriffe auf Huy waren falsch

Die Klägerin Gerrit Huy errang zudem einen persönlichen Sieg. Correctiv hatte behauptet, die AfD-Abgeordnete habe darüber gesprochen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft „wieder wegzunehmen". Auch diese Behauptung erklärte das Gericht für unwahr, da Huy unstreitig keine Empfehlung zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft erteilt habe. Eine Politikerin wurde also öffentlich mit einer Aussage in Verbindung gebracht, die sie nachweislich nie getätigt hat – und das von einem Portal, das vorgibt, „Fakten zu checken".

Vom Correctiv-Märchen bleibt ein Scherbenhaufen

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke, dessen Kanzlei das Urteil erstritten hatte, fand auf der Plattform X deutliche Worte. Das Landgericht Berlin habe die „Potsdam-Legende" in allen Kernaussagen widerlegt und verboten. Am Ende bleibe vom „Correctiv-Märchen ein Scherbenhaufen" zurück. Correctiv sei als „einseitige Meinungsmacher" und „manipulative Politaktivisten enttarnt" worden, die „mit Journalismus nichts gemein haben".

Diese Einschätzung dürfte vielen Bürgern aus der Seele sprechen, die schon im Januar 2024 ahnten, dass hier etwas gewaltig nicht stimmen konnte. Doch die Maschinerie war bereits in Gang gesetzt: Politiker aller etablierten Parteien – allen voran der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz – nutzten die Correctiv-Geschichte als Munition. Hunderttausende gingen auf die Straße, aufgepeitscht von einer Erzählung, die sich nun als weitgehend unwahr herausstellt. Die Frage, ob diese Demonstranten von dem Urteil überhaupt Kenntnis nehmen werden, darf getrost als rhetorisch betrachtet werden.

Die unbequemen Fragen, die jetzt gestellt werden müssen

Was bleibt von der größten politischen Mobilisierung der jüngeren deutschen Geschichte, wenn ihr Fundament gerichtlich als „aus der Luft gegriffen" klassifiziert wird? Und vor allem: Welche Konsequenzen zieht die Politik daraus? Correctiv erhält bekanntlich erhebliche öffentliche Mittel und fungiert als „Faktenchecker" für große Social-Media-Plattformen. Wie kann ein Portal, dem ein Gericht bescheinigt, in seinen zentralsten Behauptungen die Unwahrheit verbreitet zu haben, weiterhin darüber entscheiden, was auf Facebook und Instagram als „Falschinformation" markiert wird?

Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass ausgerechnet jene Organisation, die sich zum Schiedsrichter über Wahrheit und Lüge im deutschen Medienbetrieb aufgeschwungen hat, nun selbst der Verbreitung von Unwahrheiten überführt wurde. Das Landgericht Berlin hat mit seiner Urteilsbegründung nicht nur die Potsdam-Erzählung dekonstruiert – es hat auch ein Schlaglicht auf den Zustand des deutschen Medienwesens geworfen, das vielen Bürgern schon lange Unbehagen bereitet. Wenn „Faktenchecker" selbst Fakten erfinden, wer kontrolliert dann eigentlich die Kontrolleure?

Die Hoffnung bleibt, dass dieses Urteil – sollte es auch in einer möglichen Berufungsinstanz Bestand haben – zu einem grundsätzlichen Umdenken führt. Nicht nur bei Correctiv, sondern bei allen, die im Januar 2024 bereitwillig eine Geschichte verbreiteten, ohne sie auch nur ansatzweise zu hinterfragen. Denn eines hat dieses Urteil unmissverständlich klargestellt: Die Wahrheit lässt sich nicht dauerhaft unterdrücken – auch nicht von selbsternannten Wahrheitshütern.

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