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Kettner Edelmetalle
19.06.2026
09:21 Uhr

Niedersachsens Gesinnungspranger: Wenn der Staat festlegt, welche Zeitungen Sie lesen dürfen

Es gibt Momente, in denen man sich verwundert die Augen reibt und fragt, ob man versehentlich in eine Satire geraten ist. Doch was sich derzeit in Niedersachsen abspielt, ist bittere Realität. Unter dem wohlklingenden Etikett einer „Aussteigerhilfe Rechts" betreibt eine vom Steuerzahler finanzierte Einrichtung etwas, das in einem freien Land eigentlich undenkbar sein sollte: Eine Liste politisch unliebsamer Medien. Einen Pranger für Zeitungen, die der Regierung zu kritisch sind.

Frei verkäuflich – und trotzdem verdächtig

Das Besondere und zugleich Erschreckende an dieser Aktion: Es geht hier nicht um verbotene, indizierte oder gar strafrechtlich relevante Publikationen. Im Gegenteil. Die aufgeführten Magazine und Wochenzeitungen sind völlig legal, an jedem größeren Bahnhofskiosk erhältlich und werden von Hunderttausenden Bürgern gelesen. Genau das aber scheint dem Apparat ein Dorn im Auge zu sein.

In einem von der Einrichtung herausgegebenen Glossar, das sich ausdrücklich auch an die niedersächsischen Justizvollzugsanstalten richtet, heißt es sinngemäß, die genannten Zeitschriften bewegten sich inhaltlich „zwischen rechtskonservativ und rechtsextrem". Und weiter, geradezu beunruhigend formuliert: Auf einen „Fund" solle stets reagiert werden, ein Ignorieren könne „bestärkend wirken". Man lese und staune. Eine staatliche Stelle spricht hier von Zeitungen, als handle es sich um Schmuggelware oder gefährliche Substanzen.

Tichys Einblick, Junge Freiheit und CATO im Visier

Auf der Liste finden sich namhafte konservative und liberale Publikationen wieder – darunter Tichys Einblick und die Junge Freiheit. Das Glossar räumt zwar selbst ein, dass diese Medien nicht verboten sind. Warum sie dann überhaupt in einem solchen Verzeichnis auftauchen, bleibt nebulös. Eine inhaltliche Begründung sucht man vergebens.

Besonders pikant: Als Quelle für die politische Einordnung diene ausgerechnet Wikipedia – jene Online-Enzyklopädie, deren ideologische Schlagseite längst bekannt ist. Und selbst daraus wird offenbar noch ungenau zitiert. Wer auf solch wackeligem Fundament Medien als „rechtspopulistisch" brandmarkt, betreibt keine seriöse Extremismusprävention, sondern schlichte Diffamierung.

Selbst politische Ausgewogenheit wird zum Verdachtsmoment: Wer auch demokratische Politiker interviewt, gilt nicht als pluralistisch, sondern als getarnt.

So wird der Jungen Freiheit vorgeworfen, sie gebe sich „neutral", um ein breiteres Publikum anzusprechen. Dem Magazin CATO wird angekreidet, dass dort sogar SPD-Politiker zu Wort kämen – nicht etwa als Beleg für Meinungsvielfalt, sondern als perfide Tarnstrategie. Man kann es offenbar nur falsch machen.

Wenn das Clown-Emoji zum Staatsfeind wird

Die wahre Komik – oder besser: die wahre Tragik – offenbart sich aber erst beim Blick auf die übrigen „Verdachtsmerkmale". Das Glossar warnt allen Ernstes vor bestimmten Emojis. Das Clown-Symbol etwa solle Politiker lächerlich machen. Die Kiwi gelte als Zeichen der „Transfeindlichkeit". Und wer ein Adler-Symbol verwendet – also ausgerechnet das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland – bringe damit angeblich „nationalistische Tendenzen" zum Ausdruck.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Der deutsche Bundesadler, der auf jedem Reisepass und in jedem Plenarsaal prangt, wird von einer deutschen Behörde zum Indiz für Gefährlichkeit erklärt. Wer hier noch von Verhältnismäßigkeit sprechen will, dem ist kaum zu helfen.

Gesinnungskontrolle auf Kosten des Steuerzahlers

Was als Programm zur Bekämpfung von Extremismus verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als etwas ganz anderes: als politische Markierung unerwünschter Meinungen. Eine staatlich alimentierte Einrichtung maßt sich an, legale Medien nach ideologischen Kriterien zu sortieren und konservative wie liberale Stimmen an den Pranger zu stellen.

Der Verdacht drängt sich auf, dass es den Verfassern weniger um echten Extremismus geht – der bekanntlich Gewaltbereitschaft voraussetzt – als vielmehr um die regelmäßige Regierungskritik, die diese Magazine veröffentlichen. Bezeichnend, dass auf der Website sogar ein Titelbild mit der Schlagzeile „Angst vor dem Volk" gezeigt wird. Offenbar trifft genau diese Kritik einen empfindlichen Nerv.

Es ist ein altbekanntes Muster: Wer von der offiziellen Erzählung abweicht, wird in die rechte Ecke gestellt. Doch dieses Spiel wird durchschaubarer, je länger es betrieben wird. Immer mehr Bürger erkennen, dass hier nicht Demokratie geschützt, sondern abweichende Meinung diszipliniert werden soll. In Zeiten leerer Kassen, fortschreitender Deindustrialisierung und einer Wirtschaft im Sinkflug fragt sich der mündige Steuerzahler zu Recht, ob sein hart erarbeitetes Geld nicht sinnvoller eingesetzt werden könnte als für Glossare über verdächtige Kiwi-Emojis.

Ein Lehrstück über den Wert der Unabhängigkeit

Diese Episode führt einmal mehr vor Augen, wie wertvoll es ist, sich von politischen Zeitströmungen unabhängig zu machen. Wer sich nicht vorschreiben lassen will, was er zu denken, zu lesen oder gar in welchem Emoji er zu kommunizieren hat, der versteht auch den Wert echter, krisenfester Unabhängigkeit im Bereich der eigenen Vermögenssicherung.

Denn am Ende gilt: Was greifbar, beständig und über Jahrhunderte bewährt ist, lässt sich von keiner staatlichen Liste und keiner ideologischen Mode entwerten. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber sind seit jeher ein Bollwerk gegen die Launen der Politik und ein bewährter Baustein eines gesunden, breit gestreuten Vermögens – unabhängig davon, welche Behörde gerade welches Symbol für gefährlich erklärt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt ausdrücklich keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Jeder Leser ist angehalten, sich vor Anlageentscheidungen eigenständig zu informieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen. Für eigene Entscheidungen trägt jeder Anleger die alleinige Verantwortung.

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