
Nächster Schlag gegen die AfD: EU-Parlament hebt erneut Immunität von Petr Bystron auf
In einer weiteren fragwürdigen Entscheidung hat das EU-Parlament in Straßburg die Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron aufgehoben. Diese Maßnahme ermöglicht nun die Fortsetzung der Ermittlungen gegen den Abgeordneten - Vorwürfe, die er selbst als politisch motiviert zurückweist.
Schwerwiegende Anschuldigungen ohne handfeste Beweise
Dem AfD-Politiker werden gleich mehrere Delikte zur Last gelegt. Er soll angeblich Zahlungen vom Betreiber des mittlerweile in der EU verbotenen Portals "Voice of Europe" erhalten und im Gegenzug prorussische Positionen vertreten haben. Zusätzlich werden ihm Steuerhinterziehung "in mindestens fünf Fällen" und Betrug "in mindestens sechs Fällen" vorgeworfen. Bemerkenswert ist jedoch, dass trotz sage und schreibe 21 Hausdurchsuchungen bislang keine stichhaltigen Beweise vorgelegt werden konnten.
Politische Verfolgung statt rechtsstaatlicher Prinzipien?
Die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden wirft durchaus Fragen auf. Besonders bedenklich erscheint die Durchsuchung des Altersheimzimmers von Bystrons dementer Mutter - eine Maßnahme, die der Politiker selbst mit beißender Ironie kommentiert. Solche Aktionen erwecken den Eindruck einer gezielten Kampagne gegen einen unbequemen Oppositionspolitiker.
Ein Muster wird erkennbar
Bereits im April dieses Jahres wurde Bystrons Immunität wegen eines angeblich strafrechtlich relevanten Social-Media-Beitrags aufgehoben. Der Bundestag hatte seine Immunität ebenfalls schon im Mai aufgehoben. Nach seinem Wechsel ins EU-Parlament mussten die Ermittler zunächst eine Zwangspause einlegen - ein Umstand, der nun durch die erneute Aufhebung der Immunität "korrigiert" wurde.
Demokratische Grundsätze in Gefahr
Diese Entwicklung reiht sich nahtlos ein in eine besorgniserregende Serie von Maßnahmen gegen oppositionelle Kräfte in Deutschland. Während die Unschuldsvermutung formal weiterhin gilt, zeichnet sich ein Muster ab, bei dem rechtliche Instrumente möglicherweise zur politischen Einschüchterung missbraucht werden. Die Tatsache, dass trotz massiver Ermittlungsmaßnahmen bisher keine konkreten Beweise vorgelegt wurden, nährt den Verdacht einer politisch motivierten Verfolgung.
Fazit: Rechtsstaat oder politisches Instrument?
Die wiederholte Aufhebung der Immunität eines Oppositionspolitikers, gepaart mit fragwürdigen Ermittlungsmethoden und fehlenden Beweisen, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer Demokratie. Es bleibt abzuwarten, ob die Ermittlungen tatsächlich handfeste Ergebnisse liefern werden - oder ob sie sich als weiteres Beispiel für den zunehmend besorgniserregenden Umgang mit politisch Andersdenkenden erweisen.
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