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Kettner Edelmetalle
20.02.2026
03:56 Uhr

Linksextremisten im Bremer Verfassungsgericht: Wenn der Bock zum Gärtner wird

Was sich derzeit im rot-grün-rot regierten Bremen offenbart, liest sich wie eine Realsatire – wäre es nicht so erschreckend real. Gleich zwei Mitglieder des Bremer Staatsgerichtshofs, wie das Verfassungsgericht der Hansestadt offiziell heißt, mussten zurücktreten, nachdem ihre Verstrickungen in das Milieu des gewaltorientierten Linksextremismus ans Licht kamen. Personen, die über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen wachen sollten, standen offenbar selbst im Verdacht, Organisationen nahezustehen, die eben jene Verfassung überwinden wollen. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen.

Der Anwalt und die „Interventionistische Linke"

Der Rechtsanwalt Anatol Anuschewski, von der Linkspartei in den Staatsgerichtshof entsandt, soll laut Informationen aus Sicherheitskreisen jahrelang der Interventionistischen Linken (IL) angehört haben – einer Organisation, die der Bremer Verfassungsschutz ausdrücklich dem „gewaltorientierten Linksextremismus" zuordnet. Besonders pikant: Anuschewski sei von 2014 bis 2023 in der IL aktiv gewesen, also auch während seiner Zeit als Richter am Staatsgerichtshof. Man stelle sich vor, ein AfD-naher Jurist mit Verbindungen zu einer vom Verfassungsschutz beobachteten rechten Gruppierung hätte auch nur in die Nähe eines Verfassungsgerichts kommen wollen – das mediale Erdbeben wäre bis nach Brüssel zu spüren gewesen.

Doch damit nicht genug. Anuschewski geriet zuletzt in die Schlagzeilen, weil er an der Enttarnung eines V-Manns des Verfassungsschutzes beteiligt gewesen sein soll. Bei einem abendlichen „Hausbesuch" – ein Euphemismus, der an Einschüchterungsmethoden totalitärer Regime erinnert – hätten IL-Mitglieder und Anuschewski den Informanten offenbar unter Druck gesetzt, bis dieser seine Tätigkeit für den Inlandsgeheimdienst eingestand. Im Nachgang kam es sogar zu einem Anschlag auf das Privathaus des Bremer Verfassungsschutzchefs Thorge Koehler, den Senat und Sicherheitsbehörden der IL zurechnen. Mindestens 16 Jahre soll Anuschewski bereits in der linksextremen Szene unterwegs gewesen sein.

Die Anwältin und die „Rote Hilfe"

Das zweite zurückgetretene Mitglied, die Anwältin Lea Voigt, soll nicht nur der IL, sondern auch der Roten Hilfe nahestehen. Auf ihrer Kanzlei-Homepage habe sie noch 2021 offen ihre Mitgliedschaft in der Roten Hilfe angegeben – ein Eintrag, der inzwischen gelöscht wurde. Der Verfassungsschutz beschreibt die Rote Hilfe unmissverständlich als einen Verein, der „linke Straf- und Gewalttäter sowohl in politischer als auch in finanzieller Hinsicht" unterstütze. Voigt bestreite zwar eine Mitgliedschaft in der IL und behaupte, sie habe den Staatsgerichtshof lediglich aus Solidarität mit ihrem Kollegen Anuschewski verlassen. Doch die Faktenlage spricht eine deutlich andere Sprache.

Die Linkspartei: Kein Problem mit Extremismus

Was an diesem Skandal mindestens ebenso verstörend ist wie die Verstrickungen der beiden Juristen selbst, ist die Reaktion der Bremer Linkspartei. Statt Reue, statt Distanzierung, statt eines Mindestmaßes an demokratischer Selbstreflexion kommt von der Fraktionsführung eine Erklärung, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist: „Eine Mitgliedschaft oder Nähe zur Interventionistischen Linken stellt für uns kein Hindernis dar." Man teile die Einordnung des Verfassungsschutzes „bekanntermaßen nicht". So einfach ist das also. Der Verfassungsschutz warnt, die IL halte „an dem Ziel der Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unverändert fest" – und die Linkspartei zuckt mit den Schultern.

Doch die Verflechtungen reichen noch tiefer in die Fraktion hinein. Ein Mitarbeiter des Linken-Fraktionschefs Nelson Janßen soll ebenfalls der IL angehören – was der Vorsitzende nicht einmal dementiere. Ein weiterer Abgeordneter stelle sein Büro der Roten Hilfe für Sprechstunden zur Verfügung. Und aus dem Bundestag springt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Luke Hoß, den Bremer Genossen bei: Der Verfassungsschutz beobachte „im Angesicht der rechtsextremen Bedrohung offensichtlich die Falschen".

Wo waren SPD und Grüne?

Die vielleicht drängendste Frage in diesem ganzen Skandal lautet: Wie konnten SPD und Grüne als Koalitionspartner der Entsendung dieser Personen in den Staatsgerichtshof überhaupt zustimmen? Wurden keine Hintergrundprüfungen durchgeführt? Oder – und dieser Gedanke ist noch beunruhigender – war man sich der Verbindungen bewusst und hat sie schlicht toleriert? In beiden Fällen offenbart sich ein erschreckendes Versagen der demokratischen Kontrollmechanismen.

Dieser Vorfall in Bremen ist symptomatisch für ein Deutschland, in dem die politische Debatte zunehmend von Doppelstandards geprägt wird. Während konservative Positionen reflexartig als „rechtsextrem" gebrandmarkt werden und selbst moderate bürgerliche Kräfte unter Generalverdacht gestellt werden, können Personen aus dem Umfeld gewaltorientierter linksextremer Organisationen offenbar unbehelligt in höchste Verfassungsorgane eines Bundeslandes einziehen. Die Empörungsmaschinerie, die bei jedem noch so marginalen Verdacht einer rechten Gesinnung auf Hochtouren läuft, schweigt hier auffällig leise.

Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz diesen Fall zum Anlass nimmt, die Sicherheitsüberprüfungen für Verfassungsrichter auf Landesebene grundlegend zu verschärfen. Denn eines sollte in einer funktionierenden Demokratie selbstverständlich sein: Wer über die Verfassung wacht, darf nicht gleichzeitig an ihrer Abschaffung arbeiten. Bremen hat gezeigt, was passiert, wenn man den Bock zum Gärtner macht – und dann auch noch so tut, als sei daran nichts auszusetzen.

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